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Unabhängige Justiz? In meinem Fall leider nur ein enttäuschender „Durchlaufposten“!

Wer hofft, beim Arbeits- und Sozialgericht (ASG) oder dem OLG eine objektive und tiefgreifende Korrektur offensichtlicher Fehlentscheidungen der PVA zu finden, wird – meiner persönlichen Erfahrung nach – bitter enttäuscht. Mein Eindruck: Einseitigkeit statt Sachaufklärung! Ich musste in meinem Verfahren unglaubliche zwei(!) Mal bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH) ziehen, der mir jedes Mal recht gab! Besonders bezeichnend: Der OGH kritisierte in seinen Beschlüssen die PVA, das ASG und das OLG massiv! Trotz klarer medizinischer Fakten und Beweisurkunden hatte ich den subjektiven Eindruck, dass eine echte, schlüssige Auseinandersetzung mit meiner Beschwerde in den unteren Instanzen gar nicht stattgefunden hat. Es erweckte den Anschein, als wolle man die Ansicht der Gegenseite (PVA) lediglich „durchwinken“. Das alte Sprichwort „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ beschreibt mein Empfinden während dieses jahrelangen Prozesses leider erschreckend gut. Von der gesetzlich verankerten Unabhängigkeit und Objektivität habe ich erst beim OGH etwas gespürt. Fazit: Ein jahrelanger Rechtsstreit, der trotz schwerer Krankheit enorme gesundheitliche und wirtschaftliche Belastungen verursachte. Wenn Bürger erst durch alle Instanzen bis zum Höchstgericht gehen müssen, um Schutz vor Behördenwillkür zu finden, hinterlässt das große Zweifel an der Qualität dieses Rechtsschutzsystems in den unteren Instanzen. Ein System, das Schwerkranke durch jahrelange Verfahren zermürbt, höhlt das Vertrauen in den Rechtsstaat aus. Für mich ein Totalversagen auf allen Ebenen – ausgenommen der OGH!

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Datenstand: 16.04.2026