Wie wirken sich Consent Manager auf Google Ads aus?
Kann Google Ads noch aussagekräftige Daten liefern, wenn ein Consent Manager eingeschaltet ist? Wir haben die Antwort!
Für Cookies und personenbezogene Daten musst du die Einwilligung der Nutzer:innen einholen. Wir erklären, welche Google Ads Datenschutzhinweise du brauchst und wie du Conversion Tracking bei Werbeanzeigen datenschutzkonform verwendest.
Inhaltsverzeichnis
In der DSGVO (Datenschutz Grundverordnung) wird der Begriff „personenbezogene Daten“ auf Online-IDs wie IP-Adressen, Gerätekennungen und Cookie-IDs erweitert. Für weitere und auf deine persönliche Situation zutreffende Informationen solltest du dich aber zur Sicherheit an den Anwalt deines Vertrauens wenden.
Hinweis: Bitte beachte, dass Herold keine Rechtsberatung ist, sodass es sich hierbei um keine rechtlich bindenden Informationen handelt.
Websites und Apps, die auf Google Webdienste zurückgreifen, werden von Google manuell überprüft. Die manuelle Überprüfung wird bereits seit Einführung der Richtlinie im Jahr 2015 von Google durchgeführt. Wenn Google feststellt, dass einer der Partner ihre Richtlinie nicht einhält, wird dieser Partner kontaktiert und daraufhin gewiesen.
Wichtig zu beachten ist, dass Cookies immer erst geladen werden dürfen, nachdem der jeweilige User seine Zustimmung (= Consent) gegeben hat. Denn selbst die beste und ausführlichste Datenschutzerklärung wird ad absurdum geführt, wenn Cookies bereits geladen werden, bevor die Zustimmung erteilt wurde. Somit können Tools und Platzierungen nur dann live gehen, wenn User die Zustimmung hierfür erbracht haben, z. B. für die Verwendung von Google Analytics. Wenn der User die Zustimmung nicht erbringt, darf das Tool nicht aktiviert werden – in dem Fall dürfte Google Analytics den User nicht messen.
Wenn Nutzer:innen über eine Google-Ads-Anzeige auf deine Website kommen, setzt Google dort einen Cookie. Dieser Cookie bleibt 30 Tage bestehen und erstellt ein anonymes Profil deiner Website-Besucher. Dieses Profil enthält verschiedene Daten zum Verhalten der User und zu den Usern selbst. Da dabei auch personenbezogene Daten gesammelt werden, können diese Daten einer bestimmten Person zugeordnet werden. Das wiederum ist jedoch nur dann zulässig, wenn du dir vorab das Einverständnis (= Consent) holst.
Auch die Datenschutzerklärung selbst muss vom Websitebetreiber folgendermaßen ergänzt werden:
Mit den Google Ads Funktionen Remarketing, „Erneute Interaktionen“ oder „Ähnliche Zielgruppen“, erreichst du Nutzer, die schon einmal deine Website oder App besucht haben. Du solltest diese Nutzer aber darüber informieren, dass auf deiner Website/App Daten für diese Funktionen erhoben werden. Wenn du eine der oben genannten Funktionen verwendest, muss deine Datenschutzerklärung die folgenden Angaben umfassen:
Wenn du Remarketing-Pixel von Google Marketing Platform (GMP) verwendest, kannst du die Nutzer:innen in deiner Datenschutzerklärung stattdessen darauf hinweisen, dass sie auf der Deaktivierungsseite von Google Marketing Platform oder auf der Deaktivierungsseite der Network Advertising Initiative die Nutzung von Cookies deaktivieren können.
Du willst Google Ads für deinen Unternehmenserfolg nutzen? Dann meld dich bei uns. Wir beraten dich gern zu unseren Produkten!