Konkurrenzklausel in Österreich: Wissenswerte Infos zum Vertragsdetail
Last Updated on: 6th Februar 2020, 09:56 am
Immer mehr Arbeitgeber schreiben eine Konkurrenzklausel in den Dienstvertrag. Was das bedeutet, wann sie schlagend wird und wie du sie umgehen kannst, erklären wir dir in unserem Beitrag.
Konkurrenzklausel: Was ist das?
Bei der sogenannten Konkurrenzklausel handelt es sich um eine Regelung im Dienstvertrag. Sie besagt, dass der Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses nicht sofort bei einem Konkurrenzunternehmen arbeiten darf. Als Konkurrenzunternehmen werden dabei sämtliche Firmen und Unternehmen bezeichnet, die in der gleiche Branche wie der alte Arbeitgeber tätig sind. Konkurrenzklauseln sind innerhalb gesetzlicher Rahmenbedingungen tatsächlich gültig.
Wie lange ist die Konkurrenzklausel gültig?
Sofern die Konkurrenzklausel tatsächlich schlagend wird, beträgt ihre Gültigkeit maximal ein Jahr, also 12 Monate nach Beendigung des Dienstverhältnisses.
Wann wird die Konkurrenzklausel wirksam?
Eine Konkurrenzklausel ist grundsätzlich zulässig. Der OGH urteilte vor einigen Jahren jedoch, dass Konkurrenzklauseln nicht existenzbedrohend sein dürfen. Daher werden sie nur dann wirksam, wenn sie sich innerhalb gesetzlicher Vorschriften bewegen und vom Arbeitnehmer bei der Vertragsunterzeichnung akzeptiert wurden. Die Klausel ist allerdings nur dann wirksam, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung volljährig war, wenn sie sich auf den direkten Geschäftszweig des Arbeitgebers bezieht, wenn sie keinem Berufsverbot gleichkommt und wenn die Sperre auf eine maximale Dauer von einem Jahr beschränkt ist. Leider ist der direkte Geschäftszweig des Arbeitgebers nicht immer eindeutig definiert. Um ganz sicher zu gehen, kannst du dich diesbezüglich allerdings von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.
Wann ist die Konkurrenzklausel ungültig?
Unter gewissen Umständen ist eine Konkurrenzklausel allerdings auch ungültig, obwohl sie im Vertrag festgeschrieben ist. Diese Umstände sind unter anderem:
- der Zwang, seine Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen ungenutzt zu lassen (= Quasi-Berufsverbot)
- der Zwang, in eine berufsfremde Sparte zu wechseln, in der das Einkommen geringer ist
- ein zu geringes Gehalt/Einkommen des Arbeitnehmers
- Minderjährigkeit des Arbeitnehmers
- unverschuldete Kündigung durch den Arbeitgeber
- Leiharbeitsverhältnisse
Ab welchem Verdienst ist eine Konkurrenzklausel gültig?
Die Konkurrenzklausel ist nur dann gültig, wenn der Betroffene bei Beendigung seines Dienstverhältnisses 3.420 Euro brutto pro Monat verdient hat. Durchschnittliche Überstundenentgelte, Nachtdienstpauschalen, Provisionen u.v.m. werden dabei mit eingerechnet.
Welchen Zweck hat die Konkurrenzklausel?
Die Konkurrenzklausel soll verhindern, dass relevantes Wissen und/oder Kundschaft sowie im Unternehmen erworbene Fähigkeiten zur direkten Konkurrenz transferiert werden.
Was passiert, wenn gegen die Konkurrenzklausel verstoßen wird?
Wenn du trotz gültiger Konkurrenzklausel gegen diese verstößt, musst du die im Dienstvertrag festgehaltenen Vertragsstrafen (Konventionalstrafen) tragen oder Schadensersatz leisten. Gängige vereinbarte Strafen sind beispielsweise die Strafzahlung mehrerer Monatsbezüge bis hin zu einem gesamten Jahresgehalt an den ehemaligen Arbeitgeber.
Wie kann ich feststellen ob ich gegen die Konkurrenzklausel verstoße?
Es gibt Fälle, in denen der Arbeitnehmer nicht eindeutig feststellen kann, ob er gegen die Konkurrenzklausel verstoßen würde. In diesen Fällen lohnt es sich einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren und sich dessen Einschätzung anzuhören.
Wie kann man die Konkurrenzklausel umgehen?
Das ist leider nicht so einfach. Du kannst höchstens einem Anwalt deinen Dienstvertrag vorlegen und nach etwaigen Schlupflöchern durchsuchen lassen. Noch besser wäre es, wenn du deinen Dienstvertrag vorab von einem auf Vertragsrecht spezialisierten Anwalt überprüfen lässt und erst danach unterzeichnest. Nachfolgend möchten wir dir ein paar Rechtsanwälte vorstellen, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert haben.
Mag. Juster Johann
Die Anwaltskanzlei von Mag. Johann Juster hat sich auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisiert. Für ihre Klienten tritt die Kanzlei engagiert ein und sorgt dafür, dass diese gerichtlich oder bestenfalls außergerichtlich zu ihrem Recht kommen.
Mag. Juster, 3910 Zwettl-Niederösterreich
Dr. Winkler Johannes
Auf sämtliche Blüten des Arbeitsrechts hat sich Rechtsanwalt Dr. Johannes Winkler aus Linz spezialisiert. Seine Expertise umfasst nicht nur das Arbeitsvertragsrecht, sondern auch Kollektivverträge, Beendigungsstreitigkeiten, Betriebsvereinbarungen, Gleichbehandlung u.v.m.
Rechtsanwaltskanzlei MMag. Winkelmayr Gregor, MBA, LL.M.
Experten auf den Gebieten Arbeitsrecht und Vertragsrecht sind die Juristen der Anwaltskanzlei von MMag. Gregor Winkelmayr. Sie stehen dir für individuelle Beratung mit ihrem Fachwissen zur Verfügung.
Mag. Dr. Stanonik Daniel
Die Kanzlei von Mag. Dr. Daniel Stanonik befasst sich laut eigenen Angaben unter anderem mit sämtlichen Materien des österreichischen Arbeitsrechts. Egal ob du Fragen zur Konkurrenzklausel, zum Kündigungsverfahren oder zu Mobbing am Arbeitsplatz hast, Mag. Dr. Stanonik hat bestimmt eine Antwort darauf parat.
Kanzlei Gerlach
Die Juristen der Kanzlei Gerlach sind ausgewiesene Spezialisten für österreichisches und europäisches Arbeitsrecht. Durch langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts wurde ein Wissensstand aufgebaut, von dem auch du mit großer Wahrscheinlichkeit profitieren kannst.
Pichler Rechtsanwalt GmbH
Die Kanzlei von Dr. Pichler in Dornbach ist zwar vorwiegend auf Zivilrecht spezialisiert, deckt aber dennoch andere Rechtsbereiche hervorragend ab. Einer dieser Bereiche ist das Arbeitsrecht. Bei Fragen zu deinem Dienstvertrag, zum Thema Kündigungen oder zur Konkurrenzklausel steht dir die Kanzlei mit Rat und Tat zur Seite.
Pichler Rechtsanwalt GmbH, 6850 Dornbirn
Dr. Kohlbacher Ernst
Auch Rechtsanwalt Dr. Ernst Kohlbacher stellt eine breite Basis an rechtlichem Allgemeinwissen zur Verfügung. Ein ausgewiesenes Spezialgebiet ist dennoch das Vertragsrecht. Die Prüfung von Angestelltendienstverträgen gehört ebenso zu seinem Repertoire wie das Verfassen von Kaufverträgen.
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