Damit die Krankenkasse die Behandlung bezahlt, muss die Gratis Zahnspange bis zum 18. Lebensjahr eingesetzt worden sein. Adobe Stock, (c) auleena
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gibt es in Österreich die Gratis Zahnspange. Das bedeutet, dass die Krankenkasse die vollen Behandlungskosten trägt. Wir haben recherchiert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die WGKK bzw. die NÖGKK die Zahnkorrektur bezahlen, und stellen dir Vertragsärzte in Wien und Niederösterreich vor, die die Gratis Zahnspange anbieten.
Die Gratis Zahnspange gibt es in Wien und Niederösterreich für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 18 Jahren. Und “gratis” heißt in diesem Fall wirklich kostenlos: Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt der jeweilige Sozialversicherungsträger die vollen Behandlungskosten. Auch die Kosten für eine Reparatur der Zahnspange werden in diesem Fall von der Krankenkasse gedeckt.
Die Gratis Zahnspange gibt es nur für Kinder und Jugendliche mit einer schweren Kieferfehlstellung. Damit die Krankenkasse die Zahnspange bewilligt, muss es sich um eine Fehlstellung der Stufen 4 oder 5 handeln, die einen dringenden Behandlungsbedarf haben. Die Klassifizierung der Kieferfehlstellung erfolgt auf Basis der fünfteiligen internationalen IOTN-Skala (= Index of Orthodontic Treatment Need). Ob dein Kind Anspruch auf eine kostenlose Zahnspange hat, stellt der behandelnde Kieferorthopäde fest.
Mithilfe der IOTN Skala stellen Fachärzte für Kieferorthopädie überall auf der Welt fest, wie dringend der Handlungsbedarf bei Zahn- und Kieferfehlstellungen ist. Die kostenfreie Zahnspange erhält dein Kind nur dann, wenn der behandelnde Arzt eine Fehlstellung der Stufen vier oder fünf feststellt. Manchmal ist es dennoch möglich, bei deiner Krankenkasse einen Antrag auf anteilige Kostenerstattung zu stellen.
Grad 1: Leichte, kaum zu erkennende Abweichungen der Zähne (keine Behandlung notwendig)
Grad 2: Leichter Überbiss oder Kreuzbiss, Lippen können aber schließen (keine Behandlung notwendig)
Grad 3: Überbiss, durch den sich die Lippen nicht mehr schließen lassen (Behandlung empfohlen, anteilige Kostenerstattung wahrscheinlich)
Grad 4: Starker Überbiss/große Lücken benachbarter Zähne (Anspruch)
Grad 5: Vorhandensein überzähliger Zähne/Lippen-Kiefer-Gaumenspalte (Anspruch)
Nein, nicht jeder Facharzt für Kieferorthopädie bietet die Gratis Zahnspange an. In Wien und Niederösterreich werden die vollen Behandlungskosten nur dann übernommen, wenn die Behandlung von einem Vertragsarzt (Kieferorthopäde mit Kassenvertrag) durchgeführt wird. Als Behandlungsbeginn zählt der Termin, bei dem die Zahnspange eingesetzt wird. Das Erstgespräch, bei dem geklärt wird, ob eine Spange notwendig ist, zählt noch nicht als Beginn der Behandlung.
Da rund 40 % aller Kinder und Jugendlichen in Österreich unter einer Kieferfehlstellung leiden, erfahren viele Eltern zwangsläufig irgendwann, was Kinder-Zahnspangen kosten können. Die Krankenkassen arbeiten mit einem fixen Tarif, der inklusive sämtlicher Materialien und Kontrollen bei € 4.914 liegt. Das ist die Summe, die der Vertragskieferorthopäde für die gesamte Behandlung verrechnet, die in den meisten Fällen zwischen einem und drei Jahren dauert.
Wenn dein Kind die Voraussetzungen für die Gratis Zahnspange nicht erfüllt, weil die Fehlstellung des Kiefers beispielsweise nicht schwerwiegend “genug” ist, heißt das übrigens nicht, dass du die Kosten von rund € 5.000 fix selbst tragen musst. Abhängig vom jeweiligen Schweregrad gewährt die Krankenkasse nämlich Zuschüsse, die wenigstens einen Teil der Behandlungskosten decken.
Google-Suchanfragen wie ‘gratis zahnspange kfa’, ‘gratis zahnspange steiermark gkk’ oder ‘gratis zahnspange bva’ zeigen, dass einige Verwirrung darüber herrscht, von welchen Krankenkassen die kostenlose Spange denn nun bezahlt wird, und von welchen nicht. Diese Frage ist schnell geklärt: Die kostenfreie Zahnspange für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gehört bei sämtlichen Gebietskrankenkassen (WGKK, NÖGKK, etc..) sowie bei der BVA, BKK, SVA, VAEB und der SVB zu den angebotenen Leistungen. Einzig Versicherte der KFA haben derzeit leider keinen Anspruch.
Natürlich kannst du auch zu einem Kieferorthopäden ohne Kassenvertrag gehen, um deinem Sohn oder deiner Tochter eine Zahnspange anpassen zu lassen. Allerdings ist die Zahnspange in diesem Fall nicht kostenlos, weil der Wahlarzt seine Leistungen nicht mit deiner Krankenkasse verrechnen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es allerdings möglich, eine Kostenerstattung zu beantragen.
Erwachsene müssen die Zahnkorrektur mithilfe von Zahnspangen normalerweise aus eigener Tasche zahlen. Eine Ausnahme machen WGKK und NÖGKK nur dann, wenn eine so schwerwiegende Kieferfehlstellung diagnostiziert wurde, dass bei ausbleibender Behandlung ernsthafte gesundheitliche Folgen zu erwarten sind. Bei der Wiener GKK wird in solchen Fällen die Kieferregulierung mithilfe von abnehmbaren Zahnspangen (Standard-Ausführung!) finanziert. Für fixe Zahnspangen leistet der Versicherungsträger eine Kostenerstattung in Höhe von 80 Prozent des Kassenanteils für abnehmbare Zahnspangen.
Ist die Gratis Zahnspange nicht fix in den Leistungen der jeweiligen kieferorthopädischen Ordination ausgewiesen, kannst du davon ausgehen, dass sie auch nicht angeboten wird. Bei folgenden Wiener Kieferorthopäden zählt die Behandlung auf Kosten der Krankenkasse zum Leistungsangebot, da es sich um Vertragsärzte handelt. Für Kontakt zu den jeweiligen Anbietern einfach dem Link folgen:
In Niederösterreich gelten in Sachen Gratis Zahnspange die gleichen Voraussetzungen wie in Wien: Nur Kieferorthopäden, die einen Kassenvertrag haben, können die Leistung für ihre Patienten kostenfrei anbieten. Die NÖGKK führt eine entsprechende Liste mit niedergelassenen Vertragsärzten. Gleichzeitig wird die Zahnspange aber auch in den Zahnambulatorien der NÖGKK (St. Pölten, Krems und Wiener Neustadt) angeboten. Niedergelassene Vertragsärzte, die die Zahnspangen anbieten, findest du nachfolgend. Für Kontakt zu den jeweiligen Anbietern einfach dem Link folgen:
Grundsätzlich dürfen Vertragskieferorthopäden Patienten ablehnen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Ablehnung sachlich einwandfrei begründet werden kann. Mögliche Gründe wären zum Beispiel, wenn der Vertragsarzt nachweislich keine Termine mehr frei hat oder die Ordination vom Wohnort des Patienten sehr weit entfernt ist. Niedergelassene Ärzte sind nämlich dazu angehalten, die medizinische Versorgung im näheren Umkreis sicherzustellen.
Es kann also passieren, dass du zum Beispiel gebeten wirst, einen Vertragsarzt in deiner Nähe aufzusuchen. Mangelnde Mitwirkung des Patienten (zum Beispiel mangelnde Mundhygiene oder unzureichende Anwendung von abnehmbaren Zahnspangen) können ebenfalls Gründe sein, die Behandlung abzulehnen oder vorzeitig zu beenden.
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