Diese Unternehmensformen gibt es in Österreich – einfach erklärt
Finde deine passende Rechtsform. Bild: © Herold; Quelle: Odua Images
Überall hört man von verschiedenen Unternehmensformen: GmbH, GmbH Co.KG, AG und OG. Jede hat ihre Vor- und Nachteile. Wir stellen dir einige Unternehmensformen in Österreich vor – vielleicht findest du damit auch die passende Variante für dich.
Inhaltsverzeichnis
Unternehmensformen Österreich – was sagen sie aus?
Willst du dich selbstständig machen, musst du zwingend eine Unternehmensform für dein geplantes Business wählen – ohne diese geht es nicht.
Diese Unternehmensform (das Wort wird auch oft als Synonym für die Rechtsform oder Gesellschaftsform genutzt) zeigt gleich mehrere Dinge. Das sind u.a. folgende:
- Wie das Verhältnis der Gesellschafter:innen zueinander ist (juristisch/vertraglich, nicht persönlich)
- Wie viel Entscheidungsfreiheit diese Gesellschafter:innen haben
- Wer mit der Geschäftsführung betraut ist
- Ob die Gesellschafter:innen für etwaige Unternehmensschulden auch mit dem privaten Vermögen haften
Lesetipp: Du fragst dich, ob du dich wirklich selbstständig machen willst. In unserem Artikel „Selbstständigkeit: Vorteile und Nachteile“ findest du Pro- und Contra-Argumente, die dir die Entscheidung eventuell erleichtern.
Übrigens: Als Einzelunternehmen kannst du – entgegen der landläufigen Meinung – auch Mitarbeiter:innen einstellen. Mehr zu den Besonderheiten von Einzelunternehmen findest du auch in diesem Artikel: Einzelunternehmen gründen.
Unternehmensformen & die Haftung
Da die Art der Haftung hier immer wieder aufgegriffen wird, wollen wir zu Beginn kurz klären, was die einzelnen Haftungsarten bedeuten:
- unbeschränkt: keine Betragsbeschränkung bei der Haftung
- persönlich: mit dem Betriebs- & Privatvermögen
- solidarisch: jeder haftet für die gesamte Schuld (nicht nur anteilsmäßig)
- primär: Gläubiger:innen müssen nicht erst das Unternehmen verklagen, sie können direkt gegen eine:n Gesellschafter:in vorgehen
Unternehmensformen in Österreich – Gewerbetreibende
In Österreich unterscheidet man zunächst zwischen Freiberufler:innen und Gewerbetreibenden.
Info: Gewerbetreibende sind im Prinzip alle, die eine Firma gründen, ohne dabei freiberuflich tätig zu sein. Sie müssen sich im Handelsregister eintragen und zahlen Gewerbesteuer.
Diese sind dann wiederum in drei Kategorien unterteilt. So kann man als gewerbliches Unternehmen folgende Rechtsformen wählen:
- Einzelunternehmen – EPU
- Personengesellschaften – z. B. KG oder OG
- Kapitalgesellschaften – z. B. GmbH oder AG
Solche Rechtsformen können dann aber auch noch kombiniert werden, sodass Mischformen, wie die GmbH & Co KG, entstehen.
Nun gehen wir auf diese Kategorien genauer ein.
1. EPUs/Einzelunternehmen
Einzelunternehmen sind, wie du wahrscheinlich schon vermutest, die einfachste – und in Österreich auch die verbreitetste – Unternehmensform.
Startkapital bzw. Grundkapital wird nicht benötigt und auch die Eintragung in das Firmenbuch ist nicht verpflichtend (zumindest bis zu einer gewissen Umsatzmenge). Bei dieser Rechtsform trägt der Inhaber bzw. die Inhaberin alle Rechte, aber auch alle Pflichten.
Hier findest du nun noch die Vor- und Nachteile dieser Rechtsform:
2. Personengesellschaften
Diese bestehen aus zwei oder mehr Gesellschafter:innen, es können folgende Unternehmensformen gewählt werden:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GesbR
- Offene Gesellschaft – OG
- Kommanditgesellschaft – KG
Alle (mit Ausnahme der GesbR) müssen in das Firmenbuch eingetragen werden. Sie können zunächst einmal die einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung verwenden, sobald sie jedoch eine bestimmte Umsatzgrenze überschreiten, müssen sie die doppelte Buchhaltung nutzen.
Übrigens: Auch die GmbH & Co KG ist eine Personengesellschaft, da sie eine Sonderform der Kommanditgesellschaft ist. Ein Unterschied zu den anderen hier zugehörigen Arten von Unternehmen ist, dass bei der GmbH & Co KG immer (umsatzunabhängig) die doppelte Buchführung gemacht werden muss.
Nun gehen wir näher auf die zu den Personengesellschaften gehörigen Unterformen ein:
2.1. GesbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Diese besteht immer aus zwei oder mehr Unternehmen und hat das Ziel, gewisse Ressourcen (Arbeitskraft, Geld) zu bündeln, um so einen Nutzen aufseiten beider Unternehmen zu erwirken.
Für die Gründung braucht es nicht zwingend einen Gesellschaftsvertrag, stattdessen kann dieser Vertrag auch mündlich abgeschlossen werden. Unser Tipp: Etwas Schriftliches zu haben, ist für den Fall der Fälle immer besser!
Wie schon erwähnt muss – und kann – die GesbR nicht in das Firmenbuch eingetragen werden, außerdem hat sie keine Gewerberechtsfähigkeit.
Hier nun die Vor- und Nachteile auf einen Blick:
2.2. OG – Offene Gesellschaft
Diese besteht aus zwei oder mehr Gesellschafter:innen, welche juristische oder natürliche Personen sein können. Diese Gesellschafter und Gesellschafterinnen sind mit ihrem Gewinnanteil einkommenssteuerpflichtig, die Offene Gesellschaft an sich aber nicht.
Zur Gründung einer OG benötigst du einen Gesellschaftsvertrag, außerdem muss ein Eintrag ins Firmenbuch erfolgen.
Was die Haftung angeht, so ist diese solidarisch, primär, persönlich und unbeschränkt.
Hier findest du nun wieder die konkreten Vorteile und Nachteile zusammengefasst:
2.3. KG – Kommanditgesellschaft
Die Kommanditgesellschaft ist eine Sonderform der eben thematisierten Offenen Gesellschaft und besteht aus zwei oder mehr Personen (ein Kommanditist bzw. eine Kommanditistin sowie ein Komplementär).
Ersterer steuert die sogenannte Kommanditeinlage (also Geld) zum Unternehmen bei. Er oder sie haftet nicht persönlich, sondern nur in Höhe der Kommanditeinlage.
Letzterer vertritt die Gesellschaft nach außen und leitet sie, gleichzeitig haftet er unbeschränkt und persönlich. Hier spannend: Der Komplementär kann auch eine juristische Person, also z. B. ein Verein, eine Stiftung oder eine GmbH, sein. Seine Aufgaben können also auch von einer GmbH ausgeübt werden – und genau so entsteht die Mischform „GmbH & Co KG“.
Auch hier findest du nun wieder die Vorteile und Nachteile:
2.4. GmbH & Co KG
Hierbei handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft, nur dass der Komplementär keine natürliche, sondern eine juristische Person (in diesem Fall eine GmbH) ist.
Das hat den Vorteil, dass nicht die Personen unbeschränkt haften, die hinter der GmbH stehen, sondern stattdessen die GmbH selbst. Diese haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Für die Gründung ist wichtig, dass zuerst eine GmbH und dann eine KG gegründet werden muss, was mehr Verwaltungsaufwand darstellt und höhere Kosten mit sich bringt.
Die GmbH & Co KG muss ins Firmenbuch eingetragen werden und die doppelte Buchführung machen.
Hier findest du noch einmal Nach- und Vorteile aufgelistet:
3. Kapitalgesellschaften
Bei Kapitalgesellschaften schließen sich mehrere juristische und/oder natürliche Personen zusammen.
Kapitalgesellschaften sind haftungsbeschränkt – und das ist der wichtigste Unterschied im Vergleich zu Personengesellschaften.
Drei Formen von Kapitalgesellschaften sind:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH
- Unternehmergesellschaft – UG
- Aktiengesellschaft – AG
Hier muss immer die doppelte Buchführung gemacht werden. Somit ist die Buchführung aufwendiger als bei Einzelunternehmen und bei Personengesellschaften unter einer gewissen Umsatzgrenze.
3.1. GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Hiermit kommen wir zu der wohl bekanntesten Unternehmensform, bei der beliebig viele Personen beteiligt sein können. Ebenso gibt es einen oder aber mehrere Geschäftsführer, die die anfallenden Aufgaben erledigen und Angestellte der GmbH sind.
Was die Finanzen angeht, so liegt das Stammkapital (Startkapital) bei 35.000 Euro, es muss bei der Gründung jedoch nur die Hälfte davon eingezahlt werden. Auch die Haftung beschränkt sich auf dieses Gründungskapital, die Gesellschafter:innen müssen nur in Ausnahmefällen auch mit ihrem Privatvermögen haften.
Und wenn es um Buchhaltung & Co. geht? Dann wird es komplizierter. Denn sowohl die doppelte Buchführung als auch die Bilanzerstellung sind verpflichtend. Der Jahresabschluss muss darüber hinaus ebenfalls veröffentlicht werden (im Firmenbuch).
Hier die konkreten Vor- und Nachteile:
3.2. UG – Unternehmergesellschaft
Diese wird teilweise auch als „kleine Schwester“ der eben beschriebenen GmbH bezeichnet. Weitere Namen sind „1€-GmbH“ oder „Mini-GmbH“.
Diese kann bereits mit einem Euro Eigenkapital auf die Beine gestellt werden und erfordert daher nicht so ein großes Startkapital wie ihre große Schwester. Ansonsten gelten bei ihr die gleichen rechtlichen Bedingungen wie bei einer normalen GmbH.
Hier siehst du die Pro- und Contra-Argumente auf einen Blick zusammengefasst:
3.3. AG – Aktiengesellschaft
Bei einer Aktiengesellschaft sind entweder eine oder mehrere Personen beteiligt, die Aktien übernehmen (gegen Einlagen).
Die Haftung ist auf das Firmenvermögen beschränkt, allerdings beträgt das Startkapital 70.000 Euro, diese Rechtsform ist also eher für größere Gründungsvorhaben geeignet.
Geleitet wird eine Aktiengesellschaft von einem Vorstand, der wiederum von einem Aufsichtsrat überwacht wird.
Die AG muss sowohl ins Handelsregister eingetragen als auch beim Gewerbeamt gemeldet werden. Außerdem muss ein Gesellschaftsvertrag erstellt werden, der dann wiederum notariell beurkundet werden muss. Der formale Aufwand ist hier also bei der Gründung recht groß.
Aber auch nach der Gründung geht es damit weiter: Mindestens einmal pro Jahr muss eine Hauptversammlung einberufen werden, in der u.a. über Rechte und den Jahresabschluss bestimmt wird. Des Weiteren muss besagter Jahresabschluss unter Umständen verpflichtend geprüft werden.
Die Vor- und Nachteile auf einen Blick:
Unternehmensformen in Österreich – Freiberufler:innen
Info: Freiberufler:innen zahlen keine Gewerbesteuer. Zu ihnen zählen Texter:innen, Musiker:innen, Dolmetscher:innen, Journalist:innen, Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen, Tieräzt:innen & Co.
Freiberufler:innen werden nicht im Handelsregister eingetragen und gehören auch nicht zu den Gewerbetreibenden.
Sie haben in Bezug auf die Buchhaltung einen großen Vorteil, denn sie müssen nur die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machen.
Die Rechtsformen, die hier infrage kommen, stimmen teilweise mit denen der Gewerbetreibenden überein, teilweise gibt es aber auch andere Unternehmensformen.
Ein:e Freiberufler:in allein kann beispielsweise ein Einzelunternehmen gründen. Wenn jedoch mehrere zusammen eine Firma gründen wollen, kommen folgende Rechtsformen infrage:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GesbR
- Partnerschaftsgesellschaft – PartG
- Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – PartGmbB
Eine GmbH beispielsweise ist hier nicht geeignet, da Freiberufler:innen die Gewerbesteuer umgehen wollen, was bei einer GmbH nicht möglich ist. Im Folgenden gehen wir nun auf die hier möglichen Rechtsformen ein (mit Ausnahme des Einzelunternehmens und der GesbR, da diese oben schon thematisiert wurden).
1. PartG – Partnerschaftsgesellschaft
Hast du schon einmal Firmennamen à la „XY und Partner“ gelesen? Dann handelt es sich hierbei wahrscheinlich um eine Partnerschaftsgesellschaft, denn diese muss in ihrem Namen Folgendes enthalten:
- Name von mind. einem der Partner/einer Partnerin
- den Anhang „und Partner“/“Partnerschaft“
- Berufsbezeichnungen der Berufe, die in der PartG vertreten werden
Wie du daran schon siehst, schließen sich hier mehrere Personen (Freiberufler:innen!) zusammen. Diese haften sowohl mit dem Geschäfts- als auch mit ihrem Privatvermögen. Es können aber Regelungen dahingehend getroffen werden, dass hauptsächlich der/die Partner:in haftet, der/die die Firma leitet.
Die Partnerschaftsgesellschaft entsteht über einen schriftlichen Vertrag, dann wird sie, notariell beglaubigt, in das Partnerschaftsregister und kurz darauf zusätzlich in das Transparenzregister eingetragen.
Hier die Pro- und Contra-Argumente auf einen Blick:
2. PartGmbB – Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Die PartGmbB ist der eben genannten PartG sehr ähnlich, unterscheidet sich jedoch in Bezug auf die Regelungen rund um die Haftung.
Denn hier haftet keiner der Partner bzw. Partnerinnen mit dem Privatvermögen, vielmehr ist diese auf die Versicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung, die für einige Berufszweige Pflicht ist, beschränkt.
Die Vor- und Nachteile dieser Form lassen sich hier schnell zusammenfassen:
Gemeinnützige Rechtsformen
Du willst eine gemeinnützige Firma gründen? Auch in diesem Fall kannst du zwischen mehreren Rechtsformen wählen.
Bei beiden kannst du steuerliche Vorteile nutzen und deine persönliche Haftung beschränken. Diese Unternehmensformen stehen zur Verfügung:
- gGmbH – gemeinnützige GmbH
- gUG – gemeinnützige Unternehmergesellschaft
1. gGmbH – gemeinnützige GmbH
Die gGmbh ist der normalen Gmbh recht ähnlich – das bedeutet auch, dass für beide Formen die gleichen Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Bei der gGmbh kommen jedoch noch weitere Bedingungen hinzu, die sicherstellen sollen, dass diese Form der GmbH einen gemeinnützigen Zweck hat. Zu diesen zählen u.a.:
- der Gesellschaftszweck muss auf allen Ebenen gemeinnützig sein
- mit der Tätigkeit des Unternehmens muss dieser Zweck erfüllt werden
- das Unternehmensvermögen darf bei Auflösung der Firma nicht an die Gesellschafter:innen ausgezahlt werden
Auch hier haben wir dir noch einmal die Vor- und Nachteile aufgelistet:
2. gUG – gemeinnützige Unternehmergesellschaft
Die normale UG wurde oben bereits beschrieben (als kleine Schwester der GmbH). Daher ist es nicht verwunderlich, dass auch bei der gUG die Regelungen der GmbH gelten.
Bei der gUG kommt jedoch noch der gemeinnützige Zweck hinzu – so müssen z. B. 75 % der Gewinne für gemeinnützige Zwecke genutzt werden. Die restlichen 25 % werden genutzt, um das Stammkapital so weit aufzustocken, dass die gUG in eine gGmbH umgewandelt werden kann. Dafür muss das Kapital 25.000 Euro betragen – bis dieser Wert erreicht ist, werden also „nur“ 75 % der Gewinne für das Gemeinwohl ausgegeben.
Übrigens: Der Gemeinnützigkeitsstatus wird jährlich neu festgestellt (vom Finanzamt).
Welche Unternehmensform die richtige für mich?
Um herauszufinden, welche Form für dich die geeignete ist, gibt es also mehrere Faktoren, nach denen du gliedern kannst:
- Einzel- vs. Teamgründung
- Haftung
- Firmen- oder Personenzusammenschluss
- Gemeinnütziger Zweck oder nicht
Hierzu kannst du dich natürlich auch beraten lassen; bei der WKO gibt es dafür beispielsweise einen Rechtsform-Ratgeber.
Fazit: Du hast die Qual der Wahl
Wie du gesehen hast, stehen dir bei einer Neugründung unterschiedliche Unternehmensformen zur Verfügung, die alle ihre verschiedenen Vor- und Nachteile haben.
Du kannst eine Firma alleine oder im Team gründen, darüber hinaus kannst du dich z. B. auch für eine gemeinnützige Rechtsform entscheiden. Mit anderen Worten: Du hast die Qual der Wahl und solltest immer individuell prüfen, welche Art von Unternehmen für dich geeignet ist.
Bei der Gründung ist manchmal auch ein Notartermin nötig, daher haben wir dir in unserem Artikel „Notartermin bei Firmengründung“ zusammengefasst, wie dieser abläuft, wie hoch die Kosten sind und welche Dokumente du brauchst.
Ein großes Thema ist aber auch oft die Haftung, deshalb kannst du auch nach dieser selektieren.
Interesse geweckt?
Du willst Online-Marketing für deinen Unternehmenserfolg nutzen? Dann meld dich bei uns. Wir beraten dich gern zu unseren Produkten!
Weitere Artikel
Du fragst dich, ob du ein Geschäftskonto eröffnen solltest? Kommt drauf an! Doch eins ist […]
In Österreich ein Unternehmen zu gründen oder eine selbstständige Tätigkeit auszuüben, erfordert in den meisten […]
Du hast ein Unternehmen gegründet? Herzlichen Glückwunsch, denn das erfordert viel Mut! Hier geben wir […]