Umzug Checkliste – für eine stressfreie Übersiedlung

Last Updated on: 29th April 2021, 06:34 pm

Umzug Checkliste
Wir haben die ultimative Checkliste für deinen Umzug erstellt. So vergisst du garantiert nichts! Foto: Adobe Stock, (c) SolisImages

Wenn ein Umzug bevor steht, gilt es einiges zu bedenken. Zahlreiche Behörden, Organisationen sowie der Arbeitgeber müssen von deiner Adressänderung in Kenntnis gesetzt werden. Zudem muss der Umzug selbst minutiös geplant und organisiert werden. Damit du auch wirklich nichts vergisst, hat der HEROLD für dich eine Umzugs Checkliste zusammengestellt, die dir deinen Umzug spürbar erleichtern und Zeit ersparen soll.

Umzug Checkliste: Was muss ich beachten?

1) Fristgerechte Kündigung des Mietvertrags

Sofern du nicht von einer Eigentumswohnung übersiedelst oder aus dem Elternhaus ausziehst, musst du dich um die fristgerechte Kündigung deines bestehenden Mietvertrags kümmern. Die Kündigungsfrist eines befristeten Mietvertrags ist entweder im Mietvertrag geregelt oder beträgt die gesetzlich festgeschriebenen 3 Monate. Ein unbefristeter Mietvertrag hingegen kann unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist jederzeit beendet werden.

2) Nachsendeauftrag bei der Post beauftragen

Damit der Postversand auch wirklich bei dir bzw. in deinem neuen Zuhause ankommt, musst du der Post einen Nachsendeauftrag erteilen. Der Nachsendeauftrag kann entweder direkt in einer Postfiliale oder online über das e-Service der Post in Auftrag gegeben werden. Die Kosten für einen dreimonatigen Nachsendeauftrag betragen im Inland € 11,90 Euro und € 16,50 für das Ausland. Für bereits versendete Pakete gibt es Extratarife um € 7.

3) Ummelden und Adressänderung bekannt geben

  • Ummeldung des Hauptwohnsitzes
  • Ab- oder Ummeldung der Fernwärme/Gas und Strom in der alten Wohnung
  • Daueraufträge für die alte Wohnung kündigen bzw. auf die neue Wohnung umstellen (Miete, Betriebskosten, Festnetztelefon, Internet, Energieversorger, Parkplatz)
  • Ab- oder Ummeldung der GIS, von Kabelanschlüssen sowie Pay-TV und Streaming Diensten (Sky, Netflix, DAZ’N usw.)
  • Ab- oder Ummeldung von Telefon & Internet
  • Sofern notwendig: rechtzeitige Anmeldung in einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung, Schule oder Hort
  • Parkerlaubnis zurückgeben oder ummelden (z. B.: Parkpickerl Wien)
Checkliste Umzug
Vor dem Umzug lohnt es sich, eine Checkliste anzufertigen. Alternativ kannst du auch die HEROLD-Checkliste ausdrucken. Foto: Adobe Stock; (c) Kenishirotie

4) Wer muss bei Umzug informiert werden? (+ Umzug Checkliste zum Ausdrucken)

Neben den oben genannten Behörden solltest oder musst du auch folgende Stellen über deinem Umzug informieren:

  • Arbeitgeber
  • Krankenkasse
  • KFZ-Zulassungsstelle: Meldung innerhalb einer Woche bei der Zulassungsstelle erforderlich, wenn sich die Kennbuchstaben (z. B.: W auf MD) ändern
  • diverse Versicherungen (v. a. Haushaltsversicherung)
  • Pensionsversicherungsanstalt: wenn du Pension beziehst (Frist 2 Wochen nach Umzug)
  • Sozialamt: wenn du die Mindestsicherung beziehst, aber im gleichen Bundesland bleibst
  • Arbeitsmarktservice (AMS): wenn du Geld aus der Arbeitslosenversicherung wie Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Altersteilzeitgeld beziehst
  • Studienbeihilfenbehörde: wenn du Studienbeihilfe beziehst
  • Kinderbetreuungseinrichtung: wenn deine Kinder einen Kindergarten oder eine Schule besuchen
  • Militärbehörde: wenn du gerade deinen Wehrdienst leistest + alle Wehrpflichtigen bis zum 50. Lebensjahr bei Umzug ins Ausland
  • Zivildienstbehörde: wenn du gerade Zivildienst leistest oder für mehr als 6 Monate ins Ausland ziehst und den Zivildienst noch leisten musst
  • Fischereikarte
  • Jagdkarte
  • Kirchenbeitragsstelle
  • Verkehrsbetriebe: bei Besitz einer Jahreskarte

-> Umzug Checkliste als PDF downloaden

Achtung: Manche dieser Stellen musst du unverzüglich von deinem Umzug informieren. Die Meldefrist beträgt meist maximal eine oder zwei Wochen.

5) Was kostet Auto ummelden bei Umzug?

Wenn du zwar den Wohnort wechselst, aber im gleichen Bezirk bleibst, dann ist die KFZ-Ummeldung meistens kostenlos. Außer du bist Besitzer einer Scheckkarten-Zulassung, denn diese muss in diesem Fall neu ausgestellt werden und kostet derzeit € 23,30.

Wenn du hingegen den Bezirk wechselst, wird die Ummeldung wesentlich teurer. Dann ist nämlich eine Abmeldung bei der alten Zulassungsbehörde und eine Neuanmeldung bei der neuen Zulassungsbehörde samt neuem Kennzeichen notwendig. Für die Neuzulassung im Scheckkartenformat fallen in diesem Fall Kosten von ungefähr € 190 an.

6) Haushaltsversicherung informieren, konvertieren oder kündigen

Beim Wohnungswechsel besteht die Möglichkeit, die bestehende Haushaltsversicherung auf den Tag vor Beginn des Umzugs zu kündigen. Dazu muss die Kündigung aber zeitgerecht vor dem Umzug beim Ver­sich­er­er eintreffen. Wenn du hingegen von deinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machst, gilt die Haushaltsversicherung während des Umzuges und dann auch in der neuen Wohnung. In diesem Fall musst du die Versicherung lediglich über den Wohnungswechsel informieren.

7) Übergabetermin vereinbaren und Übernahmeprotokoll anfertigen

Damit alles mit rechten Dingen abläuft, ist es sinnvoll, einen Übergabetermin zu vereinbaren und ein Übernahmeprotokoll zu verfassen. Das Übernahmeprotokoll dient der Absicherung um Streitigkeiten vorzubeugen. Idealerweise erstellst du sowohl bei der Übergabe der alten Wohnung als auch bei der Übernahme der neuen Wohnung ein Übergabeprotokoll, in dem auch diverse Zählerstände (Strom, Gas, Wasser,…) enthalten sind.

8) Umzugstermin planen und Umzugsfirma beauftragen

Den Umzugstermin solltest du möglichst weise wählen, sofern du diesbezüglich Spielraum besitzt. Anschließend solltest du dich rechtzeitig um eine seriöse Umzugsfirma umsehen. In unserem weiterführenden Artikel erfährst du nicht nur, warum du bei der Suche nicht nur auf den Preis achten solltest, wie du eine seriöse Umzugsfirma in Wien findest, was das KT-Gütesiegel damit zu tun hat sondern auch welche Preise dich bei Umzugsunternehmen in etwa erwarten.

Natürlich kannst du deinen Umzug alternativ auch in Eigenregie planen. Dazu musst du lediglich einen Transporter von einer Autovermietungsfirma oder einem Einrichtungshaus ausleihen und dir eventuell zusätzlich einen Umzugshelfer für schwere Möbel anschaffen.

9) Umzugsausrüstung organisieren und vorbereiten

Ohne das passende Equipment gelingt kein Umzug. Am wichtigsten sind Umzugskartons und Paketband. Hilfreich kann außerdem folgende Ausrüstung sein:

  • Parketbandroller
  • Kleiderkartons
  • Ettiketen & Edding
  • Stretchfolie
  • PackseideWellpappeAbdeckvliesalte Zeitungen & Luftpolsterfolie
  • Transportrodel Scheibtruhe
  • Arbeitshandschuhe
  • Werkzeugkasten (Hammer, Schere, Schraubenzieher, Taschenlampe, Stanleymesser, Wasserwaage, Zange, Maßband, Bohrmaschine, etc.)
Paketbandroller
Ein Paketbandroller vereinfacht deinen Umzug. Foto: Adobe Stock; (c) luckybusiness

Wichtige Zusatzinfos zum Umzug:

Ist ein Umzug steuerlich absetzbar?

In Österreich ist ein Umzug nur dann steuerlich absetzbar, wenn er aus beruflichen Gründen erfolgt. Und selbst wenn der Wechsel des Wohnorts beruflich bedingt ist, muss zusätzlich eines dieser Kriterien erfüllt sein:

  1. Du trittst zum ersten Mal ein Dienstverhältnis an (meist Auszug von den Eltern zum Dienstort).
  2. Dein aktueller Arbeitsweg ist unzumutbar und du kannst ihn mit dem Umzug um mindestens 1 Stunde verkürzen.
  3. Der aktuelle Arbeitgeber wechselt seinen oder deinen Dienstort.
  4. Wenn du den Arbeitgeber wechselst und deswegen auch den Wohnort wechseln willst.

Umzugskostenvergütung durch den Dienstgeber

Wenn du auf Anweisung deines Dienstgebers umziehen musst, können die Umzugskosten alternativ zur Absetzung über den Jahresausgleich auch direkt vom Dienstgeber vergütet werden. Der Dienstgeber hat nämlich die Möglichkeit, dem betroffenen Dienstnehmer die Umzugskosten beitrags- und steuerfrei (§ 49 Abs. 3 Z 4 ASVG) zu erstatten.

Wie viel Sonderurlaub bekommt man beim Umzug?

Prinzipiell hat der Gesetzgeber nicht eindeutig festgelegt, dass der Arbeitgeber bei einem Umzug Sonderurlaub zu genehmigen hat. Allerdings ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer für einen kurzen Zeitraum das Entgelt weiter zu bezahlen, obwohl dieser aus bestimmten persönlichen Gründen verhindert ist. Die eigene Hochzeit, Todesfälle naher Angehöriger, die Geburten der eigenen Kinder, Behördenvorladungen sowie eben auch der Umzug sind Beispiele solcher Dienstverhinderungsgründe. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht allerdings nur für einen sehr kurzen Zeitraum. Meistens handelt es sich dabei um 1-2 Tage, maximal um eine Woche.

Tipp: Bei welchen Verhinderungsgründen der Arbeitgeber eine Entgeltfortzahlung zu leisten hat, ist in den jeweiligen Kollektivverträgen (die je nach Branche stark variieren können) genauer festgeschrieben.

Wir wünschen dir einen stressfreien Umzug und viel Freude in deinem neuen Zuhause!

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Dominik Knapp

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