Steuerausgleich 2022 (Einreichung 2023): wertvolle Tipps

Last Updated on: 28th Februar 2023, 09:34 am

Steuerausgleich
Beim Steuerausgleich können sich Angestellte Geld zurückholen! Wir verraten dir tolle Tipps für deinen Lohnsteuerausgleich 2022. Foto: Adobe Stock, (c) contrastwerkstatt

Mit dem Steuerausgleich, auch Lohnsteuerausgleich, Jahresausgleich oder Arbeitnehmerveranlagung genannt, kannst du unter Umständen zu viel bezahlte Lohnsteuer von der Bundesrepublik Österreich zurückverlangen. Seit 2019 gibt es die Möglichkeit beim Steuerausgleich sogenannten Familienbonus Plus steuerlich abzusetzen. Dies ist auch beim Steuerausgleich für das Steuerjahr 2022 wieder möglich. Wie das funktioniert und welche Abschreibungsmöglichkeiten es noch gibt, erfährst du in unserem Beitrag.

Was bringt ein Lohnsteuerausgleich?

Menschen, die die Arbeitnehmerveranlagung einreichen, erwarten sich davon eine Gutschrift. Durchschnittlich holen sich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beim Finanzamt durch den Lohnsteuerausgleich 300 Euro pro Jahr. Gelegentlich fällt die Gutschrift aber auch deutlich höher aus. Der Betrag wird je nach persönlicher Lebens- und Einkommenssituation des Arbeitnehmers individuell berechnet und kann sich im Vergleich zweier Arbeitnehmer daher gewaltig unterscheiden.

Antraglose Arbeitnehmerveranlagung

Seit einigen Jahren ist es dank der antraglosen Arbeitnehmerveranlagung (ANV) nicht einmal mehr zwingend notwendig, eine Steuererklärung abzugeben. Mit der antraglosen Arbeitnehmerveranlagung erhältst du dein Geld unter gewissen Umständen vollautomatisch auf dein Konto überwiesen, ohne irgendwelche Formulare auszufüllen. Das heißt, selbst wenn du komplett untätig bist, bekommst du eine eventuelle Steuergutschrift für das Steuerjahr 2022 bis spätestens Ende 2023 ausbezahlt.

Tipp: Wenn du Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder diverse Absetzbeträge geltend machen kannst, solltest du nicht auf die antraglose Arbeitnehmerveranlagung warten, sondern den Steuerausgleich selbst einreichen. Denn in diesen Fällen kann sich die Gutschrift noch einmal deutlich erhöhen (auch rückwirkend!)

Wie viel bekommt man beim Steuerausgleich?

Die Höhe der jährlichen Steuergutschrift ist sehr individuell und beträgt im Durchschnitt 300 €. Bei außerordentlichen Belastungen oder wenn man beispielsweise Kinder hat, kann der Betrag aber auch auf mehrere 1000 € anwachsen. Obwohl der Steuerausgleich mit ein wenig Know-How oder Hilfe eines Steuerberaters überraschend schnell und einfach zu erledigen ist, verzichten erstaunlich viele Arbeitnehmer auf eine Einreichung. Dabei bringt ein Lohnsteuerausgleich ausschließlich Vorteile. Sollte sich nämlich herausstellen, dass du etwas nachzahlen müsstest, kannst du für dieses Jahr auf die Durchführung des Steuerausgleichs verzichten.

Wann kommt es zu einer Steuergutschrift?

Wenn du beispielsweise innerhalb eines Jahres deinen Job gewechselt hast, sich die Höhe deines Einkommens geändert hat (z. B. von Voll- auf Teilzeit oder in Karenz), oder du vielleicht kurzfristig beim AMS als arbeitssuchend gemeldet warst, zahlt sich ein Lohnsteuerausgleich auf jeden Fall aus. Dann hast du in dieser Zeit nämlich definitiv zu viel Lohnsteuer bezahlt, die dir nun zurückerstattet wird.

Auch, wenn du diverse Absetzbeträge (z. B.: Kinderbonus, Pendlereuro, Alleinverdienerabsetzbetrag usw.) gesammelt hast, solltest du auf jeden Fall eine Arbeitnehmerveranlagung einreichen. Selbst bei einem steuerfreien Einkommen in Höhe von maximal 12.000 Euro jährlich, stehen dir noch immer bis zu 400 € Negativsteuer pro Jahr zu! Inklusive Pendlerpauschale/Pendlereuro kann sich die Negativsteur sogar auf 500 € erhöhen.

Wie ein Steuerausgleich funktioniert und was genau du von der Steuer absetzen kannst, erfährst du in den nächsten Absätzen.

So funktioniert ein Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung)

Den Steuerausgleich kannst du bis zu 5 Jahre rückwirkend für jedes einzelne Kalenderjahr einreichen. 2023 kannst du also noch immer den Steuerausgleich für das Jahr 2018 machen. Dazu füllst du im Internet auf FinanzOnlineder Online-Plattform des Finanzamts, einfach das Formular zur Arbeitnehmerveranlagung aus.

Wichtige Info: Du kannst die Formulare für den Lohnsteuerausgleich entweder beim Finanzamt, oder im Internet auf FinanzOnline ausfüllen. Aufgrund der Situation rund um Corona wird allerdings empfohlen, den Steuerausgleich digital durchzuführen!

Die Arbeitnehmerveranlagung für das Steuerjahr 2022 ist allerdings erst möglich, sobald der Jahreslohnzettel deines Arbeitgebers beim Finanzamt aufliegt. Das ist normalerweise bis spätestens Anfang März 2023 der Fall, da jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, den Jahreslohnzettel bis Ende Februar einzureichen.

Sämtliche Rechnungen, die du von der Steuer absetzen lässt, musst du unbedingt 7 Jahre lang aufbewahren! Das Finanzamt kann nämlich bis zu 7 Jahre später eine nachträgliche Steuerprüfung veranlassen. Wenn du eine beim Steuerausgleich angegebene Rechnung dann nicht mehr nachweisen kannst, musst du die daraus resultierende Gutschrift wieder an das Finanzamt zurückzahlen!

Steuerausgleich
Als Werbungskosten gelten alle Kosten, die beruflich notwendig sind. Foto: Adobe Stock, (c) vizafoto

Steuertipps für deinen nächsten Steuerausgleich

Es gibt unterschiedliche Faktoren, die sich für dich steuermindernd auswirken können. Bei der Arbeitnehmerveranlagung werden diese Faktoren genau angegeben, um entweder die Bemessungsgrundlage oder die berechnete Steuerlast direkt zu senken. Der Anteil deiner Einkünfte, den du als Einkommensteuer an das Finanzamt abliefern musst, wird dadurch geringer. Grob umrissen lassen sich diese Faktoren in Absetzbeträge und Bemessungsgrundlage beeinflussende Abschreibungsmöglichkeiten (= Werbungskosten, Außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben) einteilen.

Absetzbeträge

Absetzbeträge mindern direkt die zu zahlende Steuer. Die fünf für den Steuerausgleich 2022 relevanten Absetzbeträge sind der Familienbonus Plus, der Alleinerzieherabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag, der Teurerungsabsetzberag sowie der Pendlereuro.

1. Familienbonus Plus & Kindermehrbetrag

Vom neuen erhöhten Familienbonus Plus profitierst du, sobald du lohnsteuerpflichtig bist und ein oder mehrere Kinder hast, für die du Kinderbeihilfe beziehst. Um bis zu 2.000 € pro Kind und Jahr kann sich deine Steuerlast durch den Familienbonus Plus reduzieren. Für volljährige Kinder (für die weiterhin Kinderbeihilfe bezogen wird) steht dir immerhin noch ein verminderter Familienbonus Plus in der Höhe von 650 € zu.

Nicht lohnsteuerpflichtigen Alleinverdienern sowie Alleinverdienern mit einer Lohnsteuer von weniger als 250 € im Jahr, kommt ab dem Steuerjahr 2019 der sogenannte Kindermehrbetrag in Höhe von 550 € zugute. Voraussetzung für den Kindermehrbetrag ist der Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, sowie der Bezug des Kinderabsetzbetrags für mehr als sechs Monate im Jahr.

2. Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag

Den Alleinverdiener- und Alleinerziehrabsetzbetrag können beim Steuerausgleich all jene anführen, die Alleinverdiener oder Alleinerzieher sind und für mehr als sechs Monate im Jahr Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag haben. Für ein Kind beträgt dieser Absetzbetrag 494 €, für zwei Kinder 669 € und für jedes weitere Kind zusätzliche 220 €

Anmerkung: Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht dir auch zu, wenn du einen Partner hast, dieser aber höchstens 6.000 € im Jahr an Einkünften bezieht.

3. Unterhaltsabsetzbetrag

Den Unterhaltsabsetzbetrag kannst du geltend machen, sofern du für eines oder mehrere deiner Kinder Unterhalt (Alimente) bezahlst und diese nicht deinem Haushalt angehören. Pro Monat erhältst du 29,20 € für das erste Kind, 43,80 € für das zweite Kind und jeweils 58,40 € für das dritte und jedes weitere Kind, für das du gesetzlichen Unterhalt leistest.

4. Teuerungsabsetzbetrag

Der Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmer:innen beträgt bis zu 500 Euro und soll vor allem niedrige Einkommen in Bezug auf die Teuerungen entlasten. Dazu muss der Absetzbetrag aktiv beim Steuerausgleich beantragt werden. Personen mit einem niedrigen Einkommen erhalten den Betrag von bis zu 500 Euro zusätzlich als Negativsteuer abgegolten.

Achtung: Pensionisten haben diesen Beitrag bereits im September mit ihrer Pension ausbezahlt bekommen!

5. Pendlereuro

Ebenfalls ein steuerlicher Absetzbetrag ist der sogenannte Pendlereuro. Der Pendlereuro ist ein Jahresbetrag, der von der Entfernung zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Arbeitsplatz abhängig ist. Um den Pendlereuro beim Jahresausgleich geltend zu machen, musst du Anspruch auf das Pendlerpauschale haben. Berechnet wird der Pendlereuro, indem die Distanz zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz verdoppelt und in Euro umgerechnet wird. Oder anders gesagt: Jeder Kilometer, den du pendeln musst, ist genau 2 Euro wert. Für das Steuerjahr 2022 (genau genommen für den Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023) wurde der Pendlereuro aber vervierfacht. Das heißt, für jeden Kilometer erhältst du 8 Euro.

Hinweis: Auch das Pendlerpauschale wurde für den Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 um 50% erhöht!

Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten

Neben den Absetzbeträgen gibt es noch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, die sich auf die Steuerbemessungsgrundlage auswirken. Zu diesen Abschreibungsmöglichkeiten zählen Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen sowie Sonderausgaben.

1. Werbungskosten

Als Werbungskosten gelten alle Kosten, die aus beruflichen Gründen notwendig waren: Dazu zählen unter anderem auch Auto, Smartphone, Computer/Notebook oder berufliche Weiterbildung. Wer keine Werbungskosten geltend macht, bekommt automatisch einen jährlichen Pauschalbetrag von 132 € abgezogen. Erst wenn deine Werbungskosten diese 132 € im Jahr übersteigen, kannst du sie bei der Steuererklärung eintragen. Unter gewissen Umständen kommen als Werbungskosten infrage:

  • Arbeitskleidung und Aktentaschen
  • Arbeitsmittel und Werkzeuge
  • Arbeitszimmer und Möbel
  • Betriebsratsumlage
  • Computer
  • Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten (bei einer Dienstwohnung)
  • Fachliteratur
  • Fahrrad
  • Fahrtkosten
  • Fehlgelder
  • Fortbildungen (z. B. Sprachkurse) und Umschulungen
  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Internet
  • Kraftfahrzeug
  • berufliche Reise- und Übernachtungskosten
  • Schäden die bei der Berufsausübung entstehen (z. B. Autounfall)
  • Studienreisen
  • Telefon, Handy
  • diverse Kosten für einen beruflich bedingten Umzug

2. Außergewöhnliche Belastungen

Unter Außergewöhnlichen Belastungen versteht der Staat alle Kosten, die außergewöhnlich sind und sich zwangsläufig ergeben. Die Ausgaben müssen zudem deine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Zwangsläufig heißt, dass du dich diesen Ausgaben aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kannst. Wenn du beispielsweise deine Eltern oder Kinder finanziell unterstützt, obwohl sie ein ausreichendes Einkommen haben, wird diese Unterstützung vom Finanzamt nicht als zwangsläufig betrachtet. Bei außergewöhnlichen Belastungen ist ein Selbstbehalt von bis zu 12 % zu leisten, der automatisch berechnet wird.

  • Krankheitskosten (Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus, Medikamente, Heilbehelfe, Sehbehelfe, Entbindungskosten, Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital, Kosten einer speziellen Diätverpflegung)
  • Kosten für künstliche Befruchtung
  • Kurkosten
  • Pflegekosten
  • Begräbniskosten
  • Behinderungskosten ab 25 %
  • Katastrophenschäden
  • Unterhalt und Ausbildung von Kindern außerhalb des Wohnortes
  • Kinderbetreuungskosten bis 2.300 Euro (ab Steuerjahr 2019 vom Familienbonus ersetzt!)

3. Sonderausgaben

Als Sonderausgaben sieht der Staat bestimmte sonstige Kosten vor, die von der Steuer abgesetzt werden können. Dazu zählen:

  • Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (in unbeschränkter Höhe)
  • Nachkauf von Versicherungszeiten (in unbeschränkter Höhe)
  • Kosten für die Wohnraumschaffung und -sanierung (wenn der Vertrag vor 2016 abgeschlossen wurde)
  • Kirchenbeiträge (bis zu 400 €)
  • Steuerberatungskosten (in unbeschränkter Höhe)
  • Spenden

Anmerkung: Spenden sind nur abzugsfähig, so lange sie insgesamt 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte nicht übersteigen.

Die besten Steuertipps Zeitung
Steuerberater liefern dir gute Steuertipps für deine Arbeitnehmerveranlagung. Foto: Adobe Stock; (c) Zerbor

Kann ich Kosten die im Homeoffice entstanden sind steuerlich absetzen?

Wenn dir dein Arbeitgeber keinen Home Office Zuschuss bezahlt, kannst du für das Steuerjahr 2021 für 50 Home Office Tage 150 € (50 x 3 Euro) als Werbungskosten geltend machen. Wenn du 100 Tage im Homeoffice tätig warst, kannst du 300 € (100 x 3 Euro) als Werbungskosten geltend machen.

Geheimtipps für den Steuerausgleich 2023 (Steuerjahr 2022)

  1. Tipp: Ausbildungen und Fortbildungen, die beruflich bedingt sind und von dir selbst bezahlt werden, können als Werbungskosten beim Steuerausgleich berücksichtigt werden. Auch Sprachkurse fallen darunter, sofern die Sprachkenntnisse für den Beruf benötigt werden.
  2. Tipp: Alle Rechnungen von Ärzten, Zahnärzten, Apotheken, Physiotherapien, Optikern solltest du gut aufbewahren, denn sie können als außergewöhnliche Belastung von der Lohnsteuer abgesetzt werden. Der Selbstbehalt ist zwar meist sehr hoch bemessen, dennoch darf man nicht unterschätzen, wie sehr sich kleine Beträge über das Jahr summieren können.
  3. Tipp: Computer oder Notebook von der Einkommensteuer abschreiben. Sofern Arbeitsutensilien zumindest 10% beruflich genutzt werden, können sie als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das ist bei einem Computer automatisch der Fall, wenn du ihn regelmäßig für das Home Office benutzt.
  4. Tipp: Du bist im Verkauf oder als Kellner tätig? Dann kannst du sogenannte Fehlgelder (fehlendes Geld, das eigentlich in der Kasse sein sollte, und das du auf Verlangen deines Arbeitgebers aus der eigenen Tasche ersetzen musst) ebenfalls als Werbungskosten geltend machen. Lass dir von deinem Arbeitgeber unbedingt eine Bestätigung für deine getätigten Fehlgelder ausstellen.

Steuererklärung und Pflichtveranlagung

Wenn du ein Arbeitnehmer bist, aber zusätzlich noch Nebeneinkünfte von insgesamt mehr als 730 Euro erzielt hast und dein jährliches Gesamteinkommen damit 12.000 Euro überschreitet, musst du zusätzlich noch eine Einkommensteuererklärung abgeben. Wenn du gleichzeitig zwei oder mehrere nicht selbstständige Tätigkeiten ausübst oder ausgeübt hast, musst du wiederum eine sogenannte Pflichtveranlagung bis 30. September des darauffolgenden Jahres abgeben.

Noch mehr Infos und Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung

Wenn du noch ausführlichere Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung benötigst, kannst du dich entweder selbst auf den Websites der Arbeiterkammer und des Finanzministeriums informieren oder einen Steuerberater zur Rate ziehen. Da die Kosten für Steuerberatung in unbeschränkter Höhe von der Steuer abgesetzt werden können, ist dein finanzielles Risiko diesbezüglich ohnehin stark minimiert.

Hier findest du die besten Steuerberater in deinem Bundesland:

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Dominik Knapp

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