Leistungen
Beschreibung
Instandsetzen von Schuhen (§ 124 Z. 29 GewO 1994) Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau verbunden mit Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk), beschränkt auf die Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschine sowie den Aufsperrdienst Instandsetzen von Schuhen (Par.124 Z.29 GewO.1994). Nunmehr: Instandsetzen von Schuhen (§ 124 Z. 29 GewO 1994) Schlosser (Par.94 Z.11 GewO.1994), beschränkt auf die Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschine, aufgrund der Nachsicht von der Erbringung des vorgeschriebenen Befähigungsnachweises gem. Par.28 GewO.1994. Geändert auf: Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau verbunden mit Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk) (Wirksamkeit: 1.6.2009). Geändert auf: Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau verbunden mit Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk), beschränkt auf die Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschine sowie den Aufsperrdienst (Wirksamkeit: 18.6.2009)
...Zahlungsarten
- Barzahlung
Firmendetails
Gründungsjahr
1997Firmenbuchnummer
n.v.Bonitätsauskunft
KSV1870
Sie finden dieses Unternehmen in den Branchen
- Aufsperrdienst
Kommentar von Robert Wawrzynski
Mo - Fr. 08.00 - 18.00 Uhr, Sa 09.00 Uhr - 12.00 Uhr