Privatkonkurs Österreich: Was muss ich tun?
Last Updated on: 17th Februar 2021, 10:08 am
Wachsen dir die Schulden über den Kopf? Der Privatkonkurs ist ein rechtliches Werkzeug, um sich von Schulden und ausstehenden Forderungen zu befreien, wenn du diese auf normalem Weg nicht mehr bewältigen kannst. Welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst und wie der Ablauf von einem Privatkonkurs in Österreich aussieht, erfährst du in unserem Ratgeber!
Privatkonkurs Österreich – wie funktioniert das?
Schulden sind ein Teufelskreis, da Mahnungen und Überziehungen mit immer größeren Nachzahlungen verbunden sind. Der Privatkonkurs bietet die Möglichkeit, sich von der wachsenden Schuldenlast zu befreien und einen wirtschaftlichen Neubeginn zu erreichen. Der große Vorteil beim Anmelden einer Privatinsolvenz liegt darin, dass diese im Unterschied zum Konkurs eines Unternehmens auch gegen den Willen von Gläubigern durchgesetzt werden kann.
Falls keine Zustimmung für einen Zahlungsplan erreicht werden kann, gibt es die Möglichkeit des sogenannten Abschöpfungsverfahrens, durch das man sich innerhalb von 5 Jahren von allen bestehenden Schulden befreien kann (Restschuldbefreiung). Als Schuldner ist hier im gängigen Recht keine bestimmte Quote vorgeschrieben, die du zurückzahlen musst. Bloß die Kosten für das Konkursverfahren musst du in jedem Fall decken.
Wie melde ich einen Privatkonkurs an?
Ein normaler Antrag auf Insolvenz kann sowohl vom Schuldner als auch von Gläubigern eingebracht werden. Um die Möglichkeiten des Privatkonkurses zu nutzen, musst du aber selbst am Bezirksgericht deines Wohnsitzes ein Schuldenregulierungsverfahren einleiten. Dabei solltest du auch gleich einen Zahlungsplan vorlegen oder ein Abschöpfungsverfahren beantragen.
Ein eigener Konkursantrag ist auch dann noch möglich, wenn bereits ein fremder Antrag gestellt wurde. Wichtig ist, dass die Privatinsolvenz ohne schuldhaftes Zögern innerhalb von 60 Tagen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit eingeleitet werden muss (Stand 2021 liegt die Frist aufgrund von Corona bei 120 Tagen, vorausgesetzt die Pandemie ist mit ein Grund für die Insolvenz). Bei Anmeldung mit Bürgerkarte oder Handysignatur kannst du die entsprechenden Anträge auch online am Gericht einbringen.
Bei Eröffnung einer Privatinsolvenz ist ein Kostenvorschuss vorgesehen, der die Anlaufkosten des Verfahrens decken soll. Ein Privatkonkurs ist auch ohne diesen Kostenvorschuss möglich, in diesem Fall muss der Schuldner aber ein genaues Vermögensverzeichnis einreichen.
Was passiert beim Privatkonkurs in Österreich?
Die Eröffnung einer Privatinsolvenz ist mit diversen rechtlichen Folgen verbunden. Dazu gehören unter anderem:
- Die Veröffentlichung im Internet
- Die Verständigung der Gläubiger
- Die Benachrichtigung von Arbeitgeber und Bank
- Zinsenstopp und Exekutionsstopp
- Teilweises Verbot von Rechtsgeschäften
- Gegebenenfalls Sperre oder Kündigung des Bankkontos
- Gegebenenfalls Auflösung von Handyverträgen
Diese Maßnahmen dienen dazu, den Zugriff auf Vermögenswerte zu gewährleisten, und betreffen die Dauer des Konkursverfahrens (Schuldenregulierungsverfahren) bei Gericht, nicht aber die Dauer der Entschuldung selbst. Mit Beginn eines Zahlungsplans oder Abschöpfungsverfahrens wird der Konkurs aufgehoben. Damit enden diese Einschränkungen und werden durch die Verpflichtungen der getroffenen Vereinbarung ersetzt.
Nach Eröffnung des Konkursverfahrens findet die erste Verhandlung in der Regel nach 2 Monaten statt. Dabei wird zunächst geprüft, ob alle Gläubiger und ausstehenden Zahlungen korrekt aufgelistet wurden. Das gesamte Verfahren dauert ca. 3 bis 4 Monate. Der Ablauf folgt einem vorgegebenen Schema und die notwendigen Formulare sind online zu finden. Dennoch ist es ratsam, im Vorfeld eine rechtliche Beratung wahrzunehmen. In Frage kommen dafür eine staatlich anerkannte Beratungsstelle, ein Rechtsanwalt oder ein Finanz- bzw. Steuerberater.
Wer kann in Privatkonkurs gehen?
Der Privatkonkurs steht allen natürlichen Personen offen, wozu Privatpersonen und Einzelunternehmer gehören. Auch Unternehmer anderer Rechtsformen können in diese Kategorie fallen, sofern die Haftung sie als Privatperson trifft (etwa als Geschäftsführer einer Gesellschaft). Abgesehen davon ist die einzige Voraussetzung für einen Privatkonkurs das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit.
Das bedeutet, dass ausstehende Forderungen nicht mithilfe des eigenen Einkommens oder Vermögens beglichen werden können. Ein Mindestbetrag an Schulden existiert hierbei nicht: bei einem geringen Einkommen können schon kleine Beträge ausreichen, um zahlungsunfähig zu sein. Ein Antrag auf Privatinsolvenz ist auch bei fehlendem Einkommen und Arbeitslosigkeit möglich. Während des Insolvenzverfahrens ist man jedoch dazu verpflichtet, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen, also nach Möglichkeit eine Arbeit aufzunehmen.
Eine Reihe von Ausschlussgründen, die sogenannten Einleitungshindernisse, können zur Verweigerung oder dem Abbruch des Abschöpfungsverfahrens führen. Dazu gehören verschiedene Straftaten des Schuldners (falsche Vermögensangaben, Bevorzugung eines Gläubigers), das Verletzen von Auflagen und Auskunftspflichten, sowie das Eingehen zusätzlicher Schulden während der Insolvenz. Auch Personen, die innerhalb der letzten 20 Jahre bereits ein Abschöpfungsverfahren genutzt haben, sind während dieser Sperrfrist davon ausgeschlossen.
Welche Arten von Privatkonkurs gibt es?
Nach österreichischem Recht gibt es bei einer privaten Insolvenz zwei Vorgehensweisen. Dazu kommt der sogenannte Sanierungsplan, der aber nur für Unternehmer von Relevanz ist. Bevor das Verfahren überhaupt eingeleitet wird, kann zudem ein außergerichtlicher Ausgleich erreicht werden. Ein solcher “stiller Ausgleich” hat den Vorteil, dass du dabei nicht in öffentlichen Registern aufscheinst.
Ein Zahlungsplan bietet die Möglichkeit, Schulden auch über einen kürzeren Zeitraum hinweg zu begleichen, sofern es möglich ist, einen bestimmten Prozentsatz davon zurückzuzahlen. Das Gesetz schreibt keine Mindestquote vor, allerdings setzt diese Methode die mehrheitliche Zustimmung der Gläubiger voraus.
Deshalb kommt ein Zahlungsplan in der Regel nur dann zustande, wenn Schuldner anbieten, eine Quote in der Höhe von mindestens 10 Prozent der offenen Forderungen zu begleichen. Außerdem muss der Schuldner die Verfahrenskosten bezahlen, dafür kann aber eine Frist von bis zu 3 Jahren gewährt werden. Der Zahlungsplan hat den Vorteil, dass eine nachträgliche Verbesserung deiner finanziellen Lage (neuer Job, Gehaltserhöhung, etc.) nicht in das Insolvenzverfahren einfließt, sondern das Geld dir zur Verfügung steht.
Wenn der angebotene Zahlungsplan nicht zustande kommt, wird stattdessen ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet. Falls das Einkommen des Schuldners das Existenzminimum nur knapp übersteigt, kann auch direkt diese Methode beantragt werden. Beim Abschöpfungsverfahren wird ein Teil des Einkommens gepfändet, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu begleichen.
Im Unterschied zum Zahlungsplan werden bei dieser Methode auch neue Vermögenswerte eingezogen, wie etwa durch Schenkungen oder Erbschaften. Als Schuldner verpflichtest du dich während dieser Zeit zu einem Leben am Existenzminimum. Wie hoch dieser Betrag ist, hängt von Faktoren wie der Unterhaltspflicht ab. Genaue Informationen für das Jahr 2021 kannst du der Broschüre des Justizministeriums entnehmen.
Wie lange dauert ein Privatkonkurs?
Zusätzlich zu der Dauer des Schuldenabbaus, musst du bei einer Privatinsolvenz auch die Dauer des Insolvenzverfahrens selbst einrechnen. Die gerichtliche Verhandlung wird normalerweise innerhalb von 3 bis 4 Monaten abgeschlossen. Bei hohen Schulden oder rechtlichen Unklarheiten kann es aber auch länger dauern.
Bei einem Abschöpfverfahren werden nach Ablauf der Frist von 5 Jahren sämtliche verbliebenen Verbindlichkeiten durch die sogenannte Restschuldbefreiung getilgt, egal wie viel davon du während dieser Zeit wirklich zurückzahlen konntest (nur die Kosten des Verfahrens müssen vollständig gedeckt sein). Der Zahlungsplan lässt sich hingegen flexibel steuern: Die maximale Laufzeit liegt bei 7 Jahren, je nach Größe der schuldigen Summe und der vereinbarten Ratenzahlung kann es aber auch schneller gehen.
Denk aber daran, dass bei einer Privatinsolvenz auch deine Daten gespeichert werden. Nach der erfolgreichen Absolvierung deines Privatkonkurses lässt sich dein Eintrag in der Insolvenzdatei automatisch ein Jahr später nicht mehr abrufen. Du kannst aber nach Abschluss der Entschuldung auch sofort einen Antrag auf Löschung stellen.
Nach dem Ende eines Abschöpfungsverfahrens werden zudem Sperrfristen aktiv, egal ob du es erfolgreich durchlaufen hast oder nicht. Du kannst danach 10 Jahre lang keinen Zahlungsplan und 20 Jahre lang kein weiteres Abschöpfungsverfahren nutzen. Deshalb ist es wichtig, die strengen Auflagen genau zu erfüllen, um die Restschuldbefreiung zu erreichen.
Privatkonkurs Österreich – Wer hilft mir weiter?
Wer sich ohnehin schon in finanzieller Not befindet, möchte natürlich nicht extra Geld in die Hand nehmen, um sich gegenüber Gläubigern und vor Gericht professionell vertreten zu lassen. Zusätzlich zu dem Besuch einer anerkannten Schuldenberatungstelle ist oft aber auch die Investition in einen Anwalt sinnvoll, um die bestmöglichen Bedingungen für den Schuldenabbau zu erreichen.
Dr. Bernhard Eigner
Dr. Bernhard Eigner ist Rechtsanwalt mit Kanzlei im ersten Wiener Gemeindebezirk und Experte in den Bereichen Immobilienrecht und Schadenersatz. Er bietet zudem Beratung bei Zahlungsunfähigkeit an und vertritt Klienten während dem Konkursverfahren.
Telefon: +43 1 5336528
Mail: eigner@anwalt.at
Kontakt: Dr. Bernhard Eigner
Kanzlei Tupy
Die Rechtsanwälte Mag. Dr. Angelika Tupy und Mag. Alexander Tupy befassen sich in ihrer Kanzlei im 9. Bezirk mit verschiedenen Rechtsbereichen, wie Vertragsrecht, Strafrecht und auch Insolvenzrecht. Bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung hilft das Team der Kanzlei bei der Wahl und Umsetzung des richtigen Konkursverfahrens.
Telefon: +43 1 3193059
Mail: alexander.tupy@lawteam.at
Kontakt: Mag. Alexander Tupy
SchuldenProfis Schuldnerberatung
Die Firma SchuldenProfis hat sich auf das Thema Privatkonkurs spezialisiert und bietet in ihrem Büro im 2. Bezirk kompetente Beratung durch rechtskundige Insolvenzberater mit langjähriger Erfahrung. Zur Abklärung des weiteren Vorgehens kannst du hier ein kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen.
Telefon: +43 664 5209449
Mail: office@schuldenprofis.at
Kontakt: SchuldenProfis
Dr. Yvonne Haidl
Dr. Yvonne Haidl ist Rechtsanwältin im 1. Bezirk und arbeitet in verschiedenen Bereichen des Rechts. Zu ihren Leistungen gehört auch die Beratung von Klienten im Rahmen eines Schuldenregulierungsverfahrens.
Telefon: +43 1 5321253
Mail: anwalt@ra-haidl.at
Kontakt: Dr. Yvonne Haidl
Dr. Robert Klein
Der Rechtsanwalt Dr. Robert Klein beschäftigt sich seit vielen Jahren ausschließlich mit dem Thema Insolvenzrecht und hilft nicht nur Unternehmen, sondern auch private Schuldner bei der Sanierung ihrer Finanzen. Fragen zur Konkurseröffnung und den rechtlichen Möglichkeiten beantwortet er im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs.
Telefon: +43 1 5139939
Mail: office@insolvenzordnung.at
Kontakt: Dr. Robert Klein
Mag. Mehmet Munar
Mag. Mehmet Munar ist Rechtsanwalt und befasst sich mit Themen wie Schadenersatz, Versicherungsrecht und Ärztehaftung. Auch die rechtliche Betreuung im Rahmen von Insolvenzverfahren gehört zu seinen Leistungen.
Telefon: +43 1 9974474
Mail: office@munar.at
Kontakt: Mag. Mehmet Munar
Dr. Karl Schirl
Der Rechtsanwalt Dr. Karl Schirl hat Erfahrung als Masseverwalter und ist daher mit dem Ablauf einer Privatinsolvenz bestens vertraut. In seiner Kanzlei begleitet er Privatpersonen während dem Schuldenregulierungsverfahren und der Entschuldung.
Telefon: +43 1 5132231-0
Kontakt: Dr. Karl Schirl
Mag. Thomas Steiner
Mag. Thomas Steiner ist in seiner Kanzlei nicht nur als Rechtsanwalt, sondern auch als Insolvenzberater tätig. Er unterstützt Schuldner bei der Einigung mit Gläubigern, dem gerichtlichen Vorgehen und dem Einleiten von Abschöpfungsverfahren.
Telefon: +43 1 51353630
Mail: office@steiner-anwalt.at
Kontakt: Mag. Thomas Steiner