Website rechtssicher gestalten: 7 Dinge, die du beachten musst
Um deine Website rechtssicher zu gestalten, gibt es einiges zu beachten. Bild: © Herold; Quelle: yurakrasil
Damit deine Website oder dein Onlineshop rechtlich auf der sicheren Seite ist, musst du einiges bedenken & umsetzen. Hier stellen wir 7 Dinge vor, die dir helfen, deine Website rechtssicher zu gestalten.
Inhaltsverzeichnis
So kannst du deine Website rechtssicher gestalten
Ob Website oder Onlineshop: Willst du online präsent sein, musst du auch rechtliche Dinge beachten. Hier stellen wir dir 7 Bereiche vor, die betroffen sind und an die du bei der Gestaltung deiner Website oder deines Shops denken musst.
1. Domainname
Die rechtlichen Aspekte beginnen bereits bei deinem Domainnamen. Hier gibt es vor allem eine Regel: Er darf nicht gegen die Rechte anderer verstoßen. Konkret bedeutet das:
Markenrechte, Titel, Namen von Prominenten etc. dürfen nicht verletzt werden. Hier einige Details:
- Markenrecht
Marken können in ein Markenregister eingetragen werden. Das geht z. B. über das österreichische Patentamt. Ist der Name dort eingetragen, darfst du ihn (in deiner Domain) nicht verwenden. - Titel & Orte
Ob Film, Buch, Zeitschrift, Stadt, Ort, Behörde oder Song – Titel und Orts-/Behördennamen dürfen nicht einfach in einer Domain verwendet werden. - Werblich
Zu werblich darf der Domainname auch nicht sein. Das bedeutet: Superlative wie „die beste XY“ oder „die tollste XY“ dürfen nur dann in einer Domain verwendet werden, wenn du wirklich beweisen kannst, dass du der/die Beste oder Tollste in deiner Branche bist. - Namen von Prominenten/bekannten Persönlichkeiten
Auch diese dürfen nicht in Domains enthalten sein.
2. Rechtstexte
Weiter geht es, sobald du deine Website aufbaust. Denn zu diesem Zeitpunkt ist es wichtig, dass du alle notwendigen Rechtstexte auf deiner Website bereitstellst.
3. Barrierefreiheit
Mit dem Stichtag 28.06.2025 ist es so weit: Das Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit tritt in Kraft.
Damit sind zumindest B2C-Firmen dazu verpflichtet, ihre Website barrierefrei zu gestalten.
Lesetipp: Mehr zur Barrierefreiheit und wie du sie auf deiner Website umsetzt, findest du in unserem Artikel „Barrierefreie Website: Das musst du beachten“.
4. Content
Weiter geht es mit dem Content deiner Website. Dieser Punkt bezieht sich auf mehrere Elemente:
- Texte
- Bilder
- Videos
Bei all diesen Contents musst du immer das Urheberrecht und Lizenzen beachten. So darfst du z. B.:
- … nicht einfach fremde Texte kopieren und auf deiner Seite nutzen. Hier gilt das Urheberrecht.
- … nicht jedes Video einbinden. Denn auch hier gibt es Lizenzrechte. Außerdem musst du immer schauen, wie lange Lizenzen laufen. Verlängerst du sie nicht, musst du nach Ablauf der Lizenz die betroffenen Inhalte wieder löschen.
- … nicht jedes Logo nutzen. Facebook und YouTube zum Beispiel haben gewisse Vorgaben zur Nutzung ihrer Logos. Hier solltest du dich immer auf den jeweiligen Websites zu der Nutzung informieren.
- … nicht einfach jedes Bild hochladen. Bei Fremdbildern/Stockbildern benötigst du die entsprechenden Lizenz-/Nutzungsrechte. Oft muss der Urheber direkt unterhalb des Bildes genannt werden. Auch bei selbst erstellten Bildern gibt es manchmal Einschränkungen.
Lesetipp: Du willst mehr zu Bildrechten bei eigenen und Fremdbildern wissen? In unserem Artikel “ Bildrechte: Bilder auf Website rechtssicher nutzen“ gehen wir auf alle Details ein.
5. Elemente wie Social Media Buttons
Bei Social Media Elementen muss man zunächst zwischen zwei Formen unterscheiden:
- Share Buttons
Dienen dazu, einen Artikel von einer Website aus direkt auf Facebook, LinkedIn & Co. teilen zu können. - Follow-Buttons / Social Icons
Diese verlinken auf das Social-Media-Profil des Unternehmens, auf dessen Seite man gerade ist.
Was den Datenschutz angeht, funktionieren sie jedoch gleich: Sobald die Website lädt, auf der die Buttons/Icons eingefügt sind, werden die Daten der User an die entsprechenden Sozialen Netzwerke weitergeleitet. Dabei ist es egal, ob der User, wenn er eine Website mit Social Media Buttons besucht, gerade bei den Sozialen Netzwerken eingeloggt ist oder nicht.
Und das ist datenschutzrechtlich ein Problem. Um das zu umgehen, hast du mehrere Möglichkeiten:
- Zwei-Klick-Variante
Die Social Media Buttons werden zwar auf die Seite eingebunden, aber auf inaktiv gestellt. Dann sind sie grau statt farbig. User müssen sie also immer erst aktiv anklicken (z. B. zum Liken eines Artikels), damit Daten übertragen werden. - Shariff Buttons
Werden die Buttons per Shariff-Funktion eingefügt, werden die Daten ebenfalls erst nach dem Klick auf den jeweiligen Button übertragen. - Statische Bilder mit Links
Eine dritte Möglichkeit ist, dass du die Logos der Sozialen Netzwerke in der Icon-Bibliothek deines Website-Programms (z. B. WordPress) suchst. Dieses Icon kannst du dann mit dem Link zu deinem Unternehmensprofil versehen. Da es sich dann um ein statisches Bild + Link handelt (und nicht um ein Social Media Plugin der jeweiligen Seite), werden auch keine Daten automatisch übertragen.
Wichtig ist auch, dass du in deiner Datenschutzerklärung darauf hinweist, welche Buttons du verwendest und wann Daten übertragen werden.
6. Cookie Banner
Und auch wenn deine Website online ist, geht es mit der rechtssicheren Gestaltung weiter. Denn sobald du Tracking Tools verwendest oder Cookies setzt – z. B. weil du Werbeanzeigen schaltest oder einfach nachverfolgen willst, wie sich deine User auf deiner Seite verhalten -, brauchst du das Einverständnis der User.
Und damit brauchst du einen Cookie Banner. Denn durch diesen holst du das Einverständnis ein. Doch auch bei diesem musst du bei dem Design auf einige Dinge achten:
- Mindestens 2 Buttons
Ablehnen und Akzeptieren muss es immer geben. Freiwillig kannst du zusätzlich auch einen dritten Button mit „Einstellungen“ anbieten. Hier können User genau wählen, welchen Cookies sie zustimmen (funktionale, Marketing, Statistik etc.). Wichtig ist jedoch, dass das Ablehnen möglich sein muss, ohne erst auf den Einstellungen-Button klicken zu müssen. - Gleiche Farbe
Alle Buttons müssen die gleiche Farbe haben. Den Ablehnen-Button dezenter zu gestalten – wie es bisher üblich war -, ist nicht mehr erlaubt. - Gleiche Höhe
Der Ablehnen- und Akzeptieren-Button müssen auf einer Höhe liegen. Eine Platzierung untereinander ist nicht mehr zulässig.
- Keine Voreinstellungen
Hast du einen Einstellungen-Button, bei dem die Nutzer:innen wählen können, welchen Cookies sie zustimmen, dürfen die Checkboxen nicht vorausgewählt sein (mit Ausnahme der funktionalen Cookies, für die es keiner Zustimmung bedarf).
Abseits dessen ist es notwendig, dass du genau erklärst, welche Cookies du wie verwendest, wie lange du sie speicherst und mit welchen Tools du sie misst.
Schon gewusst? 💡 Wenn du nur die Cookies setzt, die für den Betrieb deiner Website notwendig sind, brauchst du keinen Cookie Banner. Sobald jedoch weitere Cookies hinzukommen, ist der Banner Pflicht.
7. Sonderpflicht für Einzelunternehmer:innen
Einzelunternehmer:innen, die sich in das Firmenbuch eingetragen haben, werden auch als „eingetragene Unternehmen“ (e.U.) bezeichnet.
Wichtig ist, dass die Bezeichnung e.U. im Impressum angeführt wird. Sie kann auch im Footer der Website eingefügt werden, ist jedoch nur im Impressum verpflichtend.
Fazit & Tipp zur rechtssicheren Gestaltung von Websites
Um Websites rechtssicher zu gestalten, musst du einiges bedenken – und das auf mehreren Ebenen.
Vom Domainnamen über das Design bis hin zu Contents, Social-Media-Elementen und dem Cookie Banner gibt es einige gesetzliche Anforderungen.
Hier kannst du dich im Internet informieren, von Anwält:innen beraten lassen oder deine Webite direkt von Profis gestalten lassen. In dem Fall musst du dich nicht mit gesetzlichen Vorgaben und der DSGVO auseinandersetzen.
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