Diese 9 Pflichten & Gesetze für Unternehmen solltest du kennen
Wir stellen dir neun Gesetze für Unternehmen vor. Bild: © Herold; Quelle: Boris
Die eigene Firma kann ein Traum sein: Man ist sein eigener Chef, hat flexible Arbeitszeiten und kann sein eigenes Angebot auf den Markt bringen. Doch dieser Traum bringt auch Pflichten mit sich. Wir erläutern die wichtigsten Gesetze für Unternehmen.
Inhaltsverzeichnis
Was sind die Gesetze für Unternehmen?
Jede:r Unternehmer:in hat Rechte, aber auch Pflichten bzw. Gesetze, die er oder sie beachten muss. Diese Rechtsvorschriften werden meist durch den Gesetzgeber vorgeschrieben und sind verpflichtend. Auf diese gehen wir nun näher ein.
Ein kleiner Hinweis vorab: Im Text wird immer wieder die „BAO“ genannt. Dabei handelt es sich um die Bundesabgabenordnung.
1. Dem Finanzamt Auskunft erteilen
Dies wird auch Auskunftsverpflichtung genannt.
Hier geht es im Großen und Ganzen um die Lohnsteuerprüfung. Du als Unternehmer:in und Arbeitgeber:in musst dem Finanzamt Einsicht in alle Unterlagen gewähren, die für eine solche Prüfung benötigt werden (z. B. Lohnaufzeichnungen und Lohnkonten).
Solche Auskünfte musst du dem Finanzamt in Bezug auf alle deine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geben.
Hier geht es also immer um das Feststellen von Steuerverhältnissen. Ähnliches gilt für die in dem Zusammenhang ebenfalls durchgeführte Kommunalsteuer- und Sozialversicherungsprüfung.
2. Betriebseröffnung melden
Dies wird auch als Anzeigepflicht bezeichnet und fällt ebenfalls in die Rubrik „Gesetze für Unternehmen“.
Hier musst du dem Finanzamt die Eröffnung deines Betriebs innerhalb eines Monats nach ebendieser melden (§ 121 BAO). Daraufhin erhältst du dann eine Steuernummer.
Diese Meldung (und das Ersuchen um die Steuernummer) kannst du online einreichen, aber auch mündlich oder schriftlich.
Bei den letzten beiden Optionen musst du jedoch die Rechtsform/Unternehmensform deiner Firma beachten, da es für jede Rechtsform einen gesonderten Fragebogen gibt, den du ausfüllen musst:
- Kapitalgesellschaft: Verfahren 15
- Personengesellschaft: Verfahren 16
- Natürliche Person: Verfahren 24
Hast du deine Betriebseröffnung schriftlich gemeldet, bekommst du das auf dich zutreffende Formular schriftlich zugesandt, meldest du sie mündlich, bekommst du das Formular im Anschluss direkt beim Finanzamt.
3. Gewinnschätzungen
Diese hängen mit den erwähnten Fragebögen zusammen. Denn in diesen geht es auch um Gewinnschätzungen. Du musst also angeben, wie hoch dein Umsatz und dein Gewinn im Jahr der Eröffnung sowie im darauffolgenden Jahr voraussichtlich sein werden.
Doch keine Sorge: Du musst das natürlich nicht bis auf den Cent genau wissen, schließlich kann niemand in die Zukunft sehen. Daher wird hier nur eine Schätzung gefordert.
Achte dabei besonders auf den Gewinn. Denn dieser bestimmt die Höhe der Einkommenssteuer-Vorauszahlungen.
4. Bücher & Steuern
Als Unternehmen musst du u.a. Unternehmenssteuern, die Umsatzsteuer und die Körperschaftssteuer bezahlen. Außerdem musst du Sozialabgaben leisten und deine Bücher ordnungsgemäß führen (§§ 124 bis 132 BAO).
Du musst also deine Steuerunterlagen gewissenhaft führen und dem Finanzamt eine korrekte Berichterstattung leisten. Auch Jahresabschlüsse musst du gemäß dem UGB (österr. Unternehmensgesetzbuch) bzw. den internationalen Rechnungslegungsstandards erstellen.
5. Kassen und Belege
Ab einem gewissen Umsatz müssen Betriebe außerdem über eine Registrierkasse verfügen, sofern ein bestimmter Anteil dieses Umsatzes aus Bareinnahmen besteht (§ 131b BAO).
Des Weiteren gibt es die sogenannte Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO), was im Grunde genau das bedeutet, was schon im Namen steht: Für erfolgte Barzahlungen (dazu gehören auch Zahlungen per Kredit-/Bankomatkarte) müssen dem/der Zahlenden Belege erstellt werden.
6. Lohnzettel
Dieser Punkt kommt dann zur Anwendung, wenn du Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eingestellt hast.
Denn in dem Fall musst du die Lohnzettel rechtzeitig ans Finanzamt übermitteln – also immer bis Ende Februar. Das funktioniert elektronisch über ELDA.
7. Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer:innen
Als Unternehmer bzw. Unternehmerin bist du außerdem für die Sicherheit deiner Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zuständig. Das bedeutet, dass du z. B. Gesetze zum Arbeitnehmerschutz und Mutterschutz einhalten musst.
Früher gab es sogar Gesetze – meist zum Arbeitnehmerschutz und zu Rechten am Arbeitsplatz -, die aushangpflichtig waren, sobald Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Betrieb beschäftigt waren. Die Aushangpflicht ist jedoch (mit ein paar wenigen Ausnahmen) seit 2017 größtenteils weggefallen.
Außerdem sind auch die Arbeitsgesetze beispielsweise rund um Mindestlohn, Arbeitssicherheit und allgemeinen Gesundheitsschutz zu beachten.
Auch Vereinbarungen, die in Arbeitsverträgen getroffen wurden, müssen eingehalten werden, ebenso musst du die Sozialversicherungsbeiträge für deine Mitarbeiter:innen zahlen.
8. Kund:innen- & Datenschutz
Das Thema DSGVO ist in aller Munde – und natürlich müssen Unternehmer:innen diese einhalten. Hinzu kommen meist weitere länderspezifische Datenschutzgesetze.
Wichtig sind aber auch Verbraucherschutzgesetze, wenn du Dienstleistungen oder Produkte anbietest.
9. Umwelt & Ethik
Eine weitere Pflicht, die der Gesetzgeber einfordert, ist es, Umweltvorschriften im Betrieb einzuhalten. Das gilt natürlich ganz besonders, wenn du in einer umweltbelastenden Branche tätig bist.
In den Bereich Ethik fällt hinein, dass Menschenrechte geachtet und sogenannte unlautere Geschäftspraktiken vermieden werden – also beispielsweise Korruption, Bestechung, Geldwäsche und Betrug.
Auch die Lieferketten sind davon betroffen, denn auch innerhalb derer sollen von den Unternehmen Bemühungen angestellt werden, um beispielsweise Kinder- oder Zwangsarbeit zu verhindern (EU-Lieferkettengesetz).
Bei all diesen Punkten haben Firmen oft eine sogenannte Sorgfaltspflicht.
To be continued: weitere Pflichten je nach Branche
Abhängig von der Branche, in der du tätig bist, kann es sein, dass noch weitere Pflichten auf dich zukommen.
Das kann schon damit anfangen, dass du eventuell eine Gewerbeberechtigung brauchst oder bestimmte Auflagen erfüllen musst, um überhaupt in deiner gewünschten Branche arbeiten zu dürfen.
Außerdem haben Hersteller:innen und Händler:innen z. B. eine Kennzeichnungspflicht. Verkaufst du Produkte, müssen diese darüber hinaus die Standards der Produktsicherheit erfüllen.
Oder ein allseits bekanntes Beispiel: Bäckereien, Mischfuttererzeuger und Fleischereien haben Informationspflichten dahingehend, welche Allergene sich in ihren Produkten befinden.
Fazit: Es gibt viele Gesetze für Unternehmen
Als Unternehmer bzw. Unternehmerin hast du viele Pflichten und Gesetze die du erfüllen und einhalten musst.
Das reicht von ordnungsgemäßen Meldungen an das Finanzamt über Gewinnschätzungen und Verbraucherschutzgesetze, bis hin zu der Einhaltung von Maßnahmen zur Arbeitnehmerschutz.
Du solltest also immer im Hinterkopf behalten, welche Sorgfaltspflichten du erfüllen musst und welche konkreten Informationspflichten in deiner Branche verpflichtend sind.
Lesetipp: Das klingt alles sehr aufwendig und du bist dir nicht mehr sicher, ob du dich wirklich selbstständig machen willst? Dann sagen wir: Keine Sorge, die Selbstständigkeit hat auch viele Vorteile. Welche das sind, erfährst du in unserem Artikel „Selbstständigkeit: Vorteile & Nachteile“.
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