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Sanierungsscheck 2021! Förderungen für Altbausanierung im Überblick

Sanierungsscheck 2021! Gibt es für die Altbausanierung Förderungen? HEROLD informiert über Voraussetzungen & Fristen. Logo! Adobe Stock, (c) Friedberg

Liebhaber von alten Wohnungen und Häusern sind an die charmante Makel ihres Zuhauses gewöhnt. Doch es gibt einen Punkt, an dem selbst sein Charme ein altes Haus nicht mehr verjüngen kann. Hier erfährst du, welche Sanierungsmaßnahmen normalerweise erforderlich sind und mit welchen Förderungen das Land Österreich Altbausanierungen unterstützt. Außerdem verraten wir, wie der Sanierungsscheck 2021 aussieht, welche Kriterien dein Objekt erfüllen muss, und bis wann die Anträge einzureichen sind.

Altbausanierung – was wird gefördert?

Der Eigentümer eines Objektes ist seit dem 01. Dezember 2012 dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Bevor ein solcher ausgestellt werden kann, ist das Haus/die Wohnung energetisch auf den neuesten Stand zu bringen. Hierfür können eine ganze Reihe an Sanierungsmaßnahmen notwendig sein, von denen die folgenden vom Land Österreich (bzw. der jeweiligen Landesregierung) gefördert werden:

  • Thermische Sanierung (Wärmedämmung): Förderung möglich, wenn Haus älter als 20 Jahre
  • Dachsanierung: Förderung nur möglich, wenn alle Anforderungen an die Energiedämmung (vereinheitlicht für ganz Österreich durch das Institut für Bautechnik) erfüllt werden
  • Neue Fenster u. Türen: Förderbar im Rahmen der thermischen Sanierung
  • Badsanierung: Installationsmaßnahmen förderbar, sofern neue Leitungen verlegt und/oder die Wassernutzung im Haushalt auf den Zisternen-Betrieb umgestellt wird
  • Energetische Sanierung: Förderung möglich bei Umstellung auf alternative Energien (z.B. Einbau einer Solarthermie- bzw. Photovoltaik-Anlage)
  • Mauertrockenlegung/Dämmung von unten
  • Heizungssanierung

Warum Altbausanierung?

Werden Renovierungs- und Sanierungsarbeiten endlos hinausgeschoben, kann es passieren, dass Hausbesitzer irgendwann durch gesetzliche Sanierungspflichten zu raschem Handeln gezwungen werden. Das ist nicht nur der Fall, wenn ein älteres Haus erworben wird, sondern auch, wenn Nachrüst- oder Austauschpflichten erfüllt werden müssen. Unter diesen Vorgaben sind es vor allem die ökologischen Auflagen, die die Sanierung unumgänglich machen:

  • (nachträgliche) Wärmedämmung
  • Verwendung gesundheitlich unbedenklicher Baustoffe (Entfernung von Asbest, Teerölkleber oder giftigen Holzschutzmitteln)
  • Umstieg auf erneuerbare Energieträger
ACHTUNG: Selbst ein Altbau, der bis zu den Grundmauern saniert werden muss, verbraucht weniger Ressourcen als die Errichtung eines Neubaus! Wer seinen Altbau durch fachgerechte Sanierung also an die aktuellen Standards anpassen lässt, kann dadurch die wirtschaftliche Rentabilität wiederherstellen und eine enorme Wertsteigerung seiner Immobilie erreichen.

Lohnt es sich, meinen Altbau sanieren zu lassen?

Die Altbausanierung kann, selbst bei Inanspruchnahme von Förderungen, eine große finanzielle Belastung werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, bereits im Vorfeld abklären zu lassen, ob sich die Sanierung noch lohnt. Denn natürlich gibt es auch Häuser und Wohnungen, bei denen der Abbruch die kostengünstigere Variante ist. Aus diesem Grund ist der erste Schritt grundsätzlich der Gang zum Sachverständigen für Bauwesen. Dieser kann dir nicht nur sagen, welche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen sind – er kann auch Angaben über die zu erwartende Wertsteigerung machen.

Das Land gewährt Förderungen für die Altbausanierung, damit Energie gespart und die Umwelt entlastet werden kann. Adobe Stock, (c) Angelov

Was können Sanierungsmaßnahmen kosten?

Welche Kosten konkret auf dich zukommen, hängt natürlich von den jeweiligen Maßnahmen und vom Gesamtzustand deiner Immobilie ab. Grundsätzlich musst du aber damit rechnen, dass dich die Sanierung deines Altbaus zwischen € 800 und € 1.200 pro mkostet. Das ist auch eine wichtige Information für alle, die über den Kauf eines älteren Objekts nachdenken: Bevor nicht ein unabhängiges Gutachten erstellt worden ist, kann niemand mit Sicherheit sagen, wie viel Geld noch zu investieren ist. Im Blogartikel “Altbau sanieren: Wie teuer ist das in Österreich?” findest du eine detaillierte Kostenübersicht für alle nötigen Maßnahmen.

Altbausanierung Förderungen 2021

Eine gute Nachricht für alle, die ihr Erspartes bereits in Holzdielen und Dämmwolle verschwinden sehen: Altbausanierungen werden staatlich gefördert! Die Bundesförderung thermische Sanierung steuert rund 30 % für Fassadendämmung, neue Fenster und Türen und den Tausch der Heizungsanlage bei. Die maximale Fördersumme liegt bei 6.000 Euro, vorausgesetzt der Heizwärmebedarf (HWB) wird entsprechend reduziert.

Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind in der Regel höhere Investitionen notwendig, da nur bestimmte Materialien verwendet werden dürfen. So können z.B. professionelle Stuckateure zu beauftragen sein, die empfindliche Stuckleisten und Rosetten in ihren ursprünglichen Zustand versetzen.

Sanierungsscheck 2021

Seit 2017 gibt es den sogenannten Sanierungsscheck für Private. Hierbei handelt es sich um einen Vorab-Check, der dich binnen drei Tagen darüber informiert, ob dein Gebäude förderungswürdig ist und ob die geplanten Sanierungsmaßnahmen den Förderungskriterien entsprechen. Außerdem informiert der Sanierungsscheck darüber, wie hoch die Förderung voraussichtlich ausfallen wird. Der Vorab-Check kostet derzeit 49 Euro und richtet sich an (Mit-)Eigentümer, Mieter und Bauberechtigte gleichermaßen.

Der Sanierungsscheck verrät, ob die Sanierungsmaßnahmen tatsächlich günstiger sind als Abriss und neu bauen. Foto: Adobe Stock, (c) Rawpixel.com

Förderkriterien für thermische Sanierungen

Gefördert werden 2021 private thermische Sanierungen für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser, die älter als 20 Jahre sind. Ein Antrag ist auch für mehrgeschossige Gebäude möglich, die mindestens 3 Wohneinheiten enthalten. Der Antrag erfolgt in diesem Fall durch den Gebäudeeigentümer bzw. die Hausverwaltung. Die Antragsstellung ist seit dem 09.02.2021 möglich. Die Lieferung von Materialien und die Umsetzung der Maßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2021 und dem 30.09.2023 erfolgen. Förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Sanierungsoffensive 2021 sind u.a.:

  • Dämmung von Außenwänden
  • Sanierung/Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Dämmung des Dachs/der obersten Geschoßdecke
  • Dämmung des Kellers bzw. der untersten Geschoßdecke
Detaillierte Informationen über sämtliche Förderkriterien im Rahmen des Sanierungsschecks 2021 findest du im Informationsblatt Sanierungscheck für Private.

Raus aus Öl 2021

Zu den förderfähigen Sanierungsmaßnahmen zählt auch die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Koks und Allesbrenner) auf eine Wärmepumpe, Nah-/Fernwärme, Holzzentralheizung, bzw. thermische Solaranlage. Diese Förderung kannst du im Rahmen der Offensive “Raus aus Öl!” beantragen.

Förderkriterien für Mustersanierungen

Die Förderkriterien für Mustersanierungen 2021 zielen auf qualitativ hochwertige Sanierungsmaßnahmen und den Einsatz von innovativen Technologien ab. Es handelt sich sozusagen um Best-Practice-Beispiele im Bereich der thermischen Sanierung.

  • Erneuerbare Energieträger: Die Beheizung muss zu mindestens90 % auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden.
  • Reduzierter Heizwärmebedarf: Nach der Sanierung darf der Heizwärmebedarf nicht höher als 40 kWh pro m2/Jahr liegen.
  • Nachwachsende Rohstoffe für sämtliche Dämmungsmaßnahmen
  • Ökologische Maßnahmen (z.B. Dachbegrünung, Wärmerückgewinnung, saisonaler Wärmespeicher, Fenstertausch, Stromspeicher kombiniert mit Photovoltaik-Anlage, E-Ladestation für Elektrofahrzeuge etc. Mindestens zwei dieser Maßnahmen müssen für die Förderung umgesetzt werden.)

Tipp: Fördergelder dank Architekt

Neben dem unabhängigen Gutachten und der Analyse durch einen Energieberater kann es auch hilfreich sein, einen Architekten zur Planung und Koordination deines Sanierungsprojektes heranzuziehen. Hier eröffnet sich nämlich die Möglichkeit weiterer finanzieller Förderungen. Der Profi weiß genau, ob deine Immobilie die Voraussetzungen für bestimmte Fördertöpfe erfüllt und stellt die entsprechenden Anträge auch ohne dein Zutun.

Themen, die die Welt bewegen: Wer 2021 Energie spart, spart ab sofort auch Steuern! Warum also nicht “grün” wohnen? Adobe Stock, (c) Watchara

Altbausanierung Förderung NÖ

Für das Land Niederösterreich ist, zusätzlich zu den Fördermöglichkeiten im Bereich der thermischen Sanierung, 2021 vor allem die Wohnbauförderung NÖ interessant, denn das Wohnbaumodell des Landes unterstützt nicht nur den Neubau, sondern auch die Sanierung bestehender Gebäude. Der sogenannte Raus-aus-Öl-Bonus für das Land Niederösterreich wurde wegen seinem Erfolg nun bis Ende 2022 verlängert und bezuschusst den Ersatz von Heizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe mit bis zu 3.000 Euro. 

Gefördert werden z.B. Heizsysteme auf Basis fester biogener Brennstoffe (Pelletheizungen, Kachelöfen) und elektrisch betriebene Wärmepumpenanlagen mit European Heat Pump Association (EHPA) Gütesiegel. Beispiel wären hier etwa die Luft/Wasserwärmepumpe, die Sole/Wasserwärmepumpe und die Wasser/Wasserwärmepumpe.

Gibt es eine Förderung für erneuerbare Energien? Na logo! Und zwar nicht nur von den niederösterreichischen Gemeinden. Adobe Stock, (c) slavun

Neben dem Raus-aus-Öl-Bonus gibt es vom Land NÖ außerdem die Wohnbauförderung Eigenheimsanierung. Gewährt wird die Förderung für die Sanierung von Gebäuden mit bis zu 500 m2  Wohnnutzfläche. Die Wohnbauförderung besteht in einem jährlichen Zuschuss von 3 % des förderbaren Sanierungsbetrages über zehn Jahre. Anträge können bis zum 31.01.2022 gestellt werden.

Profis für Altbausanierungen in NÖ: Kontakt

Altbausanierung Förderung Kärnten

Das Bundesland Kärnten fördert auch weiterhin die Sanierung von Eigenheimen und sonstigen Gebäuden/Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau (Ausnahme: Wohnhäuser im (Mit-)Eigentum von gemeinnützigen Bauvereinigungen und Gemeinden). Die Richtlinien für 2021 sind hinsichtlich der Kriterien und Fördersummen vergleichbar zu den Vorjahren. Die Fördermöglichkeiten bestehen aus einem Einmalzuschuss zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen in der Höhe von bis zu 40% der förderbaren Kosten oder einem Förderungskredit im Ausmaß von bis zu 60%.

Die Förderung gilt für Wohnungen/Häuser, die eine Wohnnutzfläche von 200 m² nicht überschreiten und die Kosten der Sanierungsmaßnahmen müssen mindestens € 2.000 (netto) bzw. € 2.400 (brutto) betragen. Förderbar sind:

  • die Einzelbauteilsanierung (umfassende Wärmedämmung),
  • eine umfassende energetische Sanierung (+ wenigstens teilweise thermische Sanierung),
  • der Einbau/die Umstellung auf eine energieeffiziente Haustechnikanlage (siehe auch weiter oben).

Profis für Altbausanierungen in Kärnten: Kontakt

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