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In Österreich erkranken aktuell etwa 400 Frauen pro Jahr an Gebärmutterhalskrebs. Das können Eltern ihren Töchtern ersparen. Denn die Ursache für diese Erkrankung sind Viren. Und gegen die gibt es eine Impfung. Zusätzlich schützt die IPV Impfung vor einigen anderen Krebsarten und vor der Infizierung mit Genitalwarzen. Davon profitieren alle: Mädchen, Frauen, aber auch Männer. Wir haben recherchiert, für wen die HPV Impfung sinnvoll ist und wie viel sie in Österreich kostet. Außerdem verraten wir, welche Frauenärzte in Wien die Immunisierung anbieten.
Die HPV Impfung schützt sowohl Frauen als auch Männer vor den sogenannten HP-Viren, die bei Frauen die häufigste Ursache für Gebärmutterhalskrebs sind. HPV steht für Humane Papillom(a)Viren. Von diesen DNA-Viren existieren ca. 150 verschiedene Stämme. Rund 40 davon befallen vorwiegend Geschlechtsteile und After. Daher bezeichnet man sie als genitale HP-Viren-Typen. Als potenzielle Krankheitserreger können HP-Viren die Zellen der Haut und Schleimhäute infizieren. Die meisten verursachen lediglich Feigwarzen am äußeren Genitale, in der Scheide und am Gebärmutterhals (sogenannte low risk Types).
Bei sogenannten high risk Typen hingegen kann es durch Wechselwirkungen mit Zell- und Regulationsproteinen zu einer Entartung der Zellen kommen. In diesem Fall besteht das Risiko, dass sich ein Gebärmutterhalskrebs entwickelt.
Humane Papillomaviren werden am häufigsten bei sexuellem Kontakt übertragen. Das Risiko für eine Infektion steigt mit der Zahl der Sexualpartner. Was viele nicht wissen: Kondome bieten KEINEN ausreichenden Schutz vor HP-Viren. Die Erreger können durch kleinste Verletzungen der Haut oder Schleimhäute in den Körper gelangen. Auch eine Ansteckung per Schmierinfektion (Kontakt zu mit den Keimen verunreinigten Gegenständen wie z.B. gebrauchte Handtücher) sowie die Übertragung von der Mutter auf das Kind (bei der Geburt) ist möglich.
Mehr als zwei Drittel aller Personen infizieren sich während ihres Lebens mit HP-Viren. In manchen Fällen verursacht die Infektion gar keine Symptome, in vielen macht sie sich lediglich durch Genitalwarzen (bräunliche oder weißliche Papeln im Genital- und Afterbereich, die manchmal auch jucken und/oder nässen können) bemerkbar. Allerdings klingt der Infekt meistens innerhalb von 6 bis 18 Monaten ab. Das Fatale: Während dieses Zeitraums kann es bereits zu Zellveränderungen gekommen sein.
Symptome wie Feigwarzen, Ausfluss, Jucken oder Brennen sind Studien zufolge nicht ausreichend, um auf das Vorhandensein des potenziell Krebs erregenden Virus schließen zu können. Für die Diagnose braucht es eine körperliche Untersuchung und einen Zellabstrich bzw. eine Kolposkopie (bei Frauen) oder eine Biopsie (Analyse einer Gewebeprobe).
Der Verlauf einer HPV Infektion hängt davon ab, mit welchen HP-Viren du dich genau infiziert hast. Bestimmte HPV-Typen, v.a. die Stämme 6 und 11, rufen Genitalwarzen (Feigwarzen, Kondylome, Condylomata acuminata) hervor. Das sind ungefährliche, aber unangenehme und ansteckende Wucherungen auf der Haut im Intimbereich. Sie zählen zu den weltweit am häufigsten sexuell übertragenen Krankheiten. Manchmal bilden sie sich von alleine zurück. Doch ist in vielen Fällen ist eine (chemische, thermische oder operative) Entfernung notwendig.
Andere HPV-Stämme fördern die Entwicklung bösartiger Tumore. Und zwar hauptsächlich die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs sowie Scheiden-, Vulva-, Anal- und Peniskrebs. In seltenen Fällen können HP-Viren sogar Krebs im Mundraum, Rachen und am Kehlkopf (Kehlkopfkrebs) verursachen.
In Sachen Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) gelten in Europa vor allem die Stämme 16 und 18 als Hochrisikotypen. Sie sollen für mehr als 70 Prozent aller Zervixkarzinome verantwortlich sein. Doch auch die Stämme 31, 33, 45, 52 und 58 sind kanzerogen (krebserregend). Pro Jahr erkranken in Österreich ca. 400 Frauen an einem Zervixkarzinom.
Der HPV Impfstoff besteht aus leeren Virushüllen (VLP = Virus-Like-Particles). Was bedeutet, dass er kein genetisches Material der Viren enthält. Somit ist er nicht infektiös. In Österreich sind derzeit drei Impfstoffe für Impflinge ab einem Alter von 9 Jahren zugelassen:
Anscheinend besitzen die Impfstoffe zudem eine Kreuzprotektivität (Schutzeffekt) gegen durch den recht stark kanzerogen wirkenden HPV-Stamm 31 hervorgerufene Krebsvorstufen. Ebenso gegen solche, die der schwach kanzerogen wirkenden Stamm 51 auslöst. Das bedeutet: die Impfung gegen einen bestimmten HPV-Typ bietet wahrscheinlich auch Schutz gegen andere, ähnliche HPV-Stämme.
Am meisten Nutzen bringt die Impfung, wenn sie bereits erfolgt, bevor eine Begegnung mit HPV stattgefunden hat. Also vor den ersten sexuellen Kontakten. Experten empfehlen, dass die Immunisierung gegen HP-Viren im Alter sowohl für Mädchen als auch für Jungen zwischen neun und zwölf Jahren stattfinden sollte. In diesem Alter verfügen Kinder in der Regel über eine gute Immunantwort. Dann bilden sie potente Antikörper aus, die ein Eindringen des Virus in die Körperzellen effektiv verhindern.
Das Gerücht, dass eine Impfung gegen HP-Viren nur bis 18 bzw. nur vor dem ersten Mal sinnvoll ist, hält sich hartnäckig. Aber es gibt keine Studien, die das tatsächlich belegen. Laut Experten ist es zwar ideal, wenn sowohl Mädchen als auch Buben möglichst früh geimpft werden, aber grundsätzlich ist die Impfung auch im Erwachsenenalter und unabhängig von sexuellen Aktivitäten möglich. Das liegt daran, dass man sich erstens nicht zwangsläufig schon beim ersten Geschlechtsverkehr mit HP-Viren infiziert.
Zweitens ist die Wahrscheinlichkeit, dass bei einer Infektion sämtliche humane Papillomviren übertragen werden, verschwindend gering. Die Impfung wäre in diesem Fall also auf jeden Fall noch wirksam gegen jene Stämme, mit denen man noch nicht infiziert wurde.
Alle erhältlichen Impfstoffe bewahren vor Infektionen mit den in ihnen enthaltenen HPV-Stämmen. Sie wirken allerdings lediglich vorbeugend. Gegen bereits bestehende HPV-Infektionen mit diesen Stämmen sind sie wirkungslos. Dennoch kann eine Immunisierung auch dann sinnvoll sein, wenn bereits eine Ansteckung mit humanen Papillomviren stattgefunden hat. Denn der Impfstoff kann vor weiteren Infektionen schützen. Und vor allem vor anderen HPV-Typen.
Das Gerücht, dass eine HPV Impfung nur für Mädchen sinnvoll ist, ist ebenfalls nicht korrekt. Warum? Weil HPV sowohl von Frauen als auch von Männern übertragen werden können. So steigt die Gefahr, sich anzustecken und Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs zu entwickeln, für Frauen mit der Anzahl ihrer Sexualpartner. Aber auch Männer können durch eine Infizierung Zellveränderungen entwickeln, die später zu Peniskrebs werden.
Auf diese Art wird die Infektionskette wirkungsvoll unterbrochen (Herdenimmunität, kollektiver Schutz). Ziel der Immunisierung ist es, die Zahl der durch HPV ausgelösten Erkrankungen in der Bevölkerung zu verringern. Im Idealfall sie sogar zum Verschwinden zu bringen.
Für Mädchen und Jungen bis zum vollendeten 11. Lebensjahr ist die HPV Impfung in Österreich KOSTENLOS. Eltern, die ihr Mädchen oder auch ihren Sohn gegen HPV impfen lassen möchten, haben verschiedene Möglichkeiten. So werden etwa HPV Impfungen im Rahmen bestehender Schulimpfprogramme an österreichischen Volksschulen für die 4. Schulstufe angeboten. Ebenso an den öffentlichen Impfstellen der Bundesländer sowie bei niedergelassenen Impfärzten. Zum Einsatz kommt dabei seit Sommer 2016 der HPV-Neunfachimpfstoff.
Wer es nicht schafft, sein Kind vor dem vollendeten 11. Lebensjahr (also VOR dem 12. Geburtstag) impfen zu lassen, kann dies bei den Bezirkshauptmannschaften, Magistraten oder bei registrierten niedergelassenen Ärzten nachholen lassen. Dann handelt es sich um sogenannte Nachholimpfungen (Catch-up-HPV Impfungen), die nicht mehr kostenlos, aber trotzdem vergünstigt sind.
Die Höhe der zu entrichtenden Summe schwankt je nach Bundesland. In Niederösterreich kostet die HPV Impfung für Kinder zwischen 12 und 15 Jahren zum Beispiel € 65 je Impfung, in Tirol € 52.
Nach dem 15. Lebensjahr sind die Kosten für die Immunisierung selbst zu tragen. Dann kostet eine vollständige Immunisierung (alle 3 Teilimpfungen) laut Informationen des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger in Österreich zurzeit 624 Euro. Manche Bundesländer bieten allerdings auch noch vergünstige HPV Impfungen für junge Erwachsene (bis 26 Jahre) an.
Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr wird der Impfstoff in zwei Teilimpfungen in einem Abstand von sechs Monaten gespritzt. Nach dem Überschreiten dieser Altersgrenze ist eine dreimalige Verabreichung notwendig, um einen gleichwertigen Schutz zu gewährleisten. Dann wird die zweite Teilimpfung 2 Monate und die dritte 6 Monate nach der 1. Impfung verabreicht. Ebenso erfolgt eine dritte Teilimpfung, wenn der Impfabstand zwischen der ersten und zweiten Dosis weniger als 6 Monate betrug.
Derzeit geht man für eine HP-Viren-Impfung von einem Impfschutz von wenigstens 5 Jahren aus. Manche Studiendaten sprechen auch für 10 Jahre oder mehr. Ob nach Ablauf dieser Zeit Auffrischungsimpfungen sinnvoll oder notwendig sind, gilt es noch zu klären.
Die Impfung gegen die potenziell Krebs verursachenden HP-Viren wird intramuskulär vorgenommen. Der Impfstoff wird sowohl bei Mädchen als auch bei Jungen in den Oberarm verabreicht.
Frauen und Männer, die im Kindesalter nicht gegen humane Papillomviren geimpft wurden, können dies auch im Erwachsenenalter noch nachholen. In diesen Fällen suchen Frauen am besten einen Gynäkologen und Männer einen Allgemeinmediziner (Hausarzt) auf. Aber Achtung: Nicht alle niedergelassenen Ärzte bieten die Immunisierung an. Wir haben recherchiert, welche Wiener Gynäkologen und Allgemeinmediziner die HPV Impfung anbieten:
Die Gebärmutterhalskrebs-Impfung hat bei ihrer Einführung für Unsicherheit gesorgt. Sie wurde verdächtigt, Erkrankungen wie z.B. das Guillain-Barré-Syndrom (spezielle Nervenentzündung), Multiple Sklerose oder Thrombosen auslösen zu können. Dafür fehlt jedoch noch immer jeglicher fundierter Nachweis. Aber selbstverständlich kann die Immunisierung gegen humane Papillom(a)Viren auch Nebenwirkungen auslösen.
Mögliche unerwünschte Reaktionen sind v.a. vorübergehende Beschwerden an der Einstichstelle, z.B. Brennen, Juckreiz, leichte Schmerzen, Hautrötungen, Überwärmung oder Schwellung. Gelegentlich kommen auch allgemeinere Symptome wie Fieber, Kopf-, Gelenk- und Muskelschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Magen-Darm-Beschwerden vor.
Extrem selten, aber möglich, sind hingegen Lymphknotenschwellungen, Schwindel, Ohnmachtsanfälle, anaphylaktoide (schweren allergischen Reaktionen ähnlichen) Symptome oder Ovarialinsuffizienz (Funktionseinbuße der Eierstöcke) mit Unfruchtbarkeit als Folge.
Nicht zugelassen sind die Impfstoffe für Schwangere und für bereits an Gebärmutterhalskrebs erkrankte Frauen. Von einer Impfung gegen HP-Viren sollte auch abgesehen werden, wenn eine Allergie gegen einen Bestandteil des Impfstoffs bekannt ist, oder der Patient zum Zeitpunkt der Behandlung akut hohes Fieber hat (> 38 Grad Celsius).
Rücksprache mit dem behandelnden Arzt ist zu halten, wenn Erkrankungen des Immunsystems bestehen (z.B. bei HIV-positiven Menschen), der Patient/die Patientin unter einer chronischen entzündlichen Erkrankung leidet (z.B. Rheuma, Endometriose oder Morbus Chron) oder die Abwehr hemmende Medikamente (Immunsuppressiva) eingenommen werden.
Schon vor dem Einsatz der Impfung galt der “Krebsabstrich“ (PAP-Abstrich, PAP-Test) als die wichtigste Vorsorgemaßnahme zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) und seiner Vorstufen. Das hat sich NICHT geändert. Diese Routineuntersuchung bleibt deshalb bedeutsam, weil die Impfung zwar vor den häufigsten und gefährlichsten, jedoch nicht vor allen HPV-Stämmen schützt.
Beim PAP-Abstrich entnimmt der Gynäkologe mit einem Wattestäbchen oder kleinen Bürstchen schmerzlos Gewebe vom Muttermund und Gebärmutterhals. Im Labor wird dann das Material mikroskopisch auf Zellveränderungen untersucht. Diese werden fachsprachlich als zervikale intraepitheliale Neoplasien (CIN) bezeichnet. Sie können leicht, mittelschwer oder schwer ausfallen. Demnach werden die Testergebnisse in mehrere PAP-Gruppen eingeteilt.
PAP | Befund | Konsequenz/Behandlung |
---|---|---|
0 | nicht beurteilbar | Wiederholung in 2 Wochen |
I | keine Auffälligkeiten, altersentsprechend normal | Kontrolle in einem Jahr wiederholen |
II | harmlose entzündliche Veränderungen | Kontrolle in sechs Monaten bis einem Jahr |
III | stärkere entzündliche/degenerative Veränderungen | Abstrich-Wiederholung, HPV Test, Kolposkopie, ev. Biopsie |
III D | Dysplasie: leichte bis mäßige Veränderungen | Abstrich-Wiederholung, Kolposkopie, ev. Biopsie |
III G | auffällige Drüsenzellen | Kolposkopie, Kürettage, Vaginaler Ultraschall, Biopsie |
IV a | mäßige/schwere Neoplasien o. Carcinoma in situ | Kolposkopie mit Biopsie, Konisation |
IV b | schwere Neoplasien, ev. invasives Karzinom | Kolposkopie mit Biopsie, Konisation |
V | Gebärmutterhalskrebs | sofort Kolposkopie, Biopsie bzw. Kürettage |
Je nach Resultat können weitere diagnostische Untersuchungen erforderlich werden. Ab einem PAP IV a empfiehlt sich eine kegelförmige Entfernung des veränderten Gewebes am Muttermund, sprich eine Konisation. Doch auch bei weniger gefährlichen Veränderungen können weitere Maßnahmen erforderlich sein. Denkbar sind etwa
Grundsätzlich ist es auch möglich, eine Infizierung mit HP-Viren über einen Test nachzuweisen. Das gelingt aber nur dann, wenn die Infektion zu einer Vermehrung der HPV geführt hat. Latente Infektionen, bei denen das Virus inaktiv in den Zellen verbleibt, lassen sich so nicht feststellen. In diesem Fall kommt es zu einem falschen (= negativen) Testergebnis. Außerdem erfasst dieser Test nur bestimmte Untergruppen.
Nach aktuellem Stand der Wissenschaft bietet die Kombination aus der Impfung gegen humane Papillomviren und dem jährlichen PAP-Abstrich derzeit den bestmöglichen Schutz vor Gebärmutterhalskrebs, Krebsvorstufen im Genitalbereich und Feigwarzen.
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