Gründungsguide 30. Oktober 2024 | Julia Jaekel Firmenbucheintrag: So gelingt die Firmen Eintragung Deinen Firmeneintrag kannst du auch online beantragen. Bild: © Herold; Quelle: Iryna An dem Eintrag ins Firmenbuch kommt kaum ein Unternehmen vorbei. Daher klären wir hier, wer sich eintragen muss, wie viel das kostet und wie ein Firmenbucheintrag abläuft. Inhaltsverzeichnis Firmenbucheintrag: das Wichtigste im ÜberblickWas ist das Firmenbuch ganz genau?Warum gibt es das Firmenbuch?Wer muss sich ins Firmenbuch eintragen?Vorteile eines Eintrags für EinzelunternehmenFirmenbucheintrag: so geht’sNotwendige Angaben im AntragErforderliche UnterlagenWie viel kostet ein Firmenbucheintrag?Firmenbucheintrag erledigt – und dann? Firmenbucheintrag: das Wichtigste im Überblick Das Firmenbuch ist ein Verzeichnis mit Informationen zu diversen Unternehmen, das der Transparenz dient. Jeder kann hier eingetragene Informationen einsehen und einen Firmenbuchauszug anfordern. Die meisten Unternehmen müssen sich in das Firmenbuch eintragen, da dies ein verpflichtender Schritt in der Gründung ist. Nur Einzelunternehmer:innen müssen sich nur eintragen, wenn bestimmte Bedingungen gegeben sind. Die Eintragung kann online erfolgen, es müssen abhängig von der Rechtsform bestimmte Angaben gemacht und Unterlagen eingereicht werden. Die Kosten setzen sich aus mehreren Gebühren zusammen, die du allerdings durch diverse Förderungen reduzieren kannst. Informiere dich also am besten vor Eintragung ins Firmenbuch, welche Förderungen du genau nutzen kannst! Und wenn du jetzt noch mehr Details wissen willst, findest du sie im Folgenden: Was ist das Firmenbuch ganz genau? Kurz gesagt: Das Firmenbuch (ehemals Handelsregister) ist ein Verzeichnis von Unternehmen. Es listet alle Firmen auf, die zu einem Eintrag verpflichtet sind oder sich freiwillig für einen Eintrag entscheiden. Es ist jedoch nicht nur eine Person oder Abteilung für das Firmenbuch in Österreich zuständig. Geführt wird es vielmehr von den jeweils zuständigen Firmenbuchgerichten. Das bedeutet: In den Bundesländern sind die jeweiligen Landesgerichte zuständig, während es in Wien das Handelsgericht Wien ist. Warum gibt es das Firmenbuch? In einem Wort: Transparenz. Das Firmenbuch legt alle Dinge offen, die unternehmensrechtlich eintragungspflichtig sind. Veröffentlicht werden hier u.a. folgende Informationen: Eine vertretungsberechtigte Person erhält eine andere FunktionEs gab einen Wechsel bei FührungspositionenDer Jahresabschluss wurde eingereicht Einsehen kann diese Informationen jeder: Privatpersonen, andere Unternehmen, mögliche neue Geschäftspartner eines Unternehmens etc. Darüber hinaus können sie auch alle einen Firmenbuchauszug anfordern. Wer muss sich ins Firmenbuch eintragen? Ein Firmenbucheintrag ist für folgende Unternehmensformen immer verpflichtend: Kapitalgesellschaften – also AG & GmbHPersonengesellschaften – also KG & OGGenossenschaften Einzelunternehmen hingegen müssen nicht ins Firmenbuch eingetragen werden. Erst wenn sie: in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 700.000 Euro Umsatz habenin einem Jahr 1 Mio. Euro Umsatz haben, wird auch für sie die Eintragung verpflichtend. Allein die GesbR wird nie in das Firmenbuch eingetragen. Info: Du willst mehr zu den Unternehmensformen in Österreich wissen? Dann schau dir unseren gleichnamigen Artikel an und erfahre mehr zu den Vor- und Nachteilen von GmbH, OG, EPU & Co. Vorteile eines Eintrags für Einzelunternehmen Auch wenn eine Eintragung für Einzelunternehmer:innen nicht verpflichtend ist, entscheiden sich dennoch viele dafür. Das hat mehrere Gründe: Bei Nicht-Eintragung müssen der Familienname und der Vorname Teil des Firmennamens sein. Nach der Eintragung ist auch ein Wunschname möglich. Ist man eingetragene:r Einzelunternehmer:in, ist nur der Hinweis „e.U.“ (eingetragener Unternehmer) als Anhang im Firmenwortlaut verpflichtend. Außerdem kann der von dir gewählte Name von keinem anderen Betrieb genutzt werden. Firmenbucheintrag: so geht’s Wie genau die Eintragung von Firmen abläuft, hängt von der jeweiligen Unternehmensform ab. Ganz allgemein kann ein Eintrag jedoch entweder schriftlich (Papier) an das zuständige Firmenbuchgericht oder mittlerweile auch vollständig online (z. B. über JustizOnline) eingereicht werden. Wird es online eingereicht, wird dein Antrag automatisch an das passende Firmenbuchgericht weitergeleitet (aufgrund der von dir angegebenen Daten). Dort findest du verschiedene Formulare, aus denen du wählen kannst. So wird z. B. zwischen dem Formular für die Eintragung von Einzelunternehmen und dem Formular für die Eintragung von anderen Unternehmensformen unterschieden. Zu jedem Formular findest du dort weitere Informationen, z. B. zu: VoraussetzungenBeglaubigung: ja oder neinetc. Notwendige Angaben im Antrag Unabhängig von der Rechtsform muss der Antrag immer mindestens folgende Angaben enthalten: FirmaSitzAnschriftRechtsform der FirmaGeschäftszweig (ev. inkl. kurzer Beschreibung) Darüber hinaus werden immer weitere Informationen (mindestens Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum, manchmal aber auch die Anschrift) konkreter Personen benötigt (je nach Rechtsform z. B. von Inhaber:innen, Gesellschafter:innen, vertretungsbefugten Personen etc.). Bei Personen- und Kapitalgesellschaften kommen weitere Informationen hinzu, die der Antrag enthalten muss, z. B. zum Stammkapital, zu Aufsichtsratmitgliedern, zu Kommanditistinnen und ihren Haftsummen etc. Erforderliche Unterlagen Insgesamt können folgende Anträge eingereicht werden: Gründung & Folgeantrag Gründung (für den Ersteintrag)Änderung & Folgeantrag Änderung (bei bereits eingetragenen Unternehmen)Löschung & Folgeantrag Löschung (bei bereits eingetragenen Unternehmen) Abhängig von Antrag und Rechtsform müssen den Anträgen unterschiedliche weitere Unterlagen beigefügt werden. Gehen wir vom Beispiel einer neuen Eintragung (Gründung) aus. Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen ihrem Gründungsantrag (Formular) zwei weitere Dokumente anhängen: MusterzeichnungBestätigung, dass die Voraussetzungen nach dem NeuFög erfüllt werden (Neugründungsförderungsgesetz) Kapitalgesellschaften haben es etwas schwerer, da hier viel mehr Dokumente verlangt werden: GesellschaftsvertragMusterzeichnungserklärungNachweis über StammeinlagenSteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ggf. Gründungs- und Prüfberichteggf. Nachweis über die Bestellung von Geschäftsführer:innen außerhalb des Gesellschaftsvertragsggf. Nachweis über die Bestellung des Aufsichtsratsggf. behördliche Bewilligungenggf. Bestätigung, dass die Voraussetzungen nach dem NeuFög erfüllt werden (Neugründungsförderungsgesetz) Teilweise müssen diese Dokumente bei Kapitalgesellschaften auch beglaubigt sein. Sobald du deinen Antrag eingereicht hast, erhältst du eine E-Mail über dessen Eingang und eine Zusammenfassung der von dir angegebenen Daten. Deine Firma wird in das Firmenbuch eingetragen, wodurch es dort jede:r nachschlagen kann. Du erhältst bei der Eintragung eine individuelle Firmenbuchnummer. Unser Tipp: Nimm dir Zeit für deinen Firmenbucheintrag. Dieser ist nicht innerhalb von 15 Minuten erledigt, sondern braucht viel Vorbereitung und einige Dokumente. Und: Du bist für die Richtigkeit deiner Angaben verantwortlich, daher solltest du hier genau arbeiten. Wie viel kostet ein Firmenbucheintrag? Um dein Unternehmen einzutragen, fallen drei Kostenblöcke an: Eingabegebühr Eintragungsgebühren (Sammlung aus mehreren Gebühren)Beglaubigung der Unterschrift Auch die Kosten unterscheiden sich wieder – du ahnst es – abhängig von der Rechtsform: Eingabegebühr: EPU: 19 – 38 EuroOG, KG, GmbH: 36 – 55 EuroAG, Europäische Gesellschaft: 162 – 181 Euro Der teurere Betrag fällt an, wenn du deinen Antrag nicht online einreichst. Hinzu kommen die Eintragungsgebühren: Alle Rechtsformen: Eintragung von Firma, Sitz & Anschrift: je 9,40 Euro Zusätzlich bei EPU: Eintragung Inhaber:in: 31 Euro Zusätzlich bei OG & KG: Eintragung Gesellschafter:in: 45 EuroEintragung Kommanditist:in: 31 Euro Zusätzlich bei GmbH & AG: Eintragung Stammkapital: 171 EuroEintragung Gesellschaftsvertrag: 114 EuroEintragung pro Geschäftsführer:in: 31 EuroEintragung pro Gesellschafter:in: 22 EuroEintragung pro Mitglied des Aufsichtsrates: 54 EuroEintragung pro Prokurist:in: 27 Euro Tipp: Es gibt immer wieder Gründungsförderungen, durch die zum Teil auch diese Kosten reduziert werden können (zum Beispiel das NeuFög). Firmenbucheintrag erledigt – und dann? Mit dem Firmenbucheintrag ist es noch nicht vorbei. Denn daraus ergibt sich auch eine Verpflichtung: Du musst auf deiner Website (im Impressum), auf Geschäftsbriefen – egal, ob per Post oder per Mail – und auf anderen Dokumenten immer folgende Informationen angeben: FirmenbuchnummerFirma inkl. Rechtsform und AdresseFür deine Firma zuständiges FirmenbuchgerichtHaftungsart (nur bei Genossenschaften) 💡 Schon gewusst?: Du willst mehr wichtige Informationen rund um die Anfangsphase deines Unternehmens bekommen? Dann schau in unserem Gründungsguide vorbei! [shariff] Julia Jaekel <a href="https://www.herold.at/blog/ueber-uns/">Online Redakteurin</a> Julia Jaekel Online Redakteurin Julia schreibt aus Leidenschaft und hat mit ihrer Arbeit als Online-Redakteurin bei Herold ihr Hobby zum Beruf gemacht. Neben ihrer Begeisterung für SEO interessiert sie sich besonders für die neuesten Trends im Online-Marketing. Ihr Ziel: komplexe Themen kompakt, verständlich und mit einer Portion Kreativität auf den Punkt zu bringen. Hat dir dieser Artikel gefallen? Herold-Newsletter Über 9.000 österreichische Unternehmen erhalten regelmäßig Tipps & Strategien zur Kundengewinnung direkt ins Postfach. Jetzt eintragen und nichts mehr verpassen.