Welche Rechtstexte für Websites sind verpflichtend?

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Hier findest du die wichtigsten Rechtstexte für deine Website. Bild: © Herold; Quelle: Gajus

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Rechtstexte gibt es nicht nur im Gericht, sondern auch auf Websites. Hier stellen wir dir alle wichtigen Rechtstexte für Websites vor.

4 wichtige Rechtstexte für Websites

Impressum, AGB, Datenschutzerklärung und Erklärung zur Barrierefreiheit – das sind die 4 Website Rechtstexte, die für Webseitenbetreiber:innen zwingend notwendig sind.

Hier findest du ausführliche Informationen zu jedem einzelnen davon.

Wichtig: Dies ist keine Rechtsberatung. Der Artikel soll lediglich einen Überblick geben, auf was du als Unternehmer:in achten musst und wie deine Informationspflichten aussehen.

1. Impressum

Das Impressum ist altbekannt. Ob Dienstleistungen, Produkte im Onlineshop oder redaktionelle Inhalte: Bietest du eins davon an, besteht Impressumspflicht.

Oder anders gesagt: Wenn du zu gewerblichen Zwecken (oder auch nur teilweise gewerblichen Zwecken) im Web unterwegs bist, brauchst du ein rechtssicheres Impressum. Die Impressumspflicht gilt z. B. auch schon für private Blogger, die mit ihrem Blog Geld verdienen wollen.

1.1. Wozu dient das Impressum?

Das Impressum liefert Informationen zum/zur Seitenbetreiber:in. Besucher:innen erfahren hier Näheres zu Ihrer Firma und finden die Kontaktdaten.

1.2. Das muss das Impressum beinhalten

Für das Impressum gibt es Pflichtangaben und solche, die nur unter Umständen gemacht werden müssen. Auch die Art der Online-Präsenz sowie der konkrete Beruf entscheiden, welche Angaben gemacht werden müssen:

  • Pflicht: Name, Anschrift, Kontaktdaten, Rechtsform/Unternehmensform, bei einer juristischen Person: vertretungsberechtigte Personen (Namen & Anschriften)
  • Wenn vorhanden: Handelsregisternummer, Registergericht, Ust-ID, Wirtschafts-ID
  • Berufe, die eine Genehmigung brauchen: Berufsaufsichtsbehörde
  • Bei Online-Shops & B2C-Dienstleistungen: Infos zur Verbraucherschlichtungsstelle & einen Link zur Streitschlichtungsplattform
  • Bei Dienstleistungen für Verbraucher:innen: wie bei Online-Shops

Ins Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmen müssen außerdem den Zusatz „e.U.“ in ihr Impressum eintragen.

1.3. An dieser Stelle der Website muss der Rechtstext eingebunden werden

Das Impressum sollte auf einer eigenen Unterseite veröffentlicht werden und auf jeder Seite verlinkt werden. Meist wird es im Footer verlinkt.

Ganz wichtig beim Impressum: Man darf nur zwei Klicks brauchen, um zum Impressum zu kommen.

2. Datenschutzerklärung

Ein weiterer wichtiger Rechtstext für Websites ist die Datenschutzerklärung. Wichtig ist, dass sie sehr genau und nach gesetzlichen Vorgaben formuliert ist, damit sie abmahnsicher ist.

2.1. Wozu dient die Datenschutzerklärung?

Sie dient der Information und Aufklärung der Website-Besucher:innen – und zwar in Bezug auf personenbezogene Daten.

Sie erfahren, welche Daten wie verarbeitet werden. Sie erfahren, warum welche Daten und in welchem Ausmaß sie erhoben werden. Und sie erfahren, wie diese Daten verwendet werden.

2.2. Das muss die Datenschutzerklärung beinhalten

Kurz gesagt: Die Erklärung muss jeden einzelnen Vorgang nennen, bei dem Daten verarbeitet werden. Das können folgende Dinge sein:

  • Werbung und zugehöriges Tracking
  • Verwendung von Tracking Tools (z. B. Google Analytics)
  • Social Media Buttons (diese leiten auf Soziale Netzwerke weiter, daher werden auch hier Daten verarbeitet)
  • Newsletterversand

All diese Elemente müssen in einer rechtssicheren Datenschutzerklärung genannt werden, sofern du sie nutzt bzw. eingebunden hast.

In Bezug auf diese Vorgänge sollte deine Erklärung immer folgende Informationen bereitstellen:

  • Allgemeines: Zu allgemeinen Informationen gehören der Name und die Kontaktdaten der Person, die für die Verarbeitung der Daten zuständig ist. Falls es eine:n Datenschutzbeauftragte:n gibt, müssen auch zu diesem Name und Kontaktdaten genannt werden.
  • Rechte: Nutzer:innen haben immer einige Rechte, wenn es um ihre Daten geht. All diese Rechte musst du in deiner Datenschutzerklärung nennen. Das sind: Recht auf Auskunft, Löschung, Widerspruch, Widerruf der Einwilligung, Datenherausgabe sowie Recht auf Berichtigung der Daten, Einschränkung der Verarbeitung und Beschwerderecht.
  • Verarbeitung: Welche konkreten Daten werden in welchen Fällen verarbeitet? Darüber musst du aufklären. Konkret sind das folgende Punkte: Art & Zweck der Verarbeitung, Dauer der Speicherung (und wie diese ausgewählt wurde), welches berechtigte Interesse besteht und auf welche Rechtsgrundlage die Verarbeitung fußt.
  • Weitergabe: Überträgst du die Daten an Dritte oder ins Ausland? Darüber musst du informieren und den Empfänger sowie dessen Kategorie und die Absicht hinter der Weitergabe nennen.

2.3. An dieser Stelle der Website muss der Rechtstext eingebunden werden

Dieser Text muss, ähnlich wie das Impressum, jederzeit erreicht werden können – egal, auf welcher Unterseite sich deine Besucher:innen gerade aufhalten.

Daher empfehlen wir ebenfalls einen Link im Footer jeder Unterseite.

3. Hinweis zur Barrierefreiheitserklärung

Mit dem Barrierefreiheitsgesetz, das im Juni 2025 in Kraft tritt, müssen Websites nicht nur barrierefrei sein, sondern auch über eine Erklärung zur Barrierefreiheit verfügen.

3.1. Wozu dient die Barrierefreiheitserklärung?

Die Erklärung gibt deinen Website-Besucher:innen Informationen über alle Punkte deiner Barrierefreiheit.

3.2. Das muss die Barrierefreiheitserklärung beinhalten

  1. 1.In der Barrierefreiheitserklärung informierst du darüber, wie vereinbar deine Website oder dein Shop mit den Barrierefreiheitsanforderungen sind. Es gibt drei Varianten: vollständig, teilweise und nicht vereinbar.
  2. 2.Außerdem erklärst du dort, welche Teile der Website oder des Shops nicht barrierefrei sind und warum das so ist.
  3. 3.Als weiteren Punkt gibst du an, ob du die Barrierefreiheit deiner Seite selbst überprüft hast oder von Externen.
  4. 4.Zu guter Letzt solltst du auch Kontaktangaben der Stelle bereitstellen, bei der sich Menschen melden können, wenn sie auf deiner Seite nicht barrierefreie Elemente finden. Wichtig: Es muss eine öffentliche Stelle sein. Du als Kontaktperson reichst leider nicht aus.

Erhalten sie dort kein zufriedenstellendes Ergebnis, können sie sich an eine weitere Beschwerdestelle für ein Durchsetzungsverfahren richten. Auch die Kontaktdaten dieser Beschwerdestelle musst du angeben.

Wichtig: Auch Barrierefreiheitserklärung an sich muss barrierefrei gestaltet sein.

3.3. An dieser Stelle der Website muss der Rechtstext eingebunden werden

Die Erklärung zur Barrierefreiheit kann in die AGB aufgenommen werden. Empfohlen wird jedoch, eine eigene Seite zu erstellen. Auch diese wird üblicherweise im Footer verlinkt.

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4. AGB

Bei den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) handelt es sich um Vertragsbedingungen, die auf viele Verträge anwendbar sind. Sie sind also die Basis vieler Verträge.

Du kennst die AGB auf manchen Seiten vielleicht auch unter dem Namen „Nutzungsbedingungen“ – zum Beispiel auf Facebook.

4.1. Wozu dienen die AGB?

Die AGB haben den Vorteil, dass sie viele andere Veträge kurz halten. In den Verträgen wird dann auf die AGB verwiesen – damit sind sie gültig. So müssen diese allgemeinen Bedingungen nicht in jedem Vetrag neu ausformuliert werden.

4.2. Das können die AGB beinhalten

Jedes Unternehmen erstellt seine eigenen, auf ihre Anforderungen angepassten AGB. Oft verwendete Inhalte sind aber:

  • Zahlungsbedingungen
  • Versandbedingungen
  • Gewährleistungen
  • Welches Recht gilt und wie der Vertrag zustande kommt

4.3. An dieser Stelle der Website muss der Rechtstext eingebunden werden

Wichtig sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor allem für Onlineshops, aber auch für Anbieter von Dienstleistungen.

Und: Sie müssen vor Vertragsabschluss sichtbar und einsehbar sein – denn nur dann werden sie ein gültiger Vertragsbestandteil.

Daher gelten folgende Regelungen für die Veröffentlichung:

  • sichtbar auf der Website platzieren oder
  • als Hinweis im Bestellformular einbauen (sofort sichtbar!)

Außerdem müssen sie:

  • ausdruckbar sein
  • auch auf dem Bildschirm gelesen werden können (auf die Schriftgröße achten) und
  • vollständige über die Website einsehbar sein.
  • Und sie sollten nicht zu lang sein (Länge muss zumutbar sein)

Tipp: Verlinke also auch die AGB am besten im Footer deiner Website/deines Shops und weise, wenn du über einen Onlineshop verkaufst, auf dem Bestellformular noch einmal darauf hin. Als Dienstleister:in kannst du auf deinem Angebotsdokument auf die AGB hinweisen.

Du willst wissen, was zusätzlich für deine Website wichtig ist?

Tools zur Erstellung von Rechtstexten für Websites

Im Internet gibt es mittlerweile viele Tools, mit denen du dir die Datenschutzerklärung, AGB, das Impressum & Co. erstellen lassen kannst.

Termly beispielsweise bietet eine ganze Bandbreite an Generatoren – von der Datenschutzerklärung über die AGB bis hin zu Versandrichtlinien, Cookie Bannern und dem Impressum.

Wer wirklich auf Nummer sicher gehen will, sollte sich die Texte natürlich besser von einem Anwalt erstellen lassen.

Wichtig: Denk daran, deine Rechtstexte regelmäßig auf Aktualität zu prüfen und ggf. zu aktualisieren. Das ist immer dann notwendig, wenn sich Gesetze ändern (halte dich hier auf dem Laufenden), aber auch wenn du z. B. neue Produkte oder Zahlungsarten anbietest.

Julia Jaekel

Julia Jaekel

Online Redakteurin

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