Bürgschaft | Bürgen für Kredit

Last Updated on: 14th November 2019, 09:46 am

Bürgschaft
Eine Bürgschaft wird oft zur Sicherung von Bankkrediten verwendet und stellt für den Bürgen ein Risiko dar. Foto: Adobe Stock; (c) Butch

Die sogenannte Bürgschaft sorgt bei der Kreditvergabe durch Banken und Versicherungen für Zahlungssicherheit. Diese Zahlungssicherheit wird vom Kreditgeber damit honoriert, dass das Darlehen mit günstigen Konditionen und in Härtefällen sogar überhaupt vergeben wird. Der Bürge haftet für Zahlungsausfälle des Kreditnehmers und muss im Fall der Fälle mit dem eigenen Einkommen und den eigenen Ersparnissen die Schuldenrückzahlung des Kreditnehmers übernehmen. Der sogenannte Bürgschaftsvertrag zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger muss schriftlich erfolgen, damit die Bürgschaft offiziell gültig ist. In unserem Ratgeber erfährst du alle wissenswerten Informationen zur Bürgschaft in Österreich.

Bürgschaft: Diese Bürgschaftsformen gibt es

Prinzipiell gibt es in Österreich drei unterschiedliche Bürgschaftsformen, die in verschiedenen Bereichen zum Einsatz kommen.

  1. Solidarbürgschaft: Der Bürge haftet als sogenannter ungeteilter Mitschuldner für die ganze Schuld des Kreditnehmers. Bei Zahlungsverzug des Kreditnehmers hat das Kre­dit­institut ein freies Wahlrecht, wen es zuerst belangt. Der Kreditgeber kann sich aussuchen, ob er den Kreditnehmer, den Bürgen oder beide zu gleichen Teilen belangt.
  2. Ausfallsbürgschaft: Die mildeste Form der Bürgschaft. Bei Zahlungsverzug des Kreditnehmers muss der Kreditgeber alle zumutbaren Schritte setzen, um die Zahlung vom Hauptschuldner (= Kreditnehmer) zu erhalten. Erst wenn der Hauptschuldner unauffindbar ist oder eine Exekutionsführung völlig aussichtslos erscheint, haftet der Bürge.
  3. Normale Bürgschaft: Bei dieser Bürgschaftsform kann der Bürge erst dann belangt werden, wenn der Kreditnehmer vom Kreditgeber er­folg­los gemahnt wurde. Zwischen Mahnung und Inanspruchnahme des Bürgen muss jedoch ein angemessener Zeitraum liegen.

Bürgschaft: Wie lange gültig?

Prinzipiell sind Bürgschaften so lange gültig, bis alle Schulden mit dem Gläubiger beglichen sind. Ist die Hauptschuld jedoch nicht gültig entstanden oder erloschen, so ist auch die Bürgschaft unwirksam bzw. hinfällig. Des Weiteren kann auch ein Verzicht durch den Gläubiger zur Beendigung der Bürgschaft führen. Zu guter Letzt gibt es auch dezidiert befristete Bürgschaften, welche nach Ablauf ebendieser Frist enden.

Anmerkung: Wenn der Hauptschuldner verstirbt, gehen die Schulden nicht auf den Bürgen über, sondern auf die Erben des Hauptschuldners. Die Bürgschaft selbst bleibt allerdings weiterhin bestehen.

Bürgschaft bei Scheidung

Innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Scheidung kann ein Antrag auf Ausfallsbürgschaft gestellt werden. Die Solidarbürgschaft wird dann in die weniger belastende Ausfallsbürgschaft umgewandelt. Nach Ablauf eines Jahres ist die Umwandlung nicht mehr durchführbar.

Wer kann bürgen bei Kredit?

Prinzipiell kann jede natürliche oder juristische Person als Bürge auftreten. Allerdings muss der Bürge einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen.

Wie bürge ich für jemanden? Was muss ein Bürge erfüllen?

Um als Bürge für jemanden in Frage zu kommen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Nur wenn die Bonität des geplanten Bürgen hoch genug ist, kommt dieser auch tatsächlich als Bürge in Frage.

  1. Der Bürge muss über ein festes Einkommen verfügen.
  2. Das Einkommen muss ausreichend hoch sein.
  3. Die KSV-Auskunft des Bürgen sollte einwandfrei sein.
Bürgschaft unterzeichnen
Bevor du eine Bürgschaft unterzeichnest, solltest du unsere 5 Tipps beherzigen. Foto: Adobe Stock; (c) goodluz

Bürgschaft: Was ist zu beachten? 5 hilfreiche Tipps

Um nicht naiv in die Schuldenfalle zu tappen, haben wir hier 5 hilfreiche Tipps für dich, die du beachten solltest, falls du tatsächlich als Bürge eintreten möchtest.

1. Nicht leichtfertig bürgen

Sowohl der Kreditnehmer als auch der Bürge sollten einer Bürgschaft nur in dringenden Fällen zustimmen. Die Bürgschaft kann das persönliche Verhältnis zwischen den beiden Betroffenen nämlich mitunter stark belasten. Stimme einer Bürgschaft also nur zu, wenn der Kreditnehmer den Kredit unbedingt benötigt und nicht anders erhält.

2. Maximalbetrag vereinbaren

Bürgen sollten ihre Haftung mit einem Maximalbetrag versehen lassen. Damit sicherst du dich ab und musst maximal jenen Betrag zahlen, der vereinbart wurde. Die Summe des Maximalbetrags sollte natürlich so gewählt werden, dass das eigene Vermögen nicht existenzbedrohend belastet wird.

3. Bürgschaftsvertrag genau lesen

Dass man Verträge immer ganz genau lesen sollte, ist kein großes Geheimnis. Für Bürgschaftsverträge gilt dieser Rat aber ganz besonders, denn häufig sind diese mit einer sogenannten Prolongationsklausel ausgestattet, welche die automatische Verlängerung einer eigentlich zeitlich befristeten Bürgschaft bewirkt.

4. Auswirkungen auf Kreditwürdigkeit beachten

Ein ganz entscheidender Punkt ist die Kreditwürdigkeit des Bürgen. Diese wird durch eine Bürgschaft nämlich eingeschränkt und herabgesetzt. Wenn du also sehr jung bist und in nächster Zeit selbst einen Kredit benötigen könntest, solltest du eine Bürgschaft lieber vermeiden. Sie bringt dir nämlich de facto nur Nachteile und keine Vorteile.

5. Bürgen nicht zur Zinsreduktion verwenden

Bürgen werden häufig dazu missbraucht um die Kreditzinsen zu senken. Dies ist aber keinesfalls der Sinn und Zweck von Bürgen. Stimme einer Bürgschaft nur zu, wenn der Kreditnehmer den Kredit andernfalls gar nicht erhalten würde. Stattdessen solltest du dir mehrere Angebote von verschiedenen Banken und Kreditanstalten einholen und diese miteinander vergleichen.

Super-Tipp: Für weitere Fragen zu rechtlichen Angelegenheiten findest du hier die besten Anwälte.

Header Tischtennis

Dominik Knapp

Dominik Knapp