Vorsorgevollmacht: Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr kann?

Last Updated on: 29th Juli 2020, 09:20 am

Gedruckte Formulare mit Logo auf der eine Brille, ein Kugelschreiber und ein Stethoskop liegen.
Durch die Vorsorgevollmacht kannst du festlegen, wer später einmal für dich Entscheidungen treffen soll. Foto: Adobe Stock, (c) Matthias Buehner

Es trifft jeden von uns einmal: Früher oder später kommt der Zeitpunkt, an dem wir unsere Angelegenheiten an einen uns nahestehenden Menschen abgeben müssen. Nur an wen eigentlich? Wer hier keine klaren Vorgaben schafft, lässt seine Familie mit dieser schwierigen Frage alleine und riskiert, dass ein Sachwalter bestellt werden muss. Durch eine Vorsorgevollmacht kannst du bestimmen, wer für dich entscheiden soll, wenn du nicht mehr selbst dazu in der Lage bist. Wie eine Vorsorgevollmacht aussehen muss, wie lange sie gültig ist und wer dir beim Ausfüllen hilft, erfährst du in unserem Ratgeber!

Vorsorgevollmacht – was ist das?

Die Vorsorgevollmacht ist eine im Vorfeld erstellte Vollmacht, die erst dann in Kraft tritt, wenn du deine Entscheidungsfähigkeit verlierst. So kannst du vorsorglich eine oder mehrere Vertrauenspersonen (Verwandte, Freunde, Nachbarn) mit den nötigen Befugnissen für Rechtsgeschäfte und Entscheidungen in deinem Namen ausstatten, ohne dabei deine Handlungsfreiheit abzugeben.

Bei einer Vorsorgevollmacht lässt sich außerdem der vorgesehene Aufgabenbereich deiner Vertrauensperson klar definieren. Im Unterschied zu den weitreichenden Befugnissen einer Generalvollmacht wird dadurch zum einen Missbrauch vorgebeugt. Zum anderen kannst du so Aufgabenbereiche aufteilen (etwa Gesundheit und Vermögen), indem du getrennte Einzelvollmachten für unterschiedliche Personen erstellst.

Wirksam wird eine Vorsorgevollmacht erst bei Eintritt des Vorsorgefalls, also bei dem Verlust deiner Entscheidungsfähigkeit hinsichtlich der darin abgesteckten Angelegenheiten. Bei Bedarf kann die Vorsorgevollmacht durch den Nachweis eines Arztes jederzeit wirksam gemacht werden.

Ein Angehöriger, der die Hand eines alten Mannes hält, der in einem Krankenhausbett liegt.
Mit einer Vorsorgevollmacht sind deine Angelegenheiten im Alter in den richtigen Händen. Foto: Adobe Stock, (c) rawpixeldotcom

Warum ist eine Vorsorgevollmacht wichtig?

Während wir im Alltag Themen wie Krankheit oder Tod verständlicherweise lieber beiseite schieben, ist es gerade bei der Vorsorge unerlässlich, sich auch mit den schwierigen Seiten des Lebens auseinanderzusetzen. Wer gut auf den Ernstfall vorbereitet sein möchte, muss sich einige unangenehme Fragen stellen: Was passiert, wenn ich einmal nicht mehr selber entscheiden kann? Wer bestimmt, wie ich versorgt werde? Wie wird es meiner Familie gehen?

Bei der Vorbereitung auf den schlimmsten Fall gibt es in Österreich eine Reihe an rechtlichen Werkzeugen. So kannst du etwa durch eine Patientenverfügung deine medizinische Versorgung regeln und mit einer Bestattungsverfügung Vorkehrungen für dein Ableben treffen. Durch ein Testament oder einen Schenkungsvertrag auf den Todesfall läuft auch die Weitergabe deines Vermögens nach deinen Wünschen ab.

So hilfreich diese Dokumente auch sind, kannst du bei ihrer Erstellung aber nicht jeden denkbaren Fall abdecken oder alle offenen Fragen haarklein beantworten. Darin liegt die Stärke der Vorsorgevollmacht: Du bist damit auch auf unvorhergesehene Ereignisse vorbereitet. Indem du eine Vertrauensperson bestimmst, die in deinem Sinn handeln und Entscheidungen treffen darf, kannst du dir sicher sein, dass auch unerwartete Situationen in deinem Interesse gelöst werden.

Wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig?

Eine Vorsorgevollmacht ist nicht zeitlich begrenzt und bleibt daher dauerhaft bestehen. Der Vollmachtgeber kann sie allerdings jederzeit widerrufen. Dieser Widerruf muss ebenso wie die Vollmacht selbst im ÖZVV vermerkt werden. Falls der Vollmachtgeber seine Vorsorgevollmacht nicht aufkündigt, erlischt sie grundsätzlich erst mit dem Tod der vertretenen Person, dem Tod des Bevollmächtigten oder durch eine Auflösung per Gerichtsbeschluss (etwa bei Nichteinhaltung der Vorgaben).

Ein Notar hilft bei der Navigation durch Formulare.
Hilfe beim Ausfüllen und Beratung über gesetzliche Grundlagen bietet dein Notar. Foto: Adobe Stock, (c) tippapatt

Wer macht eine Vorsorgevollmacht?

Damit eine Vorsorgevollmacht offiziell gültig ist, muss sie vom Vollmachtgeber schriftlich und persönlich vor einem rechtskundigen Experten errichtet werden. Das neue Erwachsenenschutzgesetz, das 2018 in Kraft getreten ist, macht außerdem die Eintragung deiner Vorsorgevollmacht in das Register des Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) verpflichtend.

 

Du suchst einen Notar, der dir beim Erstellen der Vorsorgevollmacht hilft? Wir haben die besten Notare für dich zusammengestellt, zu deren Leistungen Vorsorgevollmachten und die umfassende Beratung zum Thema der Erwachsenenvertretung gehören.

Dr. Wolfgang Skoda

Das Team rund um den Notar Dr. Wolfgang Skoda bietet dir kompetente Betreuung in den Bereichen Erbrecht und Familienrecht. Auch Patientenverfügungen und die Angehörigenvertretung gehören zum Angebot des Notariats. Außerdem ist hier meist die erste Rechtsauskunft kostenlos!

Tel: +43 1 6024109

Mail: office@notare-favoriten.at

Dr. Wolfgang Skoda, 1100 Wien

Dr. Georg Feldbacher

Rechtsvorsorge und Selbstbestimmung sind Dr. Georg Feldbacher ein wichtiges Anliegen. Er unterstützt dich deshalb gerne bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Testamenten. Nähere Informationen findest du auf seiner Website.

Tel: +43 1 2729191

Mail: office@webnotar.at

Dr. Georg Feldbacher, 1210 Wien

Dr. Bernd Zankel

Bei Dr. Bernd Zankel findest du umfassende Services im Vertragsrecht. Selbstverständlich ist auch das Errichten und Registrieren von Vertretungsbefugnissen ein Teil seiner Leistungen.

Tel: +43 316 830283

Mail: zankel@notar-graz.at

Dr. Bernd Zankel, 8010 Graz

Dr. Volkmar Fehrenkampf

Das Team von Dr. Volkmar Fehrenkampf zeichnet sich durch ein besonderes Angebot aus: eine kostenlose Erstberatung zu rechtlichen Fragen. Das macht sein Notariat zum perfekten Ansprechpartner für Vollmachten aller Art.

Tel: +43 316 8305320

Mail: notar@notariat-fehrenkampf.at

Dr. Volkmar Fehrenkampf, 8010 Graz

Dr. Ernst Wittmann

Das Familienrecht gehört zu den Spezialgebieten von Dr. Ernst Wittmann und Dr. Birgit Wittmann. Ihr Service schließt deshalb auch die umfassende Beratung zum Thema Erwachsenenvertretung ein, inklusive der Erstellung aller nötigen Dokumente.

Tel: +43 732 257025

Mail: office@dienotare.com

Dr. Ernst Wittmann, 4020 Linz

Dr. Hermann Barth

Auch in der Kanzlei von Dr. Hermann Barth bekommst du auf Anfrage eine unverbindliche und kostenlose Rechtsauskunft. Falls du dich dazu entscheidest, eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht zu erstellen, bist du hier an der richtigen Adresse!

Tel: +43 732 995055

Mail: office@notariat-barth.at

Dr. Hermann Barth, 4020 Linz

Vorsorgevollmacht beim Erwachsenenschutzverein

In rechtlich einfachen Fällen kann auch ein Erwachsenenschutzverein die Errichtung der Vollmacht übernehmen. In Österreich gibt es insgesamt vier dieser Vereine: den NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz, die Erwachsenenvertretung Salzburg, das Institut für Sozialdienste in Vorarlberg und das Vertretungsnetz für die übrigen Bundesländer (Link zur Startseite). Falls ein Erwachsenenschutzverein die Vollmacht errichtet liegen die Kosten bei ca. € 85.

Wenn die Vorsorgevollmacht allerdings bestimmte Vermögenswerte wie Liegenschaften oder Unternehmen betrifft oder aufgrund ihres Anwendungsbereiches besondere rechtliche Kenntnisse voraussetzt, ist die Errichtung nur bei einem Rechtsanwalt oder Notar möglich. In diesem Fall werden die Kosten individuell vereinbart, du kannst sie aber in der Regel über eine unverbindliche Anfrage oder im Rahmen des Erstgesprächs erfragen.

Ein Angehöriger, der nach dem Verlust der Geschäftsfähigkeit die Übersicht behält.
Dein Bevollmächtigter kann in deinem Namen Rechtsgeschäfte tätigen. Foto: Adobe Stock, (c) wutzkoh

Was muss ich bei einer Vorsorgevollmacht beachten?

Der Aufbau einer Vorsorgevollmacht ist relativ klar vorgegeben. Den vorgesehenen Inhalt kannst du etwa anhand einer Vorlage wie der Muster Vollmacht des Justizministeriums ablesen. Neben den notwendigen persönlichen Angaben, ist es dabei vor allem wichtig, den Anwendungsbereich klar zu bestimmen. Hier kannst du festlegen, in welchen Bereichen der Bevollmächtigte dich vertreten darf. Häufig sind etwa Themen wie:

  • Vertretung vor Behörden und Gericht
  • Entscheidung über Änderungen des Wohnorts bzw. Auflösung des Haushalts
  • Zustimmung zu medizinischen Behandlungen oder Pflege
  • Verwaltung von Vermögensangelegenheiten

Damit deine Wünsche dabei möglichst genau beachtet werden, hast du im Rahmen des Dokuments auch Raum, um besondere Bestimmungen oder deine konkreten Vorstellungen festzuhalten. Dein Bevollmächtigter ist dazu verpflichtet, möglichst im Sinne deiner Willenserklärung zu handeln. Dazu gehören eigentlich auch Wünsche, die du nach der Errichtung deiner äußerst, aber die schriftliche Dokumentation gibt hier Rechtssicherheit.

Wann tritt eine Vorsorgevollmacht in Kraft?

Die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht beginnt dann, wenn der Vollmachtgeber seine Entscheidungsfähigkeit verliert. Dies kann auf unterschiedlichem Weg eintreten, denkbar sind zum Beispiel ein komatöser Zustand oder Einschränkungen im Rahmen einer Alzheimer- oder Demenz-Erkrankung. Ein Arzt muss den Eintritt des Vorsorgefalls anschließend mit einem Attest bestätigen. Zudem ist ein Eintrag im ÖZVV nötig, durch den der Vertretungsstatus registriert wird.

Laut dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch ist eine Person entscheidungsfähig, wenn sie die Bedeutung ihres Handelns verstehen kann, ihren Willen danach bestimmen kann und sich entsprechend verhalten kann.

Handelt es sich um einen vorübergehenden Verlust der Entscheidungsfähigkeit, ist außerdem ein Eintrag im zentralen Verzeichnis nötig, sobald der Vollmachtgeber wieder entscheidungsfähig ist. Der Vertretungsstatus gilt damit als beendet, aber die Vorsorgevollmacht bleibt bestehen und kann zu einem späteren Zeitpunkt erneut wirksam werden.

Was bedeutet eine Vorsorgevollmacht für den Bevollmächtigten?

Eine Vorsorgevollmacht hat weitreichende Konsequenzen und sollte weder von der vertretenen Person noch von der bevollmächtigten Person leichtfertig unterzeichnet werden. Der Bevollmächtigte verpflichtet sich mit seiner Unterschrift dazu, die ihm anvertrauten Angelegenheiten im Sinne des Vollmachtgebers zu erfüllen. Dazu muss er den Angaben innerhalb des Dokuments Folge leisten, aber auch spätere Willensäußerungen berücksichtigen.

Entsprechend wichtig ist es, deine Erwartungen nicht nur innerhalb der Vollmacht genau zu dokumentieren, sondern auch mit deiner Vertrauensperson im Detail zu besprechen. Denn spätere Entscheidungen kann dein Bevollmächtigter natürlich nur dann nach deinem Willen treffen, wenn er sich auch darüber im Klaren ist. Du solltest deinen Bevollmächtigten also genau informieren, welche Wünsche du bezüglich Pflege, Unterbringung, medizinischer Versorgung, etc. hast.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Bevollmächtigte auch zur Verschwiegenheit bezüglich von Tatsachen, von denen er im Rahmen seiner Aufgabe erfährt. Hier bestehen jedoch einige Ausnahmen gegenüber nahen Angehörigen und Einrichtungen.

Ein Vater und Sohn, die auf dem Sofa sitzen und miteinander reden.
Zusätzlich zu den Angaben in deiner Vorsorgevollmacht, solltest du deine Wünsche auch persönlich mit deinem Bevollmächtigten besprechen. Foto: Adobe Stock, (c) fitzkes

Wie viele Bevollmächtigte kann ich in meiner Vorsorgevollmacht nennen?

Grundsätzlich kannst du auch mehrere Personen zu deinen Vertretern machen, entweder indem du verschiedene Einzelvollmachten erstellst oder mehrere Bevollmächtigte in einem Formular anführst. Bei 3 oder mehr Personen kann es dabei notwendig sein, ein eigenes Dokument aufzusetzen, da Vorlagen in der Regel von höchstens zwei Bevollmächtigten ausgehen.

Zudem gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Befugnisse deiner Erwachsenenvertreter aufzuteilen. Nennst du zwei Bevollmächtige, kannst du etwa bestimmen, dass beide von ihnen unabhängig voneinander agieren können. Alternativ hast du die Möglichkeit, sie zum gemeinsamen Vorgehen zu verpflichten, so dass sie nur bei gegenseitiger Zustimmung tätig werden. Deine Vertreter können mit deiner Befugnis auch ersatzweise agieren, etwa wenn der Hauptbevollmächtigte verhindert ist.

Vorsorgevollmacht: Was ist eine Untervollmacht?

Von einer Untervollmacht spricht man, wenn ein Bevollmächtigter seine Aufgaben mittels einer weiteren Vollmacht an einen Dritten abgibt. Es handelt sich dabei also um eine Weitergabe der Vollmacht. Du kannst die Möglichkeit, Aufgaben durch eine Untervollmacht weiterzugeben, in deiner Vorsorgevollmacht ausschließen, offen lassen, oder dafür Einschränkungen bezüglich der Anwendungsbereiche definieren.

Du kannst also frei bestimmen, in welchen Angelegenheiten du nur persönlich von deinem Bevollmächtigten vertreten werden möchtest und wann er Dritte damit beauftragen darf. Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen, vor allem was den Kontakt mit Banken betrifft, in denen keine Vertretung durch eine Untervollmacht akzeptiert wird.

Wo bewahre ich meine Vorsorgevollmacht auf?

Die Neuregelung der Erwachsenenvertretung im Jahr 2018 macht zwar die Registrierung von Vorsorgevollmachten im Österreichischen Vertretungsverzeichnis verpflichtend, dort werden allerdings nur die Eckdaten der Vereinbarung registriert. Die Details der Vereinbarung, etwa hinsichtlich der vereinbarten Wünsche, sind nur in der schriftlichen Version eingetragen. Entsprechend wichtig ist es, diese an einem sicheren Ort aufzubewahren.

Nach der Errichtung der Vorsorgevollmacht geht das Original im Normalfall an den Vollmachtgeber. Es ist aber sinnvoll, gleichzeitig eine beglaubigte Kopie zu erstellen, die an den Bevollmächtigten geht. So hat er das Dokument im Ernstfall griffbereit und muss sich nicht erst auf die Suche danach machen.

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