Das Ende der Gastherme naht: Alle Antworten zur Brennwerttherme

Last Updated on: 2nd Juni 2022, 09:09 am

Eine Brennwert Gastherme mit niedrigem Energie Verbrauch.
Gas-Heizung oder Brennwerttherme? Wir erklären den Unterschied! Foto: Adobe Stock, (c) Oleksandr Delyk

Am 26. September 2015 ist die EU-Ökodesign-Richtlinie in Kraft getreten, die für uns Nutzer einer Heiz- oder Kombitherme von Interesse ist. Denn ab diesem Zeitpunkt treten Verbote in Kraft, damit wir künftig auf energieeffiziente Brennwertthermen umsteigen (müssen). Wir haben alle relevanten Informationen zusammengefasst.

Was ist eine Brennwerttherme?

Unter einer Brennwerttherme versteht man ein Gerät für Warmwasserheizungen, das den Energieinhalt (Brennwert genannt) des eingesetzten Brennstoffes (Gas oder Öl) nahezu vollständig nutzt. Das Abgas wird dabei weitestgehend abgekühlt und dadurch auch die Kondensationswärme (latente Wärme genannt) des im Rauchgas enthaltenen Wasserdampfes zur Wärmebereitstellung genutzt.

Fragen zum Thema Heizung? In unserem Ratgeber findest du alle Informationen zur Thermenwartung, dem Service für die Heizung, ebenso wie die besten Installateure in Wien!

Was sind die Vorteile einer Brennwerttherme?

Die Brennwerttherme ist viel sicherer als eine Standard-Therme. Die Gefahr einer Kohlenmonoxid-Vergiftung (die oft tödlich endet) gehört bei dieser Heizung fast komplett der Vergangenheit an. Die entsprechenden Abgase werden ins Freie geleitet und die Geräte arbeiten unabhängig von der Raumluft. Die Verbrennungsluft wird also nicht dem Raum entnommen, in dem sie in Betrieb sind.

Eine Brennwerttherme ist durchschnittlich um 15% energieeffizienter als eine Standard-Therme. Denn sie nutzt die Abwärme und erzeugt daraus wieder Wärme. Damit wird ein höherer Leistungsgrad erreicht, weil weniger Wärme entweicht. Das heißt: Die Betriebskosten sinken. Man erspart sich im laufenden Betrieb Geld!

Warum ist die Brennwerttherme seit 26.9.2015 ein Thema?

Es gibt von der EU schon länger Mindestanforderungen, wie umweltgerecht Raum- und Kombi-Heizgeräte sein müssen. Beispielsweise bei der Energieeffizienz und bei den Stickstoffoxid-Emissionen.

Am 26. September 2015 ist die Detailverordnung Nr. 813/2013 in Kraft getreten. Und die verlangt ausdrücklich: Kaputte Thermen dürfen nur mehr durch moderne, energieeffiziente Brennwertthermen ersetzt werden. Mit Ausnahmen, zu denen ich dann gleich komme.

Konkret formuliert: Seit dem 26.9.2015 ist der Verkauf von herkömmlichen Heizthermen an den Großhandel oder an Installationsfirmen verboten.

Eine Ausnahme besteht bei Wohnungen, wo aus baulichen und technischen Gründen gar kein Einbau einer Brennwerttherme möglich ist. Ein Beispiel: Es sind mehrere Kombithermen am selben Rauchfang (Sammelkamin genannt) angeschlossen. Dann dürfen weiterhin herkömmliche Thermen eingebaut werden. Wie das allerdings mit dem Verkaufsverbot an den Handel in Einklang zu bringen ist, das wird sich zeigen.

Ein Installateur beim Service einer Gasheizung und Beratung des Kunden.
Du kannst deine alte Gas-Heizung behalten, solange es genug Ersatzteile für Reparatur und Service gibt. Foto: Adobe Stock, (c) Ruslan Ivantsov

Mit welchen Kosten muss ich bei einer Brennwerttherme rechnen?

Pauschal lässt sich diese Frage nach dem Preis nicht beantworten, da es auf mehrere Faktoren ankommt, die man beachten sollte. Da wären zum Beispiel:

• Welches Gerät wird benötigt – nur zum Heizen oder zum Heizen und für Warmwasser (Kombitherme)?
• Soll die Therme an die Wand gehängt oder auf den Boden gestellt werden?
• Welche Leistung (in kW) ist notwendig?
• Wie hoch ist der Modulationsgrad – d.h. wie weit kann das Gerät die Leistung herunterregeln, um Effizienzverluste zu minimieren?
• Wie hoch ist der Bedarf an Warmwasser?
• Bevorzuge ich einen bestimmten Hersteller – mit dem ich in der Vergangenheit zufrieden war?
• Welche Länge wird die Abgasleitung im Kamin haben – der Preis hängt davon ab?

Pauschal lässt sich sagen: Die Brennwertthermen selbst sind ein bisserl teurer in der Anschaffung als die bisherigen Geräte.

Meine “alte” Therme funktioniert noch – muss ich sie trotzdem ersetzen?

Nein. Solange die vorhandene Therme – laut Wartungsbefund – noch funktioniert, muss sie nicht durch eine Brennwerttherme ersetzt werden. Außer man will das freiwillig aus Gründen der Energieeffizienz oder Sicherheit machen.

Wann wird ein Gerät als kaputt eingestuft?

Das ist ganz einfach, wie Michael Mattes, Bundesinnungsmeister der österreichischen Installateure erklärt: “Kaputt ist ein Gerät dann, wenn ich keine Ersatzteile mehr bekomme. Dann muss ich es komplett tauschen. Solange ich Ersatzteile habe, kann ich das Gerät immer wieder reparieren, solange bis es von der Mauer runterfällt.” Damit wäre das wohl eindeutig geklärt.

Ich muss meine bisherige Therme ersetzen, will aber noch ein herkömmliches Gerät

Wie schon erwähnt: Solange dein Installateur oder der Baumarkt noch ein herkömmliches Gerät auf Lager hat, kann man sich auch für dieses entscheiden. Wenn man dies unbedingt möchte.

Ich will eine neue Brennwerttherme – worauf muss ich achten?

Der allerwichtigste Punkt: Bevor die Brennwerttherme überhaupt in Betrieb gehen kann, muss in den Kamin ein säurefester Schlauch eingezogen werden. Warum? Da die Brennwertthermen mit sehr geringen Temperaturen arbeiten, schlägt sich Kondensat am Rand nieder. Deshalb muss der Fang mit Edelstahl ausgekleidet werden, da es sonst zu Versottung kommt.
Unterhalb der Therme ist zudem ein Abfluss notwendig, damit das Kondenswasser abrinnen kann.

Eine Therme mit Brennwerttechnik, die 15 Prozent Energie bei Heizung und warmem Wasser spart.
Ist deine neue Brennwerttherme einmal installiert, sparst du durch den niedrigen Verbrauch im Vergleich viel ein. Foto: Adobe Stock, (c) Andrey Popov

Wer bezahlt die neue Brennwerttherme?

Wenn ich der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung bin, dann muss ich die Kosten für den Einbau und das Gerät selbst bezahlen.

Wenn ich Mieter in einem Haus oder einer Wohnung bin, dann ist das seit dem 1.1.2015 gesetzlich geregelt: “Der Vermieter ist für die Erhaltung einer mitvermieteten Therme zuständig, der Mieter für die Wartung.” Das heißt: Der Vermieter hat die Kosten für eine Neuanschaffung zu tragen. Es gibt aber auch Ausnahmen: Wenn beispielsweise die Therme nicht mitvermietet wurde oder wenn man sich diese selbst einbauen ließ, dann muss man selbst bezahlen. Das heißt: Obacht geben bei Altmietverträgen!

Tipp: Vor dem Kauf nachfragen, ob es eine Förderung gibt! Das spart bares Geld.

Als Zusatzinfo: Bei Mietverträgen sind noch so manche Punkte ungeklärt. Denn “im Gesetz wurde nicht genau definiert, was eine Wartung und was eine Reparatur ist” – wie die Innung erklärt. Da wird es noch zu Musterprozessen kommen.

Woher bekomme ich Informationen über Brennwertthermen?

Es gibt mehrere Quellen, um sich zu informieren:

beim Installateur

im Baumarkt

und/oder auf den Webseiten der Hersteller – beispielsweise bei:

Vaillant Allgas Volkmann

Junkers – Robert Bosch

Viessmann

Wolf Heiztechnik

Nordgas

Gebe Strebel

Weitere sachliche Informationen zum Nachlesen:

• AK > Ökodesign-Richtlinie: Müssen Kombithermen ersetzt werden?

• WKO > EU-Ökodesign-Richtlinie und Energieeffizienzlabel für Gasheizungen

Zusammengefasst

Wenn kein akuter Notfall vorliegt, dann würde ich in aller Ruhe die Sache herankommen lassen und mich bei Interesse vorweg informieren. Je nachdem, ob ich Mieter, Vermieter oder Eigentümer bin. Die Brennwerttherme hat gute Vorteile (energieeffizienter und sicherer), kostet aber auch mehr.

Aus eigenem Anlass: Da es mich als Eigentümer eines Hauses künftig betreffen wird, werde ich es so machen: Bei nächster Gelegenheit statte ich zwei Installateuren (ich hole mir fast immer zwei Meinungen ein) meines Vertrauens einen Besuch ab und informiere mich vorweg über die Möglichkeiten sowie Kosten. Damit ich mich dann im Fall der Fälle rascher entscheiden kann.

Die besten Installateure in deiner Nähe:

HEROLD Blog Team

Herold Redaktion