Leistungen
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Beschreibung
Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr) mit 3 Kraftfahrzeugen (§ 2 Abs. 2 Z. 2 und § 3 Abs. 1 Güterbeförderungsgesetz 1995 in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 106/2001)
Firmendetails
Gründungsjahr
2005Firmenbuchnummer
n.v.Bonitätsauskunft
KSV1870
Sie finden dieses Unternehmen in den Branchen
- Transportunternehmen