Ab wann gilt die Negativsteuer?

Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen von bis zu 1.255,90 Euro brutto zahlen keine Lohnsteuer. Wenn man unter dieser Grenze liegt, kann man einen bestimmten Prozentsatz der Sozialversicherungsbeiträge als Negativsteuer zurückbekommen. Bei einem Anspruch auf das Pendlerpauschale erhöht sich die Negativsteuer noch zusätzlich. Von der Negativsteuer betroffen sind hauptsächlich Pensionisten, Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge, Ferialpraktikanten und geringfügig beschäftigte Personen. Freie Dienstnehmer haben hingegen keinen Anspruch auf die Negativsteuer. Die Negativsteuer wird im Zuge des Steuerausgleichs zurückgezahlt.

Negativsteuer ab 2016
ArbeitnehmerAnteil der SV in %Maximum
mit Pendlerpauschale50%500€
ohne Pendlerpauschale50%400€
Pensionisten50%110€

Tobias Luger