Wie und wo melde ich mein Unternehmen an?

Wenn du ein Unternehmen gründest, musst du es auch bei diversen Stellen anmelden. Bild: © Herold

Wer ein Unternehmen gründet, hat ein paar bürokratische Hürden zu meistern. Diese sind aber nicht für alle Unternehmer:innen gleich, sondern von der jeweilige Branche oder Rechtsform abhängig. Hier gehen wir der Frage nach, wo und wie ein Unternehmen angemeldet werden muss.

Amtswege: Wo muss das Unternehmen angemeldet werden?

Als Unternehmer bzw. Unternehmerin hat man einige bürokratische Hürden zu meistern. Je nach Branche und Rechtsform des Unternehmens muss die Firma bei den zuständigen Behörden gemeldet werden. Folgende Amtswege könnten bei der Unternehmensgründung in Österreich auf dich zukommen:

Gewerbebehörde

Wer regelmäßig und dauerhaft auf eigene Rechnung und Verantwortung arbeitet mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, betreibt laut Gewerbeordnung ein Gewerbe. Als Selbstständiger bist du dazu verpflichtet, deine gewerbliche Tätigkeit auch anzuzeigen. Davon ausgenommen sind lediglich Freiberufler, Wissenschafter und Selbstständige in der Land- und Forstwirtschaft.

Exkurs: Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden

Gewerbetreibende sind dazu verpflichtet Gewerbesteuern abzuführen. Freiberufler wiederum müssen diese steuerlichen Abgaben nicht leisten und sind auch nicht dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden.

Eine gewerbliche Tätigkeit ist eine berufliche Tätigkeit, die in der österreichischen Gewerbeordnung geregelt ist. Um als gewerbsmäßig zu gelten, muss sie selbständig, regelmäßig und mit der Absicht, einen Ertrag zu erzielen, ausgeübt werden. Eine Gewerbeberechtigung ist nur für Tätigkeiten möglich, die der Gewerbeordnung unterliegen und weder gesetzlich verboten noch sittenwidrig sind.

Freiberufler hingegen gehen einer beruflichen Tätigkeit nach, bei der es sich um eine selbstständige Arbeit handelt, die zudem in eigener Verantwortung ausgeführt wird. Es liegt auch in der Verantwortung der Freiberufler, neue Kunden/Klienten/Patienten zu gewinnen und zu betreuen.

Welche Berufe von den Gewerbeordnung ausgenommen sind, kann den in der GewO 1994 §2 angeführten Ausnahmen entnommen werden. Zu nennen wären beispielsweise:

  • Journalisten, Autoren & Texter
  • Steuerberater und Sachverständige
  • Notare und Rechtsanwälte
  • Fotografen
  • Designer
  • Programmierer
  • Musiker
  • Schauspieler
  • Dolmetscher
  • Humanmediziner, Physiotherapeuten & Heilmasseure
  • Tierärzte

Finanzamt

Nach Abschluss der Firmengründung musst du dein Unternehmen innerhalb eines Monats beim Finanzamt melden. Dazu übermittelst du den entsprechenden Betriebseröffnungsbogen (Formular) an das Finanzamt und erhältst im Gegenzug eine Steuernummer. Für Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften stehen jeweils unterschiedliche Betriebseröffnungsbögen zur Verfügung.

Firmenbuch

Unter bestimmten Umständen ist auch ein Eintrag ins Firmenbuch notwendig. Folgende Rechtsträger müssen verpflichtend in das Firmenbuch eingetragen werden:

  1. 1.Offene Gesellschaften (OG)
  2. 2.Kommanditgesellschaften (KG)
  3. 3.Aktiengesellschaften (AG)
  4. 4.Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  5. 5.Einzelunternehmen (erst wenn in zwei aufeinander folgenden Jahren ein Umsatz von mehr als 700.000 Euro erzielt wird)
  6. 6.Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
  7. 7.Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
  8. 8.Privatstiftungen
  9. 9.Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen
  10. 10.Europäische Gesellschaften (SE)
  11. 11.Europäische Genossenschaften (SCE)

Der Eintrag ins Firmenbuch erfolgt über das Landesgericht in dessen Sprengel sich der Sitz des Unternehmens befindet.

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