Schenkungsvertrag: Wann brauche ich ihn?

Last Updated on: 22nd Juli 2020, 06:52 pm

Eine Nahaufnahme von einem Schenkungsvertrag, auf dem ein Kugelschreiber liegt.
Ein Schenkungsvertrag gibt rechtliche Sicherheit bei der Übertragung von Vermögen. Foto: Adobe Stock, (c) agenturfotografin

Ein Schenkungsvertrag ist nicht nur zur rechtlichen Absicherung sinnvoll. In vielen Fällen ist bei der Übergabe von Besitz ein beglaubigter Vertrag sogar Pflicht. Wir verraten, wie ein Schenkungsvertrag aussieht, was er kostet und empfehlen Rechtsanwälte mit guten Bewertungen, die sich auf Schenkungsverträge spezialisiert haben.

Schenkungsvertrag – Was ist das eigentlich?

Eine Schenkung definiert sich als die unentgeltliche Übergabe von Vermögen zu Lebzeiten. Im Unterschied zu einem Verkauf, gibt es bei einer Schenkung also keine finanzielle Gegenleistung. Es ist aber trotzdem möglich, Sicherheiten und Bedingungen zu vereinbaren, wie etwa das Verbot eines Weiterverkaufs oder ein Nutzungsrecht auf Lebenszeit für eine überschriebene Wohnung.

Um entsprechende Vereinbarungen rechtlich abzusichern, ist unbedingt ein Schenkungsvertrag mit notarieller Beglaubigung nötig. Bei vielen Schenkungen besteht sogar die Pflicht, einen Schenkungsvertrag aufzusetzen. In diesem Vertrag wird klar definiert, wer ein Objekt zu welchen Bedingungen an wen verschenkt.

Wichtig: Selbst wenn Schenker und Beschenkter sich einig sind und eine mündliche Absprache für sie ausreichen würde, ist ein schriftlicher Vertrag oft nötig, um den Übergang von Besitz nach außen hin nachweisen zu können.

Wann ist ein Schenkungsvertrag vorgeschrieben?

Ein Schenkungsvertrag ist in jedem Fall verpflichtend, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie übertragen werden soll. Der schriftliche Vertrag samt Aufsandungserklärung ist Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch, zudem muss die Überschreibung von Liegenschaften im Rahmen der Grunderwerbssteuer angezeigt werden.

Notwendig ist ein Schenkungsvertrag auch dann, wenn Beschenkte ein Objekt erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalten sollen (Schenkungsversprechen) oder die Übergabe mit bestimmten Gegenleistungen und Sicherheiten verknüpft wird. Nur ein Vertrag garantiert in diesem Fall Rechtssicherheit für den beide Vertragsparteien. Denkbar sind hier etwa Vereinbarungen wie:

  • Gebrauchsrecht: Recht, die übergebene Sache weiterhin zu nutzen.
  • Fruchtgenussrecht: Recht, das Objekt zu nutzen oder gegen Ertrag zu vermieten.
  • Veräußerungsverbot: Verbot, die Sache ohne Zustimmung des Geschenkgebers zu verkaufen.
  • Ausgedingsrecht: Verpflichtung für den Geschenknehmer, bestimmte Tätigkeiten für den Schenker zu übernehmen (z.B. Betreuung und Pflege)
Ein älteres Ehepaar mit grauem Haar, das auf einem weißen Sofa sitzt. Schenkungsvertrag Oesterreich
Mit einem Schenkungsvertrag lässt sich das Recht auf die Nutzung vereinbaren. Foto: Adobe Stock, (c) WavebreakMediaMicro

Keinen Schenkungsvertrag brauchst du bei einer sogenannten schuldbefreienden oder liberatorischen Schenkung. Von einer solchen Schenkung spricht man, wenn es sich bei dem Geschenk um den Erlass von Schulden handelt. Leihst du beispielsweise einem Familienmitglied 500 Euro und verzichtest später auf eine Rückzahlung, gilt der Betrag damit als eine solche Schenkung.

Kann eine Schenkung auch mündlich erfolgen?

Wer im Alltag jemanden beschenkt, setzt dazu keinen Vertrag auf, sondern drückt der Person das Geschenk meist einfach in die Hand. Man spricht in diesem Fall auch im Recht von einer Handschenkung bzw. mündlichen Schenkung. Dabei wird die verschenkte Sache sofort übergeben, weshalb auch kein Schenkungsvertrag nötig ist.

Die meisten Wertgegenstände können durch eine mündliche Schenkung weitergegeben werden. Grundstücke und Immobilien bilden hier die Ausnahme, da für sie immer ein Schenkungsvertrag errichtet werden muss und keine mündliche Schenkung möglich ist. Eine mündliche Schenkung kann allerdings zum Problem werden, wenn es um den Nachweis der Besitzübergabe geht.

Ohne schriftliche Dokumentation ist es oft schwierig zu beweisen, dass ein Gegenstand tatsächlich den Besitzer gewechselt hat. So kann es zu unklaren Besitzverhältnissen und auch zu Streitigkeiten kommen, etwa weil ein Erbstück, das zu Lebzeiten mündlich verschenkt wurde, später als ein Teil der Verlassenschaft betrachtet wird. Insbesondere wenn es um wertvolle Geschenke geht, ist deshalb oft ein Schenkungsvertrag sinnvoll, auch wenn eine mündliche Schenkung möglich wäre.

Wer macht einen Schenkungsvertrag?

Nicht nur um einen Schenkungsvertrag zu beglaubigen brauchst du fachliche Begleitung. Durch juristische Beratung im Vorfeld einer Schenkung kannst du abklären, welche Form der Vermögensübergabe für dich am besten geeignet ist. Wir haben für dich die bestbewerteten Anwälte zusammengestellt, die sich auf die Themen Schenkungen und Erbrecht spezialisiert haben.

Ob es um die Übergabe einer Liegenschaft zu Lebzeiten, einen Schenkungsvertrag auf Todesfall oder das Anfechten einer Schenkung geht, hier findest du kompetente Hilfe.

MMag. Gregor Winkelmayr – Schenkungsvertrag Wien

Als Experten für Erbrecht und Vertragsrecht hilft dir das Team von MMag. Gregor Winkelmayr gerne beim Aufsetzen von Schenkungsverträgen und berät dich über alle wichtigen Aspekte. Die Kanzlei bietet ihren Klienten zudem eine kostenlose Ersteinschätzung im Rahmen von 30 Minuten, sowie volle Kostentransparenz.

Tel: +43 1 53221070

Mail: office@legal-services.at

Kontakt: MMag. Gregor Winkelmayr, 1010 Wien

Kanzlei Kiechl Schaffer – Schenkungsvertrag Wien

Die Rechtsanwaltskanzlei Kiechl Schaffer befasst sich mit der Übergabe von Immobilien, ebenso wie der Verwaltung von Nachlässen und dem Erbrecht. Den Termin für eine Erstberatung kannst du über die Website der Kanzlei auch online vereinbaren.

Tel: +43 1 5246550

Mail: office@kiechl.at

Kontakt: Kanzlei Kiechl Schaffer, 1070 Wien

Mag. Sybille-Maria Lindeis – Schenkungsvertrag Wien

Mag. Sybille-Maria Lindeis ist Expertin für Erbrecht. Zu ihren Leistungen gehört die Abwicklung von Schenkungen zu Lebzeiten ebenso wie die Erstellung von Testamenten und Schenkungsverträgen auf den Todesfall.

Tel: +43 1 5221802

Mail: office@lindeis.at

Kontakt: Mag. Sybille-Maria Lindeis, 1070 Wien

Bartl & Partner – Schenkungsvertrag Graz

Die Tätigkeitsbereiche von Bartl & Partner reichen vom Straf- und Wirtschaftsrecht bis hin zum Familienrecht. Auch Verträge aller Art, wie Schenkungen, Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten gehören zum Angebot der Kanzlei.

Tel: +43 316 8375170

Mail: kanzlei@bartl-partner.at

Kontakt: Bartl & Partner, 8010 Graz

Prof. Haslinger & Partner – Schenkungsvertrag Linz

Das Team der Kanzlei Prof. Haslinger & Partner bietet KlientInnen Rechtsservice in allen denkbaren Bereichen. Natürlich gehört auch die Errichtung von Verträgen und Abwicklung von Schenkungen zum Angebot.

Tel: +43 732 6673660

Mail: office@prof-haslinger.at

Kontakt: Prof. Haslinger & Partner, 4020 Linz

Zwei Hände, die einen Schlüsselbund und ein kleines Modellhaus in Richtung der Kamera halten. Schenkungsvertrag.
Das Recht sieht bei der Übergabe von Immobilien in jedem Fall einen Schenkungsvertrag vor. Foto: Adobe Stock, (c) Alexander Raths

Wie muss ein Schenkungsvertrag aussehen?

Eine Vorlage oder ein Muster für einen Schenkungsvertrag ist im Internet schnell gefunden. Ein Muster von einer Website dient aber eher als Orientierungshilfe, da ein rechtsgültiger Schenkungsvertrag in der Regel eine offizielle Errichtung voraussetzt. Was genau am Ende in dem Vertrag stehen muss, hängt von der Art der verschenkten Sache und den Bedingungen ab, die du vereinbaren möchtest. Dein Notar oder Rechtsanwalt berät dich bei der Ausfertigung des Vertrags auch über die richtige Gestaltung.

In Österreich besteht der Grundsatz der Vertragsfreiheit, deshalb kannst du Verträge in ihrer Form relativ frei gestalten. Damit ein Schenkungsvertrag rechtsgültig ist, muss er aber einige grundsätzliche Anforderungen erfüllen:

  • Der Schenkungsvertrag muss sowohl den Geschenkgeber als auch den Begünstigten und die verschenkte Sache klar identifizieren.
  • Aus dem Vertrag muss hervorgehen, dass die Schenkung unentgeltlich erfolgt (kein versteckter Kauf).
  • Vereinbarte Rahmenbedingungen oder Gegenleistungen müssen darin beschrieben werden.
  • Der Schenker und der Beschenkte müssen die Schenkung durch ihre Unterschrift akzeptieren.

Was kostet ein Schenkungsvertrag?

Die Kosten von einem Schenkungsvertrag hängen stark vom Wert der verschenkten Sache ab. Daher lässt sich die Frage, wie viel ein Schenkungsvertrag kostet, nicht eindeutig beantworten.

Als grobe Orientierung lässt sich sagen, dass bei einer kleineren Schenkung mit einem Preis zwischen 100 Euro und 300 Euro zu rechnen ist. Bei einem Haus oder großen Grundstück können die Kosten für Beglaubigung, Beurkundung und alles weitere auch ein- bis zweitausend Euro betragen.

Viele Anwälte und Notare bieten bei Schenkungen eine kostenlose Erstberatung an, im Rahmen derer du auch eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten erfragen kannst. Falls du dir nicht sicher bist, welche Kosten auf dich zukommen, stellst du am besten eine unverbindliche Anfrage an deinen Rechtsanwalt oder Notar.

Ein Anwalt Logo auf einem Vertrag. Schenkungsvertrag Oesterreich
Einen Schenkungsvertrag zu beglaubigen dient für Schenker und Beschenkte als Absicherung. Foto: Adobe Stock, (c) antic

Was muss ich bei einem Schenkungsvertrag beachten?

In Österreich wird seit dem 1. August 2008 keine Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer mehr erhoben. Dennoch besteht eine Meldepflicht für Schenkungen, die einen gewissen Freibetrag überschreiten. Für Angehörige liegt die Freigrenze für Schenkungen bei einem Wert von € 50.000 innerhalb eines Jahres, für jede andere Person gilt ein Maximum von € 15.000 innerhalb von fünf Jahren.

Falls der Wert einer Schenkung diesen Freibetrag in Summe überschreitet, musst du sie mit einer Frist von drei Monaten beim Finanzamt melden. Die Schenkungsmeldung empfiehlt sich nicht nur, weil die vorsätzliche Nichtanzeige mit einer Strafzahlung von 10% des verschenkten Werts geahndet wird. Bei nicht gemeldeten Schenkungen kommt es zudem zu einer Beweislastumkehr.

Falls du die Meldepflicht verabsäumst und nachträglich nicht nachweisen kannst, dass es sich bei der Sache tatsächlich um eine Schenkung handelt, betrachtet das Finanzamt den Wert unter Umständen als ungeklärten Vermögenszuwachs. Du zahlst in diesem Fall Steuern, als ob es sich dabei um einen Teil deines Einkommens handelt.

Bei einer Schenkung sind alle beteiligten Personen zur Meldung verpflichtet: der Geschenkgeber, der Geschenknehmer, sowie Anwälte oder Notare, die an der Übergabe beteiligt sind. Es genügt jedoch, wenn einer der Beteiligten die Meldung erbringt, um die Meldepflicht für alle Involvierten zu erfüllen. In der Regel erbringt daher dein Rechtsanwalt oder Notar die Meldung für dich.

Schenkungsvertrag auf den Todesfall

Viele Menschen nutzen Schenkungen um ihre Erbschaft vorwegzunehmen. Diese Methode hilft dabei, Streitigkeiten um das Erbe zu vermeiden und die Verteilung des eigenen Vermögens persönlich zu verwalten. Außerdem machen Schenkungen zu Lebzeiten den übertragenen Besitz für Angehörige früher nutzbar. Als eine Mischform von Erbschaft und Schenkung bietet sich hier der sogenannte Schenkungsvertrag auf den Todesfall an.

Dieser Vertrag verbindet sozusagen die Vorteile von Erbschaft und Schenkung. Für den Geschenkgeber bleibt das Objekt, das er verschenken möchte, wie bei einer Erbschaft bis zu seinem Tod im eigenen Besitz. Beschenkte haben bei dieser Vertragsform allerdings dieselbe Sicherheit, wie bei einer Schenkung zu Lebzeiten, da sich ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall im Gegensatz zu einem Testament nicht einseitig widerrufen lässt.

Vater und Sohn, die gemeinsam als Handwerker arbeiten, stehen vor einem Lieferwagen. Schenkungsvertrag.
Auch die Übergabe eines Betriebs in der Familie ist oft mit einem Schenkungsvertrag verbunden. Foto: Adobe Stock, (c) Monkey Business

Schenkungen auf den Todesfall werden grundsätzlich zu der Verlassenschaft gerechnet. Aber auch bei Schenkungen zu Lebzeiten solltest du beachten, dass es dadurch unter Umständen zu veränderten Ansprüchen und Pflichtteilen bei einer Erbschaft kommt. Bei einer Schenkung an pflichtteilsberechtigte Erben (Kinder, Ehepartner) kannst du vertraglich vereinbaren, ob diese auf ihren Erbteil angerechnet werden soll oder nicht.

Bei Geschenken an andere Personen können diese pflichtteilsberechtigten Erben aber verlangen, dass der Wert der Schenkung der Verlassenschaft rechnerisch hinzugefügt wird, solange diese nicht länger als zwei Jahre vor dem Tod des Erblassers stattgefunden hat. Auf Basis dieser erhöhten Verlassenschaft wird ihr Teil des Erbes neu berechnet.

Achtung: Falls die vorhandene Verlassenschaft nicht ausreicht, um die Pflichtteile zu decken, haftet der Beschenkte unter Umständen für die Erfüllung der Ansprüche. Bei Fragen zum Pflichtteil und der Ausgleichspflicht wendest du dich am besten an einen Anwalt, der sich auf Erbrecht spezialisiert hat.

Schenkungsvertrag anfechten: Kann ich eine Schenkung rückgängig machen?

Der rechtlich bindende Schenkungsvertrag ist in dieser Form auch deshalb vorgesehen, um Schenkende von leichtfertigen Schenkungsversprechen abzuhalten. Einen Schenkungsvertrag anzufechten oder zu widerrufen ist nur unter besonderen Umständen möglich. Beispielsweise kann ein Geschenkgeber bei erheblichen finanziellen Problemen ein Geschenk zurückfordern, falls es notwendig ist, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Ein Anwalt liefert einer Person Informationen über Inhalt und Themen des Vertrags. Schenkungsvertrag Oesterreich
Dein Rechtsanwalt klärt ab, ob der Schenkungsvertrag die richtige Form der Übergabe von Vermögen für dich ist. Foto: Adobe Stock, (c) Freedomz

Ein anderer möglicher Grund für den Widerruf einer Schenkung ist grober Undank des Beschenkten. Von grobem Undank spricht man bei schweren Verfehlungen des Begünstigten gegen den Geschenkgeber. In der Regel sind damit strafbare Handlungen gemeint. Du musst allerdings ein solches Delikt nachweisen können, etwa durch eine rechtskräftige Verurteilung.

Eine ähnliche Möglichkeit eine Schenkung anzufechten ist der sogenannte Motivirrtum. Ein Irrtum liegt bei einer Schenkung vor, wenn du sie an eine bestimmte Bedingung knüpfst, die nachträglich nicht erfüllt wird. Dazu gehört beispielsweise der Fortbestand einer Vertrauensbeziehung zu dem Begünstigten. In der Praxis ist es jedoch schwer nachzuweisen, dass eine Schenkung mit einer Erwartung verbunden ist, die für den Beschenkten klar erkennbar ist.

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