Ehevertrag in Österreich: Kosten, Vorteile & Nachteile

Last Updated on: 17th August 2022, 04:52 pm

Ein Paar unterschreibt den Ehevertrag.
Ehevertrag: Im Falle einer Scheidung schafft er klare Konditionen. Foto: Adobe Stock; (c) Monet

Der Ehevertrag schafft finanzielle Klarheit im Falle einer Scheidung. Denn oftmals lässt sich nicht mehr nachvollziehen, welche ehelichen Ersparnisse und Güter erst im Laufe der Ehe zustande kamen. Schlammschlachten vor Gericht lassen sich auf diese Weise vermeiden. In unserem Beitrag erfährst du alles rund um den Ehevertrag in Österreich:

Ehevertrag: Wann ist er sinnvoll?

Die Heirat ist für viele Menschen der schönste Tag des Lebens. “Bis dass der Tod euch scheidet”, heißt es. Doch in der Realität enden viele Ehen mit einer Scheidung oder einem Rosenkrieg. Die mittlere Ehedauer der geschiedenen Ehen liegt in Österreich bei circa 10 Jahren. Zwischen 40 und 50 Prozent der Ehen werden geschieden, wobei Wien mit 47 % das Bundesländer-Ranking anführt. Bei unterschiedlichem Vermögen ist der Ehevertrag eine praktische Absicherung, die im Falle einer Scheidung die Vermögensverhältnisse klar regelt. So lassen sich Zeit und Nerven sparen. Der Ehevertrag erweist sich also als sinnvoll, wenn die gesetzlichen Vorgaben des Ehegüterrrechts den Bedürfnissen der Eheleute nicht entsprechen.

Was kann man im Ehevertrag regeln?

Um Missverständnisse auszuräumen: In Österreich können in einem Ehevertrag vor allem Angelegenheiten finanzieller Natur geregelt werden. Wer mit den gesetzlichen Scheidungsfolgen in Bezug auf Finanzielles nicht einverstanden ist, kann hier Übereinkünfte zur finanziellen Absicherung treffen. Beide Gatten können im Ehevertrag individuelle Regelungen zu folgenden Punkten festlegen:

  • Vermögensaufteilung
  • Unterhalt während und nach der Ehe
  • Altersvorsorge
  • Versorgungsausgleich
  • Wohnung: Aufteilung oder Verbleib der Ehewohnung (Wohn- und Nutzungsrechte)
  • Ersparnisse: Fragen bezüglich gemeinsamer Ersparnisse während der Ehe
  • Absichtserklärung: Regelungen bezüglich des Ehelebens und der gemeinsamen Kinder

Was kann der Ehevertrag nicht regeln?

Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit. Die Eheleute können frei entscheiden, welche Regelungen im Vertrag aufgenommen werden. Allerdings gilt es hier die Grenzen der Vertragsfreiheit zu beachten. Der Unterhaltsverzicht des wirtschaftlich unterlegenen Ehepartners ist nach österreichischem Recht sittenwidrig. Übereinkünfte zu Themen wie Sorgerecht oder eheliche Pflichten sind im Ehevertrag nicht vorgesehen und daher nicht rechtskräftig. Hier handelt es sich lediglich um eine Absichtserklärung ohne Rechtskraft. Im Falle einer Scheidung entscheiden letztlich die Behörden, wer das Sorgerecht für das gemeinsame Kind bekommt. Um hier in Detailfragen Klarheit zu gewinnen, empfiehlt sich eine professionelle Beratung bei einem Rechtsanwalt.

Achtung: Regelungen in Bezug auf eheliche Pflichten sowie Sorgerecht können im Ehevertrag zwar schriftlich festgehalten werden, haben vor Gericht aber keine Rechtskraft.
Ein Ehevertrag mit Eheringen
Im Ehevertrag können Ehepartner Sonderregelungen zu Unterhalt und Zugewinnausgleich treffen. Foto: Adobe Stock; (c) Animaflora

Vorteile & Nachteile

Ein wesentlicher Vorteil des Ehevertrags besteht darin, dass er beiden Eheleuten rechtlichen Schutz und finanzielle Sicherheit bietet. So kann beispielsweise auf vertraglicher Basis das eigene Vermögen vor mutwilligem Missbrauch oder Schulden durch den anderen Ehegatten geschützt werden. Vergessen sollte man auch nicht, dass ein Scheidungsantrag am Ende auch unerwartet eintreffen kann. Ehevertragliche Konditionen, die in der gesetzlichen Gütertrennung nicht vorgesehen sind, können Klarheit für alle Eventualitäten verschaffen und den nachehelichen Frieden sicherstellen. Streitigkeiten zwischen ehemaligen Ehepartner betrifft oft das Thema Unterhalt.

Die Nachteile bestehen hauptsächlich darin, dass der Ehevertrag nach wie vor ein heikles Thema sein kann und lange Zeit als unromantisch betrachtet wurde. Hier gilt es jedoch, mit Feingefühl die richtigen Worte zu finden. Die Kosten sind vergleichsweise gering – vor allem im Vergleich zu unvorhergesehenen Scheidungskosten.

Wie teuer ist ein Ehevertrag?

In Relation zu den Kosten einer strittigen Scheidung sind Eheverträge in Österreich leistbar. Die Kosten für die Erstellung eines Ehevertrags beim Anwalt oder Notar richten sich nach dem Grundwert – auch Geschäftswert, Streitwert, Verfahrenswert und Bemessungsgrundlage genannt. Je mehr Vermögen eingebracht wird und Gegenstand des Vertrages ist, desto höher auch die Anwalts- bzw. Notariatsgebühren. Ein Notar, der für die Beurkundung hinzugezogen werden muss, berechnet die Kosten gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Ein Rechtsanwalt richtet sich für die anfallenden Kosten an die Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und kann entweder ein Zeithonorar oder ein Pauschalhonorar verrechnen.

  • Notarkosten: abhängig vom Reinvermögen der Ehegatten (Geschäftswert)
  • Anwaltskosten: abhängig von der im Ehevertrag zu behandelnden Sache (Bemessungsgrundlage)

Als allgemeine Richtlinie gilt jedoch: Bei einer Bemessungsgrundlage von 50.000 Euro sollte das Aufsetzen eines Ehevertrags nicht mehr als 300 Euro kosten. Bei einem Vermögen von rund 250.000 Euro belaufen sich die Kosten auf mindestens 1000 Euro. Hier handelt es sich lediglich um eine grobe Orientierung.

Wie macht man einen Ehevertrag?

Der Ehevertrag muss in schriftlicher Form eingebracht und notariell beurkundet sein. Mündliche Vereinbarungen sind nicht rechtskräftig. Muster und Vorlagen können helfen, ungenaue Formulierungen zu vermeiden, sie bieten aber keine maßgeschneiderten Lösungen. Für komplexere Vereinbarungen sind Muster meist unbrauchbar. Missverständliche Formulierungen im Ehevertrag können sogar Nachteile mit sich bringen. Professionelle Beratung durch einen Anwalt verschafft hingegen Orientierung. Viele spezialisierte Rechtsanwälte bieten eine kostenlose Erstberatung an.

Rechtsanwalt oder Notar?

Für einen rechtskräftigen Ehevertrag ist die notarielle Beurkundung unerlässlich. Ein Notar kann außerdem unparteiisch und objektiv über die Konsequenzen der im Ehevertrag beschlossenen Entscheidungen aufklären. Dies ist jedoch keineswegs mit einer ausführlichen und kompetenten Rechtsberatung zu verwechseln, die vor unangenehmen Überraschungen bewahren kann. Aus diesem Grund ist es auf jeden Fall ratsam, einen spezialisierten Anwalt (Familienrecht) zu konsultieren, der dir zuverlässige Informationen geben kann. Im Unterschied zu einem Notar kann ein Rechtsanwalt Detailfragen klären und beurteilen, ob der Ehevertrag in allen Aspekten tatsächlich zulässig und rechtskräftig ist. Vertragsklauseln können sich vor Gericht auf einmal als Fallstricke erweisen.

Gut bewertete Rechtsanwälte in Wien

Die hier angeführten Anwälte haben überdurchschnittlich gute Bewertungen auf HEROLD.at und eine Spezialisierung im Bereich Familienrecht:

Wann muss ein Ehevertrag abgeschlossen werden? 

Der Ehevertrag kann prinzipiell vor oder nach der Eheschließung abgeschlossen werden. Mit dem Scheidungsurteil wird er wirksam. Erfahrungswerte von Rechtsanwälten in Österreich zeigen jedoch, dass eine eheliche Vereinbarung vor der Trauung ratsam ist. Die Eheleute sollten sich auf jeden Fall ausreichend Zeit nehmen, um alle Fragen eingehend besprechen zu können. Je nach Ausmaß des zur Frage stehenden Vermögens empfehlen Experten eine Bedenkzeit bis zu einem halben Jahr.

Eheverträge sind in Bezug auf Vermögen wichtig.
Der Ehevertrag kann den gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung modifizieren. Bild: Adobe Stock, (c) Андрей Яланский

Der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung

Das Ehegüterrecht regelt in Österreich die vermögensrechtlichen Verhältnisse des gesamten ehelichen Vermögens. Ohne Ehevertrag kommt per Gesetz das System der gesetzlichen Gütertrennung zum Zug. Der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung sieht vor, dass jeder Ehegatte Eigentümer des jeweiligen Vermögens bleibt, welches in die Ehe eingebracht beziehungsweise während der Ehe erworben wurde. Jeder der beiden Eheleute verwaltet das eigene Vermögen nach bestem Wissen und Gewissen selbst und haftet ausschließlich für die eigenen Schulden. Erst im Falle einer Scheidung werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt. Prinzipiell wird das eheliche Vermögen, das beide Ehegatten während der Ehezeit erworben haben, zwischen den Parteien zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Zugewinngemeinschaft

Gibt es keine Vereinbarungen im Sinne eines Ehevertrags zwischen den Partnern, leben die Eheleute vom Tag ihrer Hochzeit bis zu ihrer Scheidung im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Zugewinn bedeutet, dass das Endvermögen eines Ehepartners (nach der Scheidung einer Ehe) höher ist als das Vermögen, das er in die Ehe eingebracht hat (Anfangsvermögen). In weiterer Folge kommt es zum Zugewinnausgleich: die Differenz der Endvermögen beider Eheleute wird zugunsten des anderen hälftig ausgeglichen.

Was ist von der Aufteilung des ehelichen Vermögens betroffen?

Eheliches Gebrauchsvermögen

Das sind alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, die während der Ehe dem Gebrauch beider Eheleute dienten:

  • Ehewohnung und Hausrat
  • Auto
  • Zweitwohnung
  • Luxusgüter

Eheliche Ersparnisse

  • Bargeld
  • Sparbücher
  • Wertpapiere
  • Kunstsammlung

Von der Aufteilung ausgenommen sind:

  • Sachen, die in die Ehe eingebracht wurden
  • Schenkungen
  • Erbschaften
  • Sachen des persönlichen Gebrauchs (z. B. Schmuck)
  • Sachen, die der beruflichen Ausübung dienen
  • Unternehmensbestandteile und Unternehmensanteile (keine Anlagen)

Rechtsgrundlagen 

§§ 81 bis 98 Ehegesetz

Den Ehevertrag ansprechen? Ein sensibles Thema

Der Ehevertrag galt lange Zeit als unromantisch. Schließlich handelt es sich um einen Kontrakt, der die Scheidung einer Ehe in Betracht zieht. Wer jedoch die Scheidungsraten in Österreich und anderswo kennt, sollte an seine Vorsorge denken. So lag die Gesamtscheidungsrate in Österreich im Jahre 2017 bei 41%. Es vollzieht sich jedoch allmählich ein Imagewechsel, denn moderne Paare beschließen immer öfters, sich mithilfe eines Ehevertrags auf alle Eventualitäten vorzubereiten. Letzten Endes ist die Ehe selbst ein Vertrag, der die gesellschaftliche Realität unserer Zeit nicht immer berücksichtigt. Es sollte daher auf jeden Fall klargestellt werden, dass es um Fairness und Transparenz für beide Ehegatten geht.

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