Last Updated on: 1st Juni 2022, 01:27 pm

Ersatzpflanzung Wien:
Bäume in Wien entfernen

Ersatzpflanzung in Wien

Ersatzpflanzung Wien: Nicht jeder Baum kommt dafür in Frage. Foto: Adobe Stock; (c) xerox123

Selbst auf dem eigenen Grundstück darf man nicht immer alles machen. Wer ein Grundstück in Wien besitzt, darf zwar jeden beliebigen Baum dort einpflanzen, nicht aber fällen. Wer einen Baum im eigenen Garten fällen möchte, muss nämlich das Wiener Baumschutzgesetz beachten. Dieses erlaubt lediglich die genehmigungslose Fällung von Obstbäumen und Bäumen mit einem Umfang von weniger als 40 cm. Alle anderen Bäume bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung durch das Magistrat 42. Außerdem ist zumeist eine Ersatzpflanzung vorzunehmen, um den ohnehin geringen Baumbestand einer Großstadt nicht zusätzlich zu verringern. In unserem Ratgeber erfährst du, wie du ganz genau vorgehen musst, wenn du einen Baum fällen möchtest und welche Vorschriften du bei der Ersatzpflanzung beachten musst.

Das Wiener Baumschutzgesetz

Das Wiener Baumschutzgesetz wurde 1974 veranlasst, um die Erhaltung einer gesunden Umwelt für die Wiener Bevölkerung zu gewährleisten. Seither wird “der Baumbestand im Gebiete der Stadt Wien nach den Bestimmungen dieses Gesetzes geschützt ohne Rücksicht darauf, ob er sich auf öffentlichem oder privatem Grund befindet.” (Auszug aus dem Wiener Baumschutzgesetz) Geschützt sind laut Auskunft der MA 42 neben allen Bäumen mit einem Umfang von 40 cm (gemessen in 1 m Höhe) außerdem sämtliche Ersatzpflanzungen.

Ersatzpflanzung Wien
In Wien ist nach dem Fällen eines Baumes im privaten Garten eine Ersatzpflanzung erforderlich. Foto: Adobe Stock; (c) Photographee.eu

Ich möchte einen Baum in Wien fällen, wie muss ich vorgehen?

Wenn du einen Obstbaum fällen möchtest, dann hast du Glück. Obstbäume dürfen jederzeit ohne Genehmigung gefällt werden, egal wie groß sie bereits sind. Auch Nadel- und Laubhölzer, die in Kleingartenanlagen stocken oder einen Stammumfang von weniger als 40 cm haben, darfst du jederzeit fällen. Alle anderen Bäume sind durch das Wiener Baumschutzgesetz geschützt und es bedarf einer Genehmigung, wenn du sie fällen möchtest.

Übrigens: Rosskastanien und Edelkastanien zählen laut MA 42 nicht zu den Obstbäumen!

Wann darf ich einen geschützten Baum fällen?

Wenn du einen geschützten Baum fällen möchtest, muss einer der folgenden Gründe erfüllt sein:

  • Erreichen der physiologischen Altersgrenze
  • Pflegemaßnahmen zur Erhaltung des übrigen Baumbestandes
  • Gefährdung der körperlichen Sicherheit von Personen oder baulicher Anlagen (z.B. aufgrund von Holzfäule)
  • Bauvorhaben
  • Zwingende Verpflichtungen gegenüber dem Gesetzgeber

Ist einer dieser Gründe erfüllt, kannst du das Online-Antragsformular ausfüllen und an das Magistrat schicken. Die zuständige Behörde wird sich anschließend bei dir melden und dich über die weitere Vorgehensweise informieren.

Ersatzpflanzungen Wien
Ersatzpflanzung Wien: Mit professioneller Gartenpflege wird auch dein Garten zum Paradies. Foto: Adobe Stock; (c) lyubimtseva_k

Alles zum Thema Ersatzpflanzung in Wien

Wenn ein Baum gefällt wird, muss in den meisten Fällen wenigstens ein neuer Baum gepflanzt werden. Gelegentlich musst du sogar mehr als nur eine Ersatzpflanzung vornehmen. Pro angefangenen 15 cm Stammumfang des zu entfernenden Baumes muss ein Baum mittlerer Baumschulenqualität (8 bis 15 cm Umfang) ersatzweise gepflanzt werden. Wenn dein alter Baum also einen Umfang von 40 – 45 cm hatte, müssten für diesen drei Ersatzpflanzungen vorgenommen werden. Bei einem Umfang ab 46 cm wären es indes bereits vier Ersatzpflanzungen. Sollte dein alter Baum seine physiologische Altersgrenze bereits erreicht haben oder die Sicherheit von Personen gefährden, würde allerdings eine 1:1 Ersatzpflanzung genügen.

Ersatzpflanzung Wien: MA 42 schlägt Bäume vor

Sobald Anzahl und Platzierung der Ersatzpflanzungen festgelegt sind, schlägt dir die MA 42 anhand des geplanten Standorts drei Ersatzpflanzen vor, aus denen du deinen neuen Baum auswählen kannst. Da es sich bei diesen Vorschlägen zumeist um eher weniger geläufige Bäume wie die Kugelsteppenkirsche, den Säulenblasenbaum, die Japanische Säulenkirsche oder den Zierapfel handelt, könntest du einen Gärtner deines Vertrauens zu Rate ziehen, um auch ganz sicher die richtige Entscheidung zu treffen. Auch eine Baumschule informiert dich über Bäume dieser Art und führt dann bei Bedarf auch gleich die Ersatzpflanzung durch.

-> Wiener Baumschulen mit ausgezeichneten Kundenbewertungen

Ersatzpflanzung Wien
Der Gärtner deines Vertrauens berät dich bei der Ersatzpflanzung und pflanzt den neuen Baum ein. Foto: Adobe Stock; (c) gstockstudio

Zu wenig Platz für eine Ersatzpflanzung

Sollte auf deinem Grundstück zu wenig Platz für eine Ersatzpflanzung vorhanden sein, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder du pflanzt den Baum im Umkreis von maximal 300 Metern auf fremdem Grund (selbstverständlich nur unter Einwilligung des Grundbesitzers), oder du zahlst eine Ausgleichsabgabe. Die Höhe der Ausgleichsabgabe beträgt 1.090 Euro pro Baum, der nicht am eigenen Grundstück gepflanzt werden kann.

Hier findest du guten Gärtner und Baumschneider in deiner Nähe:

Header Tischtennis

Dominik Knapp

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