Bildrechte: Bilder auf Website rechtssicher nutzen
Denk immer auch an die Bildrechte! Bild: © Herold; Quelle: HBS
Du willst deine Firmenwebsite aufbauen oder neu designen? Fotos sind wichtig, doch das Urheberrecht gilt auch hier. Erfahre das Wichtigste rund um Bildrechte und Bildnutzung, damit du Bilder auf deiner Website rechtssicher verwenden kannst.
Inhaltsverzeichnis
Bildrechte – Das Wichtigste auf einen Blick
Das Thema Bildrechte ist groß und komplex. Daher hier zunächst das Wichtigste kurz zusammengefasst:
- Bei Bildrechten gibt es Urheberrechte und Nutzungsrechte. Dabei handelt es sich um verschiedene Dinge.
- Du brauchst die Erlaubnis des/der Urhebers/Urheberin, um Bilder verwenden zu dürfen.
- Ob du den/die Urheber:in unter dem verwendeten Foto angeben musst, hängt von der Vereinbarung/Lizenz ab.
- Auch bei lizenzfreien Bildern (Stockfotos) kann eine solche Nennung verpflichtend sein.
- Es gibt auch sogenannte Creative Commons Lizenzen. Mach dir hier am besten einen Screenshot von der Lizenz.
- Fotos von Mitarbeiter:innen: Hol am besten vorher die Zustimmung zur Verwendung der Bilder von deinen Mitarbeiter:innen ein.
Was sind Bildrechte eigentlich?
Kommen wir nun zu den Details.
Das Urheberrecht schützt sowohl wissenschaftliche als auch künstlerische (Literatur, Ton, Foto, Gemälde, Video etc.) Werke. Bei einem Foto muss es sich um eine „persönliche geistige Schöpfung“ handeln, damit es als ein solches Lichtbildwerk eingestuft wird.
Klingt erst einmal komplex, ist es aber eigentlich gar nicht.
Denn sobald der /die Fotograf:in:
- den Bildausschnitt bewusst aussucht
- den Ort aussucht
- das Bild künstlerisch gestaltet (durch Einstellung der Blende/Motiv-Inszenierung),
handelt es sich bereits um ein Lichtbildwerk, um eine „persönliche geistige Schöpfung“. Du siehst: Es ist leichter, eine solche „Schöpfung“ zu erschaffen, als sie nicht zu erschaffen.
Der/die Fotograf:in ist also Urheber:in seiner/ihrer Fotos und damit auch die einzige Person, die darüber entscheiden darf, inwieweit das Foto verwendet werden darf.
Spanned: Das bedeutet auch, dass der/die Urheber:in immer die Person ist, die ein Werk geschaffen hat – nicht die Person, die eventuell die Idee dazu geliefert hat.
Welche Werke gibt es noch?
Neben diesen Lichtbildwerken gibt es aber auch noch die Lichtbilder. Dabei handelt es sich um Fotografien, die keinen individuellen oder kreativen Touch haben (im Gegensatz zu den oben beschriebenen Lichtbildwerken).
Zu Lichtbildern zählen:
- Bilder von Familienfeiern
- Bilder von Urlaubseindrücken
- Fotos für Bildberichterstattungen
- Produktfotografien
- Zufällige Schnappschüsse
Auch diese Lichtbilder sind urheberrechtlich geschützt.
Bildrechte: Urheberrecht vs. Nutzungsrechte
Auf dem Gebiet der Bildrechte wird zwischen dem eigentlichen Urheberrecht und dem Nutzungsrecht unterschieden:
- Urheberrecht: Urheber:in darf entscheiden, was mit seinen/ihren Fotos passiert. Er darf z. B. auch fordern, dass sein/ihr Name bei Nutzung der Bilder angegeben wird.
- Nutzungsrecht: Besitzt du dieses, darfst du die entsprechenden Bilder einer anderen Person veröffentlichen, bearbeiten und verwerten. Du darfst sie also benutzen.
Bei der Bildnutzung solltest du beides beachten.
Übrigens: Bei Bildrechten für Lichtbildwerke ist es wie mit der Literatur: Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers/der Urheberin. Bei Lichtbildern erlischt es 50 Jahre nach der Herstellung oder Veröffentlichung. Danach gibt es keine Einschränkungen mehr.
Lizenzfreies vs. lizenzpflichtiges Material
Bei Bildern wird oft auch zwischen lizenzpflichtigen und lizenzfreien Bildern unterschieden. Die Unterscheidung ist folgende:
- Lizenzpflichtig: Du zahlst Nutzungsgebühren abhängig von Veröffentlichungs-Umfang & -Art.
- Lizenzfrei: Du zahlst die Nutzungsgebühr nur einmalig. Danach kannst du das Foto zeitlich unbegrenzt nutzen.
Bilder aus der Google Bildersuche: Darf ich diese für meine Seite verwenden?
Schnell gesagt: Nein. Auch wenn die Fotos auf Google erscheinen und somit öffentlich zugänglich sind, heißt das nicht, dass du sie einfach für deine Seite oder deinen Blog verwenden darfst.
Denn auch hier gelten Urheberrecht, Verwertungsrechte, Lizenzbedingungen und Bildrechte. Wenn du also ein Bild aus der Google Bildersuche verwenden willst, musst du dir von dem/der Urheber:in die Erlaubnis dazu geben lassen. Gerade bei der Bildersuche kann es aber schwierig werden, diese:n zu ermitteln.
Kann ich jedes lizenzfreie Bild auf meiner Website nutzen?
Auch hier heißt es erst einmal nein. Kostenlose Fotoportale wie pexels, unsplash und pixabay bieten Fotos zwar lizenzfrei an, dennoch musst du die jeweiligen Nutzungsbedingungen und Lizenzbedingungen der einzelnen Fotos beachten.
So kann es sein, dass du ein Foto aus einem solchen Portal zwar gratis herunterladen darfst – es jedoch nur im privaten Bereich nutzen darfst (z. B. privater Blog).
Suchst du ein Foto für eine deiner kommerziellen Seiten (Dienstleistungs-Seite, Blog, über den du auf deine Produkte verlinkst etc.), darfst du solche Fotos nicht verwenden.
Auch bei solchen Portalen musst du also darauf achten, ob du sie für kommerzielle Zwecke nutzen darfst, ob du sie vor Veröffentlichung bearbeiten darfst, ob du den/die Urheber:in nennen musst etc.
Wichtig: Wenn du den/die Urheber:in nennen musst, reicht es nicht aus, dies in deinem Impressum zu tun. Geh lieber auf Nummer sicher und nenne die Person direkt unter oder über dem entsprechenden Foto!
Welche Lizenzen/Nutzungsrechte gibt es bei Bildrechten?
Wenn du ein Bild gefunden hast, das dir gefällt, musst du dir im nächsten Schritt die Lizenz bzw. die Nutzungsrechte ansehen. Wie schon erwähnt, kann es hier eine Unterscheidung zwischen privater und kommerzieller Nutzung geben.
Doch auch weitere Unterscheidungen sind in den Lizenzen möglich:
- Zeit: Zeitlich beschränkt vs. zeitlich unbeschränkt
- Medium: Online-/Print-/Social-Media-Nutzungsrecht
- Region: Weltweite vs. länderspezifische Nutzung
- Bearbeitung: Recht zur Bearbeitung vs. reine Nutzung des Bildes
- Breite: Ausschließliches vs. einfaches Nutzungsrecht
- Übertragung: Übertragbar vs. nicht übertragbar
Je nach Art des Nutzungsrechts darfst du das Bild zu unterschiedlichen Zwecken nutzen, es bearbeiten oder nicht bearbeiten, es nur für Online Marketing, aber nicht auf einem Flyer nutzen usw.
Übrigens: Wenn ein Bild lizenzfrei ist, heißt das dennoch nicht, dass du bei der Nutzung eines solchen Bildes nichts beachten musst. Auch hier kann der Fotograf bzw. die Fotografin einige Regeln aufstellen.
Wann gilt das Urheberrecht als verletzt?
Veröffentlichst du Fotos auf deiner Website, auf Social-Media-Plattformen (ja, auch dort!) oder einer anderen, frei zugänglichen Seite, ohne vorher die Bildrechte eingeholt zu haben, verletzt du das Urheberrecht.
Veröffentlichst du ein Bild hingegen nur auf deinem privaten Blog (also einem passwortgeschützten Blog) oder ein einer geschlossenen Facebook-Gruppe, gilt das Urheberrecht nicht als verletzt.
Aber nicht nur mit einer fälschlichen Nutzung der Bilder kannst du das Urheberrecht verletzen. Auch eine falsche – oder auch schon eine lückenhafte – Urhebernennung kann das Urheberrecht verletzen.
Folgen von Urheberrechtsverletzungen
Es heißt, nichts im Leben sei umsonst – und bei Urheberrechtsverletzungen kann es besonders teuer werden.
Verletzungen des Urheberrechts führen mindestens zu Abmahnungen, meist zu Bußgeldern und im schlimmsten Fall zu Verhandlungen vor Gericht.
Tappe nicht in diese Falle: Wer jetzt denkt: „Im Internet gibt es Millionen Websites mit Millionen Bildern, wie soll jemand herausfinden, dass gerade ich das Urheberrecht verletze?“, für den gibt es schlechte Nachrichten: Große Marken und Unternehmen durchsuchen das Netz meist immer nach solchen Verletzungen in Bezug auf ihre Fotos, aber auch Agenturen haben dieses gezielte Aufspüren mittlerweile zum Geschäft gemacht. Und auch Kontrollagenten können engagiert werden.
So kommst du zu Bildern für deine Website & deinen Blog
Zugegeben: Bis zu diesem Punkt wirkt das ganze Thema der Bildrechte ziemlich einschüchternd. Und abschreckend.
Doch du kannst dennoch gut zu Bildern für deine Website und deinen Blog kommen – auch wenn du Fremdbilder nutzen willst.
Hier zeigen wir dir deine Möglichkeiten:
1. Fremdbilder – Kostenlose Bilddatenbanken
Du kannst dir deine Fotos aus Bilddatenbanken holen (Pexels, Unsplash, Pixabay etc.) – dafür gibt es sie ja schließlich. Bei dieser Option solltest du nur Vorsicht walten lassen und dir die Nutzungsbedingungen genau ansehen, bevor du auf den Download-Button klickst. Schau dir die Lizenzen an und ob es hier Einschränkungen gibt, die eine Nutzung für deine Zwecke unmöglich machen.
Und für alle, die hier nicht nur 100, sondern 1000%ig auf Nummer sicher gehen wollen: Macht einen Screenshot von dem Foto samt dessen Nutzungsrechten. So kannst du immer nachweisen, wie die Lizenzen aussahen, als du das Foto heruntergeladen hast.
Doch es gibt noch eine weitere Sache, die du im Hinterkopf behalten solltest: Bei den meisten Bilddatenbanken kann man Fotos anonym hochladen. Es bleibt also die Frage, ob die Person, die die Fotos hochgeladen hat, auch wirklich der/die Urheber:in ist.
Die Plattformen übernehmen diesbezüglich meist keine Haftung, am Ende haftest also du als Nutzer:in der Bilder.
2. Fremdbilder – Bildagenturen
Wenn ein:e Fotograf:in seine oder ihre Bildrechte vermarkten will, kann er damit Bildagenturen beauftragen. Diese bringen Käufer:innen und Fotograf:innen zusammen.
Hier kann jeder Fotos kaufen, ein Teil des Preises geht an die Bildagentur und ein anderer Teil an den oder die Fotograf:in. Es sind unterschiedliche Lizenzen möglich – schau dir die genaue Lizenz also vor dem Kauf gut an.
Außerdem solltest du darauf achten, inwieweit du den oder die Urheber:in nennen musst. Manchmal reicht eine Nennung im Impressum, in anderen Fällen musst du diese auch im Bildtitel, im Alt-Text des Bildes oder in der Bildunterschrift vornehmen.
3. Fremdbilder – Creative Commons
Bei Creative Commons handelt es sich um eine Non-Profit-Organisation, die in den USA gegründet wurde. Auch dort kannst du Bilder bzw. Bildrechte erwerben.
Auch hier gibt es unterschiedliche Lizenzen: Manchmal darfst du die Bilder komplett frei nutzen, manchmal nur im privaten Bereich und in wieder anderen Fällen darfst du die nicht bearbeiten. Oft musst du den Namen des oder der Fotograf:in angeben.
4. Eigene Bilder
Die einfachste Möglichkeit – zumindest in Bezug auf die Bildrechte – ist das Schießen eigener Fotos. So bleibst du unabhängig und sparst dir die Lizenzgebühren.
Hier musst du jedoch auf andere Dinge achten, wie z. B. die Kameraeinstellungen, die Belichtung und die Schärfe. Denn deine Bilder sollen ja nicht nach verwackelten Schnappschüssen aussehen. Außerdem müssen deine Bilder scharf genug sein, damit sie auf deiner Website am Ende nicht verpixelt aussehen.
Und auch bei der Motivwahl gibt es ein paar Dinge zu beachten:
- Gebäude/öffentl. Plätze: Diese sind in der Regel unproblematisch (Stichwort Panoramafreiheit). Wenn du jedoch Gebäude, geschlossene Parkanlagen oder Privatgelände betrittst und dort Aufnahmen machst, sieht es anders aus. Zu Privatgrundstücken gehören übrigens auch solche Zoos, Schlösser, Bahnhöfe & Co., die privaten Stiftungen gehören.
- Werk eines Dritten: Einschränkungen kann es auch geben, wenn du z. B. Fotos von Werken eines Künstlers/einer Künstlerin oder eines Architekten/einer Architektin auf deiner Website einbinden willst. Dauerhafte Kunstwerke/Installationen im öffentlichen Raum unterliegen aber meist keinen Beschränkungen.
- Personen: Fotos von Menschen darfst du erst einmal nicht veröffentlichen oder verbreiten – denn es gilt das Recht am eigenen Bild. Es gibt aber auch Ausnahmen: Fotomodelle werden für Fotos bezahlt, diese unterschreiben eine Einwilligung zur Verwendung der Fotos.
- Personen 2.0: Keine Einwilligung von Menschen auf deinem Foto brauchst du, wenn:
– diese nur Beiwerk auf dem Foto sind
– keiner gezielt gezeigt wird (Großversammlungen)
– es sich beim Foto um eine wichtige zeitgeschichtliche Aufnahme handelt / wichtige zeitgeschichtliche Personen gezeigt werden
– es ein höheres Interesse der Kunst gibt
– ein Informationsinteresse der Allgemeinheit besteht - Kinder: Fotos von Kindern und Minderjährigen sind möglich, sofern diese einverstanden sind. Möchtest du die Fotos dann jedoch veröffentlichen, musst du die Erziehungsberechtigten nach deren Einwilligung fragen.
- Produkte: Der/Die Produzent:in des Produkts muss nicht um Einwilligung gebeten werden, wenn du ein Foto machen und veröffentlichen willst. Die Bildrechte liegen bei dir als Shopbetreiber:in, sofern du das Foto gemacht hast. Stellt der/die Hersteller:in Produktfotos zur Verfügung oder macht ein:e Dritte:r die Fotos, müssen Nutzungsbedingungen vereinbart werden.
Vorsicht: Nicht in allen Ländern kannst du von Gebäuden und öffentlichen Plätzen Fotos machen und sie dann kommerziell oder öffentlich nutzen. So dürfen der beleuchtete Eifelturm oder in manchen Ländern beispielsweise Bilder von Skulpturen nur für private Zwecke verwendet werden.
Bildrechte: Knackiges Fazit
Bildrechte sind ein wichtiges Thema – und eins, um das Unternehmer:innen mit eigener Website nicht herumkommen.
Nutzt du Fremdbilder, solltest du vor allem folgende Dinge beachten:
Aber auch wenn du selbst Fotos aufnimmst, gibt es Dinge, auf die du achten musst.
Alles in allem würden wir dir also folgendes Vorgehen ans Herz legen:
Prüfe bei Fremdbildern immer – also wirklich immer – wie es um die Lizenzen steht. Und bei eigens erstellten Bildern solltest du immer im Kopf behalten, wo genau du dich aufhältst (u.a. öffentliche vs. private Parkanlage) und besonders vorsichtig sein, wenn weitere Personen auf dem Foto sind oder du Kunstwerke fotografierst.
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