Flugverspaetung Entschaedigung. Foto: Adobe Stock; (c) Lukas Gojda
Das Thema ist aktueller denn je. Aufgrund der Insolvenz von Thomas Cook im September 2019 hoben zahlreiche Flüge verspätet ab oder wurden komplett annulliert. Du fragst dich nun, ob du eine Entschädigung für die Flugverspätung erhältst? Grundsätzlich ja! In den meisten Fällen haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung. Wovon die Höhe dieser Entschädigung abhängt, unter welchen Umständen die Airline keine Entschädigung zahlen muss, mit welcher Vorgehensweise du am besten zu deiner Entschädigung kommst und welche Rechte du sonst noch hast, erfährst du in unserem ausführlichen Beitrag.
Wenn es um das Thema Flugverspätung geht, bin ich definitiv Experte. Am 1. April 2017 – zwei Tage vor meinem geplanten Dienstbeginn bei HEROLD – hätte mein Flug von Teneriffa nach Wien abheben sollen. Doch er verspätete sich – um satte zwei Tage! Aprilscherz war das leider keiner, wie von vielen Passagieren ursprünglich angenommen. Zu allem Überfluss ging der um zwei Tage verspätete Flug dann auch noch zum Flughafen Zürich und nicht nach Wien-Schwechat. Nach einer 12-stündigen Busfahrt von Zürich nach Wien hatte die Odyssee dann aber endlich ein Ende. Am 5. April konnte ich etwas verspätet sogar meinen Dienst beim HEROLD antreten. Für die widrigen Umstände wurden mir damals 400 Euro refundiert, immerhin rund ein Drittel meiner gesamten Urlaubskosten. Ermöglicht hat mir dies die EU Fluggastrechte Verordnung, die für alle Fluggesellschaften in Europa bindend ist.
Die Fluggastrechte Verordnung der EU regelt sämtliche Leistungsstörungen von Flugverspätungen bis hin zu Flugannullierungen. Laut Fluggastrechte Verordnung besteht prinzipiell kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bei Verspätung deines Fluges. Allerdings stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass sämtliche Flugverspätungen, bei denen du mehr als 3 Stunden verspätet am Ziel ankommst, wie eine Annullierung des Fluges zu behandeln sind. Bei Flugannullierungen wiederum sind Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro pro Person vorgesehen. Ob du Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in der Höhe von 250, 400 oder 600 Euro hast, hängt von der gebuchten Flugstrecke ab:
Die außergewöhnlichen Umstände sind immer im Einzelfall zu prüfen. Grundsätzlich fallen schlechte Wetterbedingungen und Umweltkatastrophen in den Bereich der außergewöhnlichen Umstände. Der Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull wäre so ein Beispiel. Des Weiteren sind von der Fluglinie unverschuldete Sicherheitsmängel wie Terrorakte, politische Instabilitäten aber auch Fabrikationsfehler eine Form der außergewöhnlichen Umstände.
Neben der finanziellen Entschädigung bei der Flugverspätung gibt es noch ein paar weitere Entschädigungsleistungen, die die Fluglinie im Falle einer Flugannullierung laut Verordnung zu tätigen hat. Folgende Rechte stehen dir zu:
Verspätungen von mehreren Tagen sind zwar eher die Ausnahme, dennoch könntest du von einem Anwalt prüfen lassen, ob du Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung in Form von Schadenersatz hast. Ein Arbeitgeber erhielt beispielsweise Schadensersatz, weil er aufgrund der Flugverspätung erhöhte Lohnkosten zu tragen hatte. Wird dein Flug bei einer Pauschalreise gestrichen, kannst du gegenüber dem Reiseveranstalter außerdem auf eine Minderung des Reisepreises bestehen. Das gilt vor allem für jene Fälle, in denen der Ausfall eine deutliche Beeinträchtigung der Reise darstellt. Ist die Flugverspätung so gravierend, dass sie sich auf die Gesamtleistung der Pauschalreise auswirkt, kannst du außerdem kostenfrei von deiner Reise zurücktreten.
Du kannst die Entschädigung persönlich einfordern, einen auf Schadenersatz spezialisierten Anwalt konsultieren, oder einen externen Dienstleister wie Flightright oder Fairplane beauftragen. Der Nachteil an den externen Dienstleistern ist: Sie behalten rund ein Drittel der Ausgleichszahlung ein. Ich hatte damals Glück und kam ohne Anwalt und Dienstleister zu meinem Geld. Bei weniger eindeutigen Fällen legen sich Fluggesellschaften jedoch häufig quer, weshalb du für deine Ausgleichszahlung möglicherweise vor Gericht ziehen musst.
Tipp: Zuerst solltest du das Beschwerdeformular der jeweiligen Fluggesellschaft ausfüllen und damit dein Glück versuchen. Die meisten Fluglinien bieten ein solches auf ihrer Website an. Wenn du nach mehreren Wochen noch keine Rückmeldung von der Fluggesellschaft erhalten hast, ist es an der Zeit sich sein Recht auf Entschädigung mit Hilfe eines Anwalts (oder externen Dienstleisters) zu sichern.
Falls du einen Anwalt benötigst, der sich mit Schadenersatz beschäftigt, haben wir hier eine kleine Auswahl an gut bewerteten Anwälten für dich zusammengestellt:
Die Rechtsanwältin Mag. Sybille-Maria Lindeis ist Spezialistin wenn es um die Themen, Entschädigung, Schadenersatz und Gewährleistungsrecht geht. Das bestätigt auch die Bewertung von herold.at-User EhmKlau:
Leider habe ich öfters Frau Mag. Lindeis Unterstützung benötigt. Alles wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst bzw gewonnen! Sie ist nicht nur flexibel, fachlich spitze, sondern verfügt auch über eine hohe soziale Kompetenz was in solchen Situationen (zumindest für mich) auch sehr wichtig war!
Für Salzburger ist Rechtsanwalt Dr. Roman Moser der ideale Ansprechpartner für die Flugverspätung Entschädigung. Er deckt viele Rechtsbereiche ab, unter anderem Schadenersatz und Gewährleistungsrecht. Auch herold.at-User l.moro801 war mit seiner Leistung zufrieden:
Herr Dr. Moser ist ein ausgesprochen engagierter Anwalt. Wir waren wirklich sehr zu frieden mit der fachlichen Beratung und fühlten uns ab dem ersten Moment in sehr guten Händen. Ich würde Herrn Moser jederzeit wieder aufsuchen und kann ihn nur wärmstens weiterempfehlen.
Wenn es um deine Rechte geht, ist Rechtsanwalt Mag. Franz Steiner aus Graz der ideale Ansprechpartner. Er ist ein ausgewiesener Experte rund um die Fluggastrechte Verordnung der EU. Herr Mag. Steiner steht bei Fragen zur Entschädigung von Flugverspätungen und Flugannullierungen gerne Rede und Antwort.
Auch Rechtsanwalt Mag. Paul Wolf ist Experte auf dem Gebiet der Fluggastrechte. Seine Klienten sind höchst zufrieden, wie auch herold.at-User V.L. mit seiner Bewertung zum Ausdruck bringt:
Der Einsatz den Mag. Wolf für seine Mandanten bringt ist geprägt von Mitgefühl und Verständnis. Ich habe mich sehr wohl gefühlt in der Zeit die er mich begleitet hat. Die Kombination aus Kompetenz und Menschlichkeit macht ihn aus.
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