Todesfall Checkliste: Was ist zu tun, wenn ein Mensch stirbt? Wir haben recherchiert und helfen dir dabei, an alles zu denken. Foto: Adobe Stock, (c) Floydine
Der Tod kommt niemals zur rechten Zeit. Und ehe die Hinterbliebenen wirklich verstanden haben, dass sich ihr Leben für immer verändert hat, türmen sich bereits die Aufgaben. Es muss ein Bestatter gewählt, der Partezettel gedruckt, die Trauerfeier vorbereitet werden. Wir haben recherchiert, was in Österreich im Rahmen eines Todesfalls zu tun ist. Außerdem erfährst du in unserer Todesfall Checkliste, welche Dienstleister dir für welche Aufgaben zur Verfügung stehen.
Ereignet sich der Todesfall zuhause und tritt unerwartet ein, ist die Rettung zu verständigen (Notrufnummer 144). In diesem Fall wird der zuständige Notarzt den Tod feststellen. Tritt der Tod beispielsweise nach langer Krankheit ein und kommt daher nicht unerwartet, ist normalerweise der behandelnde Arzt (in den meisten Fällen ist dies der Hausarzt) zuständig. Er oder sie stellt den Behandlungsschein aus.
Ein Todesfall ist immer eine Ausnahmesituation. Umso wichtiger ist es, dass du ruhig bleibst und einen kühlen Kopf bewahrst. Folgendes solltest du jetzt beachten:
Ein hilfreicher Tipp für alle, die einen lieben Verstorbenen in Wien beisetzen müssen: Der Bestatter Benu ist auf Bestattungen in Wien spezialisiert und bietet im Ratgeber eine Checkliste an, die dich durch die fünf wichtigsten ersten Schritte führt. Dort erfährst du u.a. auch, wie hoch die Kosten für Erd-, Feuer- und Naturbestattungen in Wien ganz genau sind.
Die Totenbeschau findet normalerweise durch einen Gemeindearzt statt. Dieser wird entweder vom Notarzt, Hausarzt oder durch den Bestatter informiert. Bei der Totenbeschau wird auf der Grundlage des Behandlungsscheins die Todesursache festgestellt und überprüft, ob möglicherweise ein Fremdverschulden vorliegt. Gibt der Totenbeschauarzt den Leichnam frei, stellt er im Zuge dessen das Formular Anzeige des Todes (dient der Eintragung im Sterbebuch des zuständigen Standesamtes) und den Leichenbegleitschein für den Transport des Verstorbenen aus.
Sollte der Leichenbeschauarzt die Todesursache nicht eindeutig feststellen können, überstellt er den Leichnam an die Gerichtsmedizin, wo eine Obduktion stattfindet.
Wenn jemand im Spital oder im Pflegeheim verstirbt, wird die Totenbeschau (inklusive Todesbescheinigung und Leichenbegleitschein) von einem Arzt/einer Ärztin vor Ort vorgenommen. Die jeweilige Institution kümmert sich auch darum, dass der Todesfall dem zuständigen Standesamt gemeldet wird. Das Formular Anzeige des Todes erhältst du für gewöhnlich von der jeweiligen Institutionsverwaltung. Normalerweise überführt der Bestatter den Leichnam direkt aus dem Pflegeheim. Die Kleidung, in welcher der liebe Verstorbene bestattet werden soll, kannst du also entweder ins Pflegeheim oder direkt ins Bestattungsunternehmen bringen.
Verstirbt jemand an einem öffentlichen Ort, werden die Angehörigen durch die zuständige Sicherheitsbehörde informiert. Gleichzeitig wird ihnen auch mitgeteilt, wohin der Verstorbene gebracht wurde. In Österreich werden (in der Öffentlichkeit) Verstorbene normalerweise in eine Leichenhalle gebracht, wo die Totenbeschau vorgenommen wird. Bei unklarer Todesursache und/oder Fremdverschulden findet eine Obduktion in einem Spital oder einem gerichtsmedizinischen Institut statt.
Verstirbt ein Angehöriger im Ausland, werden die Hinterbliebenen normalerweise durch die österreichische Botschaft oder das zuständige Konsulat informiert. Diese Stellen sind auch deine erste Anlaufstelle, wenn du selbst vor Ort bist. Sofern der/die Verstorbene zu Lebzeiten keine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat, tragen die Angehörigen die Kosten für die Überführung aus dem Ausland normalerweise selbst.
Die nächsten organisatorischen Aufgaben klärst du gemeinsam mit dem Bestattungsunternehmen. Hier geht es darum, die Art und den Ablauf der Bestattung festzulegen.
Wann die Beisetzung stattfinden kann, hängt u.a. von der Art der Bestattung ab. Erdbeisetzungen müssen in Österreich spätestens 14 Tage nach dem Tod erfolgen. Wird der Verstorbene kremiert, können theoretisch mehrere Wochen zwischen der Einäscherung und der Beisetzung liegen. Näheres zur Feuerbestattung erfährst du in unserem Blogartikel.
In Österreich muss ein Todesfall beim Standesamt gemeldet werden. Erst danach erhältst du die Todesbescheinigung und eine Todesbestätigung. Beides brauchst du, um diverse Versicherungen abzumelden. Damit das Bestattungsunternehmen den Todesfall beim Standesamt melden kann, benötigen sie folgende Unterlagen:
Die wichtigsten Schritte nach einem Todesfall sind die Übergabe der Unterlagen an das Bestattungsunternehmen und das Festlegen von Art und Umfang der Beisetzung. Während der Bestatter mit den Vorbereitungen beginnt, planst du gemeinsam mit einem Berater des Unternehmens die Details. Jetzt ist es zum Beispiel auch an der Zeit, Verwandte und Freunde des/der Verstorbenen zu informieren.
Mit Bestattung und Trauerfeier hast du den größten Teil der organisatorischen Aufgaben hinter dir. Was jetzt kommt, fällt den meisten Menschen aber noch viel schwerer, denn Versicherungen kündigen und Mitgliedschaften auflösen hat einen schrecklichen Beigeschmack von Endgültigkeit. Dies sind die Dinge, die im Anschluss an die Beisetzung zu erledigen sind:
Falls der/die Verstorbene noch berufstätig war, benötigt der Arbeitgeber eine Kopie der Todesbescheinigung/Todesbestätigung. Mit der Todesbescheinigung und der Todesbestätigung vom Standesamt kannst du jetzt sämtliche Versicherungen, die Krankenkasse und Banken informieren beziehungsweise Mitgliedschaften sowie die Verträge für Internet, Telefon und TV kündigen.
Fällt der Mietvertrag teilweise oder ganz unter das Mietrechtsgesetz, kann der Vermieter im Todesfall von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Tut er dies nicht, geht der Mietvertrag einfach an die Erben über, die somit automatisch auch zum Zahlen der Miete verpflichtet sind. Hinterbliebene können hier ihrerseits aber auch von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Um die Wohnung eines verstorbenen Angehörigen zu kündigen, benötigst du ebenfalls die Todesbescheinigung und die Todesbestätigung vom Standesamt. Die Frist für das Sonderkündigungsrecht liegt in Österreich normalerweise bei einem Monat.
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