Einzelunternehmen gründen: Vorteile, Nachteile und Bedingungen
Alle Infos zur Gründung eines Einzelunternehmens. Bild: © Herold
Du überlegst ob ein Einzelunternehmen die passende Rechtsform für deine Firma darstellt und an welche Bedingungen diese Rechtsform geknüpft ist? In unserem Beitrag „Einzelunternehmen gründen“ gehen wir genau auf diese Thematik ein.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Einzelunternehmen?
Bei einem Einzelunternehmen wird die Firma von einem einzigen Inhaber (natürliche Person) auf eigenem Namen und eigene Rechnung betrieben. Der Einzelunternehmer bzw. die Einzelunternehmerin kann dabei entweder Eigentümer oder Pächter des Unternehmens sein.
Einzelunternehmer müssen die anfallenden Aufgaben innerhalb des Unternehmens aber nicht alleine meistern. Der Einzelunternehmer kann Arbeitnehmer beschäftigen oder sie an externe Dienstleistende abgeben.
Wer haftet bei einem Einzelunternehmen?
Der Einzelunternehmer bzw. die Einzelunternehmerin haftet unbeschränkt mit dem privaten Vermögen für die Schulden des Unternehmens. Weil das volle Risiko von einer einzigen Person getragen wird, steht ihr auch der komplette Gewinn zu. Wenn du als Einzelunternehmer also Mitarbeiter anstellst, haftest dennoch du alleine für dein Unternehmen.
Einzelunternehmen gründen
Ein Einzelunternehmen entsteht grundsätzlich mit der kostenlosen Gewerbeanmeldung bzw. Bewilligung. Für die Gründung fallen keinerlei Kosten an, außer wenn du dich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lässt. In diesem Fall sind einmalig etwa 70 Euro zu bezahlen.
Tipp: Viele Einzelunternehmen können laut dem Neugründerförderungsgesetz (NeuFöG) auch gefördert werden, wodurch auch die 70€ für den Firmenbucheintrag entfallen können.
Einzelunternehmer müssen sich erst ab einem gewissen Jahresumsatz verpflichtend ins Firmenbuch eintragen lassen. Dieser Jahresumsatz beträgt entweder 1 Mio € pro Jahr oder je 700.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der Rechnungslegungspflicht.
Wie muss der Firmenname eines Einzelunternehmers lauten?
Nur Einzelunternehmen die im Firmenbuch eingetragen sind, dürfen einen Fantasienamen für ihr Unternehmen wählen. Alle anderen Einzelunternehmen müssen den kompletten Nachnamen und mindestens einen Vornamen des Unternehmensgründers im Firmennamen stehen haben. Zusätzlich zum eigenen Namen darf auch eine sogenannte äußere Geschäftsbezeichnung (z. B. Tischlerei, Schneiderei, Spielwarenhandel usw.) vor dem Namen gewählt werden. Die äußere Geschäftsbezeichnung muss dabei einen unmissverständlichen Hinweis auf das Gewerbe des Unternehmens geben.
Vorteile eines Einzelunternehmens gegenüber anderen Rechtsformen
-
Gründung einfach und kostenlos
-
Autonome Entscheidungsgewalt
Haftung mit Privatvermögen
Gewerbeberechtigung notwendig (in manchen Fällen)
Businessplan erstellen als Einzelunternehmen
Egal für welche Rechtsform du dich entscheidest, es ist immer ratsam einen Businessplan für dein Unternehmen zu erstellen. Zu einem ordentlichen Businessplan zählen Eckpunkte wie die Geschäftsidee, eine Marktanalyse, Wettbewerbsanalyse, diverse Finanzierungsformen sowie Marketing-Ideen und vieles mehr. Hier erhältst du genauere Informationen dazu, wie du einen guten Businessplan erstellen kannst.
Wie kann ich als Unternehmer meine Haftung reduzieren?
Als Einzelunternehmer ist es leider nicht möglich, die persönliche Haftung zu reduzieren. Wer nicht mit seinem eigenen Privatvermögen haften will, der sollte über die Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) nachdenken. Bei einer GmbH haftet die Gesellschaft mit dem gemeinsamen Gesellschaftsvermögen (35.000 € Stammkapital). Gesellschafter oder Geschäftsführer sind bei einer GmbH nur haftbar, wenn grob fahrlässig gehandelt oder bewusst betrogen wurde.
Du willst wissen, wie man eine GmbH gründet? Dann lade dir hier unsere GmbH-Gründer Checkliste herunter.
Welche Bedingungen muss ich erfüllen um ein Einzelunternehmen gründen zu dürfen?
Um ein Einzelunternehmen gründen zu dürfen, bedarf es keiner großen Voraussetzungen. Lediglich wenn es sich beim Einzelunternehmen um ein offizielles Gewerbe handelt, muss der Einzelunternehmer bzw. die Einzelunternehmerin eine Gewerbeberechtigung besitzen. Um eine Gewerbeberechtigung zu erlangen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- 1.Person muss mindestens 18 Jahre alt sein
- 2.Person darf keinen Vormund haben
- 3.Die Person muss Staatsbürger der EU oder des EWR sein
- 4.Es darf keinen Ausschlussgrund geben
Mögliche Ausschlussgründe sind beispielsweise:
- Bestrafung, weil das Finanzstrafgesetz (FinStrG) nicht eingehalten wurde
- diverse Insolvenz-Verfahren
- diverse Vorstrafen wie Betrug oder Strafen mit mehr als 3 monatiger Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen.
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