Privatkonkurs Österreich: Was muss ich tun?

Last Updated on: 17th Februar 2021, 10:08 am

Ein Mann, der eine leere Geldbörse in Richtung der Kamera hält.
Du bist pleite? Der Privatkonkurs bietet einen Ausweg aus den Schulden. Wir erklären, wie es geht. Foto: Adobe Stock, (c) slasnyi

Wachsen dir die Schulden über den Kopf? Der Privatkonkurs ist ein rechtliches Werkzeug, um sich von Schulden und ausstehenden Forderungen zu befreien, wenn du diese auf normalem Weg nicht mehr bewältigen kannst. Welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst und wie der Ablauf von einem Privatkonkurs in Österreich aussieht, erfährst du in unserem Ratgeber!

Privatkonkurs Österreich – wie funktioniert das?

Schulden sind ein Teufelskreis, da Mahnungen und Überziehungen mit immer größeren Nachzahlungen verbunden sind. Der Privatkonkurs bietet die Möglichkeit, sich von der wachsenden Schuldenlast zu befreien und einen wirtschaftlichen Neubeginn zu erreichen. Der große Vorteil beim Anmelden einer Privatinsolvenz liegt darin, dass diese im Unterschied zum Konkurs eines Unternehmens auch gegen den Willen von Gläubigern durchgesetzt werden kann.

Falls keine Zustimmung für einen Zahlungsplan erreicht werden kann, gibt es die Möglichkeit des sogenannten Abschöpfungsverfahrens, durch das man sich innerhalb von 5 Jahren von allen bestehenden Schulden befreien kann (Restschuldbefreiung). Als Schuldner ist hier im gängigen Recht keine bestimmte Quote vorgeschrieben, die du zurückzahlen musst. Bloß die Kosten für das Konkursverfahren musst du in jedem Fall decken.

Neu: Um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise gegenzusteuern, hat die Regierung auch einige Änderungen am Insolvenzrecht vorgenommen. Neben der Anpassung einiger Fristen ist dabei besonders wichtig, dass bei Einkommensausfall und ähnlichem eine Stundung des Zahlungsplans für bis zu 9 Monate möglich ist. Diese musst du bei Gericht beantragen.

Wie melde ich einen Privatkonkurs an?

Ein normaler Antrag auf Insolvenz kann sowohl vom Schuldner als auch von Gläubigern eingebracht werden. Um die Möglichkeiten des Privatkonkurses zu nutzen, musst du aber selbst am Bezirksgericht deines Wohnsitzes ein Schuldenregulierungsverfahren einleiten. Dabei solltest du auch gleich einen Zahlungsplan vorlegen oder ein Abschöpfungsverfahren beantragen.

Ein eigener Konkursantrag ist auch dann noch möglich, wenn bereits ein fremder Antrag gestellt wurde. Wichtig ist, dass die Privatinsolvenz ohne schuldhaftes Zögern innerhalb von 60 Tagen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit eingeleitet werden muss (Stand 2021 liegt die Frist aufgrund von Corona bei 120 Tagen, vorausgesetzt die Pandemie ist mit ein Grund für die Insolvenz). Bei Anmeldung mit Bürgerkarte oder Handysignatur kannst du die entsprechenden Anträge auch online am Gericht einbringen.

Ein Richterhammer, der neben einer Waage und Gesetzbüchern auf einem Tisch liegt.
Der Insolvenzantrag muss an deinem Bezirksgericht eingebracht werden. Foto: Adobe Stock, (c) Sebastian Duda

Bei Eröffnung einer Privatinsolvenz ist ein Kostenvorschuss vorgesehen, der die Anlaufkosten des Verfahrens decken soll. Ein Privatkonkurs ist auch ohne diesen Kostenvorschuss möglich, in diesem Fall muss der Schuldner aber ein genaues Vermögensverzeichnis einreichen.

Wichtig: Auch wenn du einen Zahlungsplan anstrebst, empfiehlt es sich beide Varianten zu beantragen. Falls die Gläubiger dem Zahlungsplan nicht zustimmen, wird in diesem Fall automatisch das Abschöpfungsverfahren eingeleitet. Nachträglich kannst du es nicht eigenständig beantragen.

Was passiert beim Privatkonkurs in Österreich?

Die Eröffnung einer Privatinsolvenz ist mit diversen rechtlichen Folgen verbunden. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Veröffentlichung im Internet
  • Die Verständigung der Gläubiger
  • Die Benachrichtigung von Arbeitgeber und Bank
  • Zinsenstopp und Exekutionsstopp
  • Teilweises Verbot von Rechtsgeschäften
  • Gegebenenfalls Sperre oder Kündigung des Bankkontos
  • Gegebenenfalls Auflösung von Handyverträgen

Diese Maßnahmen dienen dazu, den Zugriff auf Vermögenswerte zu gewährleisten, und betreffen die Dauer des Konkursverfahrens (Schuldenregulierungsverfahren) bei Gericht, nicht aber die Dauer der Entschuldung selbst. Mit Beginn eines Zahlungsplans oder Abschöpfungsverfahrens wird der Konkurs aufgehoben. Damit enden diese Einschränkungen und werden durch die Verpflichtungen der getroffenen Vereinbarung ersetzt.

Ein Anwalt, der mit einem Klienten ein Dokument bespricht.
Dein Anwalt kann dich im Vorfeld umfassend über den Inhalt des Konkursverfahrens beraten. Foto: Adobe Stock, (c) Freedomz

Nach Eröffnung des Konkursverfahrens findet die erste Verhandlung in der Regel nach 2 Monaten statt. Dabei wird zunächst geprüft, ob alle Gläubiger und ausstehenden Zahlungen korrekt aufgelistet wurden. Das gesamte Verfahren dauert ca. 3 bis 4 Monate. Der Ablauf folgt einem vorgegebenen Schema und die notwendigen Formulare sind online zu finden. Dennoch ist es ratsam, im Vorfeld eine rechtliche Beratung wahrzunehmen. In Frage kommen dafür eine staatlich anerkannte Beratungsstelle, ein Rechtsanwalt oder ein Finanz- bzw. Steuerberater.

Wer kann in Privatkonkurs gehen?

Der Privatkonkurs steht allen natürlichen Personen offen, wozu Privatpersonen und Einzelunternehmer gehören. Auch Unternehmer anderer Rechtsformen können in diese Kategorie fallen, sofern die Haftung sie als Privatperson trifft (etwa als Geschäftsführer einer Gesellschaft). Abgesehen davon ist die einzige Voraussetzung für einen Privatkonkurs das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit.

Das bedeutet, dass ausstehende Forderungen nicht mithilfe des eigenen Einkommens oder Vermögens beglichen werden können. Ein Mindestbetrag an Schulden existiert hierbei nicht: bei einem geringen Einkommen können schon kleine Beträge ausreichen, um zahlungsunfähig zu sein. Ein Antrag auf Privatinsolvenz ist auch bei fehlendem Einkommen und Arbeitslosigkeit möglich. Während des Insolvenzverfahrens ist man jedoch dazu verpflichtet, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen, also nach Möglichkeit eine Arbeit aufzunehmen.

Eine Tabelle voller Zahlen, über die mit rotem Stift das Wort "insolvent" geschrieben wurde.
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn deine Schulden dein Vermögen und Einkommen übersteigen. Foto: Adobe Stock, (c) designer491

Eine Reihe von Ausschlussgründen, die sogenannten Einleitungshindernisse, können zur Verweigerung oder dem Abbruch des Abschöpfungsverfahrens führen. Dazu gehören verschiedene Straftaten des Schuldners (falsche Vermögensangaben, Bevorzugung eines Gläubigers), das Verletzen von Auflagen und Auskunftspflichten, sowie das Eingehen zusätzlicher Schulden während der Insolvenz. Auch Personen, die innerhalb der letzten 20 Jahre bereits ein Abschöpfungsverfahren genutzt haben, sind während dieser Sperrfrist davon ausgeschlossen.

Wichtig: Durch eine gesetzliche Änderung, den sogenannten Privatkonkurs Neu, gibt es im Abschöpfungsverfahren keine Mindestquote für die Rückzahlung von Schulden mehr. Falls ein früheres Abschöpfungsverfahren allein an dieser Mindestquote von 10 Prozent gescheitert ist, gilt die Sperrfrist von 20 Jahren nicht. Du kannst sofort einen neuen Konkurs beginnen.

Welche Arten von Privatkonkurs gibt es?

Nach österreichischem Recht gibt es bei einer privaten Insolvenz zwei Vorgehensweisen. Dazu kommt der sogenannte Sanierungsplan, der aber nur für Unternehmer von Relevanz ist. Bevor das Verfahren überhaupt eingeleitet wird, kann zudem ein außergerichtlicher Ausgleich erreicht werden. Ein solcher “stiller Ausgleich” hat den Vorteil, dass du dabei nicht in öffentlichen Registern aufscheinst.

Ein Zahlungsplan bietet die Möglichkeit, Schulden auch über einen kürzeren Zeitraum hinweg zu begleichen, sofern es möglich ist, einen bestimmten Prozentsatz davon zurückzuzahlen. Das Gesetz schreibt keine Mindestquote vor, allerdings setzt diese Methode die mehrheitliche Zustimmung der Gläubiger voraus.

Deshalb kommt ein Zahlungsplan in der Regel nur dann zustande, wenn Schuldner anbieten, eine Quote in der Höhe von mindestens 10 Prozent der offenen Forderungen zu begleichen. Außerdem muss der Schuldner die Verfahrenskosten bezahlen, dafür kann aber eine Frist von bis zu 3 Jahren gewährt werden. Der Zahlungsplan hat den Vorteil, dass eine nachträgliche Verbesserung deiner finanziellen Lage (neuer Job, Gehaltserhöhung, etc.) nicht in das Insolvenzverfahren einfließt, sondern das Geld dir zur Verfügung steht.

Eine Hand, die einen Taschenrechner auf einem Tisch voller Rechnungen bedient.
Das Aufstellen von Einkommen und Ausgaben ist ein Teil des gerichtlichen Antrags bei Anmeldung von Insolvenz. Foto: Adobe Stock, (c) eggeeggjiew

Wenn der angebotene Zahlungsplan nicht zustande kommt, wird stattdessen ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet. Falls das Einkommen des Schuldners das Existenzminimum nur knapp übersteigt, kann auch direkt diese Methode beantragt werden. Beim Abschöpfungsverfahren wird ein Teil des Einkommens gepfändet, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu begleichen.

Im Unterschied zum Zahlungsplan werden bei dieser Methode auch neue Vermögenswerte eingezogen, wie etwa durch Schenkungen oder Erbschaften. Als Schuldner verpflichtest du dich während dieser Zeit zu einem Leben am Existenzminimum. Wie hoch dieser Betrag ist, hängt von Faktoren wie der Unterhaltspflicht ab. Genaue Informationen für das Jahr 2021 kannst du der Broschüre des Justizministeriums entnehmen.

Wie lange dauert ein Privatkonkurs?

Zusätzlich zu der Dauer des Schuldenabbaus, musst du bei einer Privatinsolvenz auch die Dauer des Insolvenzverfahrens selbst einrechnen. Die gerichtliche Verhandlung wird normalerweise innerhalb von 3 bis 4 Monaten abgeschlossen. Bei hohen Schulden oder rechtlichen Unklarheiten kann es aber auch länger dauern.

Bei einem Abschöpfverfahren werden nach Ablauf der Frist von 5 Jahren sämtliche verbliebenen Verbindlichkeiten durch die sogenannte Restschuldbefreiung getilgt, egal wie viel davon du während dieser Zeit wirklich zurückzahlen konntest (nur die Kosten des Verfahrens müssen vollständig gedeckt sein). Der Zahlungsplan lässt sich hingegen flexibel steuern: Die maximale Laufzeit liegt bei 7 Jahren, je nach Größe der schuldigen Summe und der vereinbarten Ratenzahlung kann es aber auch schneller gehen.

Bild eines Schuldners, der auf seinem Rücken einen Steinblock mit der Aufschrift "Schulden" trägt.
Bei einem Privatkonkurs bist du nach Abschluss des Abschöpfungsverfahrens deine Schulden los. Foto: Adobe Stock, (c) photoschmidt

Denk aber daran, dass bei einer Privatinsolvenz auch deine Daten gespeichert werden. Nach der erfolgreichen Absolvierung deines Privatkonkurses lässt sich dein Eintrag in der Insolvenzdatei automatisch ein Jahr später nicht mehr abrufen. Du kannst aber nach Abschluss der Entschuldung auch sofort einen Antrag auf Löschung stellen.

Nach dem Ende eines Abschöpfungsverfahrens werden zudem Sperrfristen aktiv, egal ob du es erfolgreich durchlaufen hast oder nicht. Du kannst danach 10 Jahre lang keinen Zahlungsplan und 20 Jahre lang kein weiteres Abschöpfungsverfahren nutzen. Deshalb ist es wichtig, die strengen Auflagen genau zu erfüllen, um die Restschuldbefreiung zu erreichen.

Privatkonkurs Österreich – Wer hilft mir weiter?

Wer sich ohnehin schon in finanzieller Not befindet, möchte natürlich nicht extra Geld in die Hand nehmen, um sich gegenüber Gläubigern und vor Gericht professionell vertreten zu lassen. Zusätzlich zu dem Besuch einer anerkannten Schuldenberatungstelle ist oft aber auch die Investition in einen Anwalt sinnvoll, um die bestmöglichen Bedingungen für den Schuldenabbau zu erreichen.

Dr. Bernhard Eigner

Dr. Bernhard Eigner ist Rechtsanwalt mit Kanzlei im ersten Wiener Gemeindebezirk und Experte in den Bereichen Immobilienrecht und Schadenersatz. Er bietet zudem Beratung bei Zahlungsunfähigkeit an und vertritt Klienten während dem Konkursverfahren.

Telefon: +43 1 5336528

Mail: eigner@anwalt.at

Kontakt: Dr. Bernhard Eigner

Kanzlei Tupy

Die Rechtsanwälte Mag. Dr. Angelika Tupy und Mag. Alexander Tupy befassen sich in ihrer Kanzlei im 9. Bezirk mit verschiedenen Rechtsbereichen, wie Vertragsrecht, Strafrecht und auch Insolvenzrecht. Bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung hilft das Team der Kanzlei bei der Wahl und Umsetzung des richtigen Konkursverfahrens.

Telefon: +43 1 3193059

Mail: alexander.tupy@lawteam.at

Kontakt: Mag. Alexander Tupy

SchuldenProfis Schuldnerberatung

Die Firma SchuldenProfis hat sich auf das Thema Privatkonkurs spezialisiert und bietet in ihrem Büro im 2. Bezirk kompetente Beratung durch rechtskundige Insolvenzberater mit langjähriger Erfahrung. Zur Abklärung des weiteren Vorgehens kannst du hier ein kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen.

Telefon: +43 664 5209449

Mail: office@schuldenprofis.at

Kontakt: SchuldenProfis

Dr. Yvonne Haidl

Dr. Yvonne Haidl ist Rechtsanwältin im 1. Bezirk und arbeitet in verschiedenen Bereichen des Rechts. Zu ihren Leistungen gehört auch die Beratung von Klienten im Rahmen eines Schuldenregulierungsverfahrens.

Telefon: +43 1 5321253

Mail: anwalt@ra-haidl.at

Kontakt: Dr. Yvonne Haidl

Eine Hand, die eine Münze in eine weißes Sparschwein fallen lässt. Privatkonkurs
Die richtige Beratung hilft dir, deine Finanzen nach dem Privatkonkurs wieder auf Kurs zu bringen. Foto: Adobe Stock, (c) Wellnhofer Designs

Dr. Robert Klein

Der Rechtsanwalt Dr. Robert Klein beschäftigt sich seit vielen Jahren ausschließlich mit dem Thema Insolvenzrecht und hilft nicht nur Unternehmen, sondern auch private Schuldner bei der Sanierung ihrer Finanzen. Fragen zur Konkurseröffnung und den rechtlichen Möglichkeiten beantwortet er im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs.

Telefon: +43 1 5139939

Mail: office@insolvenzordnung.at

Kontakt: Dr. Robert Klein

Mag. Mehmet Munar

Mag. Mehmet Munar ist Rechtsanwalt und befasst sich mit Themen wie Schadenersatz, Versicherungsrecht und Ärztehaftung. Auch die rechtliche Betreuung im Rahmen von Insolvenzverfahren gehört zu seinen Leistungen.

Telefon: +43 1 9974474

Mail: office@munar.at

Kontakt: Mag. Mehmet Munar

Dr. Karl Schirl

Der Rechtsanwalt Dr. Karl Schirl hat Erfahrung als Masseverwalter und ist daher mit dem Ablauf einer Privatinsolvenz bestens vertraut. In seiner Kanzlei begleitet er Privatpersonen während dem Schuldenregulierungsverfahren und der Entschuldung.

Telefon: +43 1 5132231-0

Kontakt: Dr. Karl Schirl

Mag. Thomas Steiner

Mag. Thomas Steiner ist in seiner Kanzlei nicht nur als Rechtsanwalt, sondern auch als Insolvenzberater tätig. Er unterstützt Schuldner bei der Einigung mit Gläubigern, dem gerichtlichen Vorgehen und dem Einleiten von Abschöpfungsverfahren.

Telefon: +43 1 51353630

Mail: office@steiner-anwalt.at

Kontakt: Mag. Thomas Steiner

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