ÖGK Änderungen 2021: Alle Informationen für Versicherte!
Last Updated on: 1st Juni 2022, 09:23 am
Der Jahreswechsel bringt als Stichtag so manche Veränderung mit sich. Auch für die österreichische Gesundheitskasse ÖGK gibt es 2021 viel Neues. Die einheitliche Krankenkasse, die am 1. Jänner 2020 aus den österreichischen Gebietskrankenkassen entstanden ist, hat ein turbulentes erstes Jahr hinter sich. Insbesondere die Corona-Pandemie hat das Gesundheitssystem vor eine harte Probe gestellt. 2021 schreitet nun die Vereinheitlichung der Bundesländer-Regelungen sowie der Ausbau der medizinischen Versorgung voran. In unserem Überblick erfährst du, was sich 2021 für ÖGK-Versicherte ändert und welche Tarife angepasst werden!
ÖGK Tarife: Was ändert sich 2021?
Die Inflation macht vor niemandem Halt. Auch im Gesundheitsbereich kommt es daher mit Beginn des Jahres 2021 zu einer Preisanpassung. Die Erhöhung der Tarife bzw. Selbstbehalte orientiert sich dabei am Verbraucherpreisindex und liegt bei ca. 1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In einzelnen Bereichen kommt es jedoch zu größeren Anstiegen, zudem kann es durch Rundungen zu Abweichungen kommen. Auch die freie Preisgestaltung bei Wahlärzten führt zu Unterschieden.
Einige der wichtigsten Tarife und Selbstbehalte haben wir hier im Detail für dich zusammengestellt. Der vollständige Leistungskatalog der ÖGK lässt sich an dieser Stelle jedoch nicht abdecken. Im Zweifelsfall informiert dich dein Facharzt über die Kosten einer Behandlung.
ÖGK Selbstbehalt: Spitalsbehandlung
Die Kosten für eine stationäre Behandlung im Spital sind zwar weitgehend durch die Krankenkasse abgedeckt, für Patientinnen und Patienten fällt jedoch pro Tag ihres Aufenthalts ein Kostenbeitrag an. Auch dieser Beitrag zählt zu den veränderlichen Werten und wurde für 2021 angepasst. Bei Aufenthalten von mehr als 25 Tagen entfällt der Beitrag nach dem Überschreiten der Grenze.
- Kostenbeitrag für Patienten: € 12,48 pro Tag (2020) -> € 12,61 pro Tag (2021)
- Bei mitversicherten Angehörigen: € 20,70 bis € 22,90 pro Tag (2020) -> € 21,30 bis € 23,60 pro Tag (2021)
ÖGK Selbstbehalt: Heilbehelfe
In den Bereich der Heilbehelfe und Hilfsmittel fallen zahlreiche medizinische Objekte, wie Bandagen, orthopädische Schuhe, Hörgeräte, Gehstöcke und Gehhilfen. Hierbei gilt die grundsätzliche Regelung, das Patienten für 10 Prozent der tariflichen Kosten selbst aufkommen. Veränderungen gibt es jedoch bei dem Betrag der maximalen Kostenübernahme sowie dem Mindestwert beim Selbstbehalt.
- Selbstbehalt (Minimum): € 35,80 (2020) -> € 37,00 (2021)
- Maximale Kostenübernahme: € 1.432,00 (2020) -> € 1.480,00 (2021)
ÖGK Selbstbehalt: Brillen & Kontaktlinsen
Der Selbstbehalt für Brillen und Sehhilfen ist nach dem Alter des Versicherten gestaffelt: Für Erwachsene gilt der volle Selbstbehalt, Kinder unter 16 sind von dem Selbstbehalt befreit und für mitversicherte Kinder über 16 gilt ein reduzierter Betrag. Die Krankenkasse übernimmt nur dann die Kosten für eine Brille, wenn der Kassentarif für Fassung und Gläser den Selbstbehalt übersteigt.
Bei leichten Sehschwächen und Einstärkengläsern ist es deshalb nur selten möglich, einen Zuschuss zu bekommen. Kontaktlinsen werden nach Genehmigung bei bestimmten Indikationen (irregulärer Astigmatismus, Refraktionsanomalien) übernommen. Nähere Informationen bietet dir dein Optiker.
- Selbstbehalt für Brillen (Erwachsene): € 107,40 (2020) -> € 111,00 (2021)
- Selbstbehalt für Brillen (Kinder über 16): € 35,80 (2020) -> € 37,00 (2021)
ÖGK Selbstbehalt: Zahnmedizin
Die größte finanzielle Belastung im Bereich der Zahnmedizin stellen Selbstbehalte für Zahnspangen und Zahnersatz dar. Die ÖGK übernimmt 75% der Kosten für abnehmbaren Zahnersatz und 70% der Kosten für abnehmbare Zahnspangen. Die genauen Beträge sind hier vom jeweiligen Tarif abhängig, der jährlich angepasst wird. Die neuesten Werte findest du hier:
- Selbstbehalt für Kieferorthopädie (pro Behandlungsjahr): € 283,50 (2020) -> € 288,60 (2021)
- Selbstbehalt für Metallgerüstprothese (ca.): € 236,75 (2020) -> € 240,75 (2021)
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ÖGK Ausbau: Welche Neuerungen kommen 2021?
Neben der Anpassung von Kosten und Selbstbehalten plant die ÖGK für das Jahr 2021 zahlreiche Verbesserungen und Neuheiten. Hierbei handelt es sich zur Zeit jedoch noch um Ankündigungen, deren Umsetzung zum Teil von Verhandlungen mit weiteren Vertragspartnern abhängig ist. Ob sich all diese Pläne bis zu ihrem vorgesehenen Termin in die Tat umsetzen lassen, können wir an dieser Stelle also nicht voraussagen. Weitere Informationen zum geplanten ÖGK-Ausbau findest du in der Presseaussendung der ÖGK.
Telemedizin und digitaler Arztbesuch
Um die ärztliche Versorgung trotz Lockdown und Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten, waren schon im vergangenen Jahr kreative Lösungen gefragt. Die Betreuung per E-Mail, Telefon oder Videoanruf ist dabei in den Fokus gerückt und wird auch von der ÖGK gefördert.
Ein digitaler Termin ist zwar kein Ersatz für eine Untersuchung vor Ort, stellt aber gerade bei der langfristigen Betreuung und der Versorgung mit Medikamenten und ärztlichen Bestätigungen eine wichtige Erleichterung im Alltag von Medizinern und Patienten dar. Man denke etwa an die telefonische Krankmeldung oder die Online-Bestellung von Rezepten. Um das Angebot im Bereich der Telemedizin weiter auszubauen, arbeitet die ÖGK nun an einheitlichen Regelungen für die Honorierung, die sich an den bestehenden Vereinbarungen mit der Ärztekammer Oberösterreich und der Ärztekammer Salzburg orientieren.
Als zusätzlichen Service hat die Kasse zudem die Plattform visit-e entwickelt, über die Vertragsärzte Termine mit Patienten bequem und sicher per Video abwickeln können. Die Videokonsultation ist über PC, Laptop und Smartphone möglich und soll in der Nutzung für beide Seiten so unkompliziert wie möglich gestaltet sein. Bis Juni 2021 läuft visit-e im österreichweiten Probebetrieb, die Teilnahme ist dabei für Ärzte kostenlos und natürlich für Mediziner und Patienten freiwillig.
Psychotherapie: Ausbau der Kassenplätze
Wenn es um die psychische Gesundheit geht, sehen Experten hierzulande schon lange Nachholbedarf. Die seelische Belastung durch Isolation und Kontaktbeschränkungen dürfte dieses Problem noch zusätzlich verschärft haben. Auch für die ÖGK steht der Ausbau der psychotherapeutischen Versorgung deshalb im Vordergrund: Bis Ende 2023 sollen die Kapazitäten für Psychotherapie auf Krankenschein um ein Drittel erhöht werden. Das entspricht 20.000 zusätzlichen Kassenplätzen für Psychotherapie. Weitere Kontingente soll es zudem für gefährdete Gruppen, wie Kinder oder Menschen mit Traumata, geben.
Um den Zugang zur Therapie zu regeln soll es künftig in jedem Bundesland eine Clearingstelle für Psychotherapie geben, wie sie zurzeit bereits in Niederösterreich und Oberösterreich existiert. Diese zentrale Anlaufstelle hilft Patienten dabei, den passenden Therapeuten sowie die passende Therapieform zu finden. Darüber hinaus finden Betroffene hier Informationen über zusätzliche Hilfsangebote, wie Selbsthilfegruppen und Gruppentherapie. Bei der Zuweisung zu einem Therapieplatz über die Clearingstelle ist zukünftig zudem erst nach 30 Einheiten eine weitere Bewilligung notwendig (bisher: 10 Einheiten).
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Ausbau von Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie
In Erstgesprächen mit den Berufsverbänden für Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie konnte sich die Gesundheitskasse bereits auf wesentliche Zielsetzungen einigen. Im Vordergrund steht auch hier die Vereinheitlichung der Leistungen zwischen den Bundesländern sowie die generelle Verbesserung der Versorgung.
Ab April 2021 wird Ergotherapie als Kassenleistung nun flächendeckend in ganz Österreich angeboten. Es sind 203 Planstellen für Vertragsergotherapeuten vorgesehen. Mit Stand 1. April 2021 sind bereits 132 Planstellen besetzt, die sich auf 201 Ergotherapeuten mit Vollzeit- und Teilzeitverträgen verteilen. Weitere Verbesserungen: Die Behandlungen eines Vertragsergotherapeuten sind nicht nur kostenlos, es entfällt dabei auch die Bewilligungspflicht. Patienten von Wahlergotherapeuten bekommen zukünftig eine einheitliche Rückerstattung von € 48 pro Behandlungsstunde.
Auch eine ähnliche Vereinbarung mit dem Berufsverband der Physiotherapeuten und jenem der Logopäden ist geplant. Ob es auch hier zusätzliche Kassenverträge geben wird, lässt sich zurzeit noch nicht beantworten.
Vereinheitlichung bei Orthopädietechnik
Mit Jahresbeginn wurden auch Leistungen im Bereich der Heilbehelfe und Hilfsmittel österreichweit abgestimmt. Die Qualität der orthopädischen Produkte bleibt hier unverändert, die Kostenerstattung erleichtert sich jedoch für Betroffene, da es zukünftig keinen Unterschied mehr macht, ob ein Facharzt oder ein Allgemeinmediziner Hilfsmittel verschreibt.