Corona Restaurant Regeln: Bis auf weiteres dürfen Lokale nur Speisen zum Mitnehmen oder per Lieferung anbieten. Foto: Adobe Stock, (c) Alessandro Biascoli
Corona Restaurant Regeln: Bis auf weiteres dürfen Lokale nur Speisen zum Mitnehmen oder per Lieferung anbieten. Foto: Adobe Stock, (c) Alessandro Biascoli
Aufgrund der Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus war die Gastronomie in Österreich lange Zeit auf Abholung und Lieferung eingeschränkt. Seit 1. Juli 2021 können Restaurants Gäste fast wieder uneingeschränkt vor Ort bewirten.
Voraussetzung für den Restaurant-Besuch ist die sogenannte 3G-Regel. Alle Gäste müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Zudem wird eine Registrierung der Gäste verlangt. Auch die Teilnahme an Veranstaltungen oder die Beherbergung in Hotels ist mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen wieder möglich. Alle Details zu den neuen Regeln der Gastro-Öffnung in Österreich findest du in unserem Beitrag!
Die aktuellen Lockerungen sind mit dem 01.07.2021 offiziell in Kraft getreten und gelten vorläufig bis auf Widerruf. Weitere Lockerungen werden am 22. Juli umgesetzt. Unser Beitrag wird laufend aktualisiert und bietet dir die neuesten Informationen (Stand: 06.07.2021). Mehr Details zur aktuellen Lage in Österreich findest du in unserem Corona-Überblick.
Seit dem 19. Mai ist es offiziell soweit: Die geplanten Öffnungen für Gastronomie, Hotellerie sowie Kultur- und Freizeitbetriebe sind wie von der Bundesregierung angekündigt in Kraft getreten. Der Besuch von Restaurants, Cafés, Events und Hotels also aufgrund der niedrigen Infektionszahlen wieder möglich. Restaurants müssen sich bei der Bewirtung von Gästen jedoch an gewisse Sicherheitsvorkehrungen halten.
Die neuen Regeln seit 1. Juli im Überblick:
Da die Öffnung der Gastronomie in Österreich erfolgreich verlaufen ist, hat die Regierung weitere Öffnungsschritte für Juli angekündigt.
Gastro-Regeln ab 1. Juli: Mit Ausnahme der 3G-Regel (Nachweis von Impfung oder negativem CoV-Status) gibt es keine weiteren Einschränkungen für die Gastronomie mehr. Die Maskenpflicht, ebenso wie Einschränkungen für Gästegruppen entfallen also. Zudem wird die Nachtgastronomie ermöglicht.
Voraussetzung für den Zugang zu Restaurants ist der Nachweis des negativen CoV-Status. Die Regierung spricht in diesem Zusammenhang auch von der 3-G-Regelung: Wer auswärts essen gehen möchte, muss demnach entweder getestet, geimpft oder genesen sein. Genauer gesagt bedeutet das:
Weitere Erleichterungen für den Zugang zum öffentlichen Leben soll der sogenannte Grüne Pass bringen, der in Österreich in 3 Phasen umgesetzt wird. Ab Anfang Juni soll es möglich sein, einen persönlichen QR-Code als Beleg des eigenen CoV-Status zu verwenden. Mit Ende Juni soll es dazu ein einheitliches System auf europäischer Ebene geben. Details zur Umsetzung sind bislang allerdings nicht bekannt.
Mit der Öffnung der Gastronomie tritt auch eine Registrierungspflicht in Kraft, die die Kontaktverfolgung im Falle einer Infektion erleichtern soll (das sogenannte Contact Tracing). Davon betroffen sind Restaurants, Hotels, Freizeitbetriebe und Veranstaltungen, bei denen sich Gäste länger als 15 Minuten aufhalten. Take-Away bzw. die Abholung von Speisen ist also ohne Registrierung möglich. Weitere Ausnahmen sind Orte mit Aufenthalt im Freien, wie etwa öffentliche Bäder oder Tierparks. Details zur Registrierung für Gäste:
Aufgrund niedriger Infektionszahlen hatte das Bundesland Vorarlberg bei den Öffnungsschritten in Österreich lange Zeit eine Vorreiterrolle inne. Schon seit dem 15. März 2021 können Restaurants hier wieder vor Ort Speisen und Getränke servieren. Auch kleine Veranstaltungen waren bereits möglich. Mit der österreichweiten Öffnung der Gastronomie ist diese Sonderregelung hinfällig: Auch für Vorarlberg gelten nun dieselben Regeln, wie in den restlichen Bundesländern.
Betriebe sind dazu verpflichtet, für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen wie Eintrittstest, Personenbeschränkungen und Registrierungspflicht zu sorgen. Zusätzlich müssen Restaurants ein COVID-19-Präventionskonzept vorlegen und einen COVID-Beauftragten ernennen, der als Ansprechperson für Behörden dient und für die Umsetzung des Sicherheitskonzepts zuständig ist. Mitarbeiter, die sich mindestens alle 7 Tage testen lassen, können bei der Arbeit auch einen einfachen Mund-Nasen-Schutz tragen. Andernfalls ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Weitere Informationen zu den Regeln für Betriebe findest du auf der FAQ-Seite der WKO. Zusätzlich hat die WKO die Info-Seite www.sichere-gastfreundschaft.at ins Leben gerufen. Dort sind alle Informationen zu Sicherheitsmaßnahmen, Einreisebestimmungen und wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen zusammengefasst.
Ausnahme: Das Bundesland Wien hat sich dazu entschlossen, die Test-Pflicht für Kellner zu verschärfen. Für das Restaurant-Personal gelten hier dieselben Regeln wie für Gäste. Je nach Test-Methode ist ein Nachweis also zwischen 24 und 72 Stunden lang gültig.
Der Lieferservice ist weiterhin eine tolle Alternative, falls du Kontakte vermeiden möchtest oder einfach spätabends Hunger hast. Dazu sollte die Lieferung aber auch mit dem entsprechenden Sicherheitsabstand erfolgen. Lieferdienste wie Mjam oder Foodora haben sich inzwischen an die Situation angepasst und bieten kontaktlose Lieferung an: Der Fahrer stellt dein Essen ab und tritt dann zurück, damit du es nehmen kannst.
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